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Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von rohdimus, 02. Oktober 2007, 19:56:56

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rohdimus

Was die Bundeswehr Tätigkeitsabzeichen sind ist in den ZDV nachlesbar. Welche möglichekeiten gibt es ausländische zu erwerben?

Mfg Rohdi

Timid

Rein von der Vorschriftenlage (Voraussetzungen, unter denen ein erworbenes Abzeichen getragen werden darf): ZDv 37/10.

Es gibt z.B. Schießveranstaltungen, in deren Rahmen man ausländische Schießabzeichen erwerben kann, die wohl wie Tätigkeitsabzeichen getragen werden. Und es gibt noch einige Angebote, etwa Fallschirmjägerabzeichen im Ausland zu erwerben. In beiden Fällen sollte man jedoch auf jeden Fall mit dem Disziplinarvorgesetzten Rücksprache halten (Schießabzeichen) und/oder Vorschriften wälzen (Fallschirmspringerabzeichen), da es wohl besonders bei den letztgenannten Angeboten noch weitere ZDven der Bundeswehr zu beachten gibt.
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rohdimus

Die ZDV 37/10 kenne ich mittlerweile ganz gut.

Ich dachte das diese Tätigkeitsabzeichen den Ausbildungsfall betreffen. Also das ich als BW Soldat meinet wegen in der Fremdenlegion ja ne Ausbildung erwerbe und diese Ausgezeichtnet wird. Hypothese wäre denn nicht jede Andere Armee auch
möglich zum Bleistift die ehemalige rote Armee oder jezt Armee der GUS? Diese würde mich erlich gesagt noch mehr reizen.

Timid

Zitat von: rohdimus am 02. Oktober 2007, 21:44:02Ich dachte das diese Tätigkeitsabzeichen den Ausbildungsfall betreffen. Also das ich als BW Soldat meinet wegen in der Fremdenlegion ja ne Ausbildung erwerbe und diese Ausgezeichtnet wird. Hypothese wäre denn nicht jede Andere Armee auch möglich zum Bleistift die ehemalige rote Armee oder jezt Armee der GUS? Diese würde mich erlich gesagt noch mehr reizen.

Zunächst mal hat die GUS keine eigene Armee ;)

Dann steht, wie gesagt, in der ZDv 37/10 alles wichtige zu den Kriterien drin, die erfüllt sein müssen, damit man ein ausländisches Abzeichen an der Uniform tragen darf. Wenn eine Ausbildung im Rahmen eines Austauschprogramms o.ä. zur Verleihung eines dafür geeigneten Abzeichens führt - darf man das i.a. auch tragen.
Nur dürfte die Chance, an einem solchen Programm teilzunehmen, doch stark gegen 0 tendieren. Im Rahmen der neuen Offizierausbildung im Heer werden bis zu 5 OA pro Jahrgang in Frankreich ausgebildet. Über PFIFF dürften weitere Offiziere an entsprechenden Ausbildungen teilnehmen können. Und damit dürfte der Personenkreis schon weitestgehend abgedeckt sein, abgesehen von "Spezialisten" wie Kampfschwimmern, KSK oder Piloten. Bei der Deutsch-Französischen Brigade könnte man sowas vermutlich noch am ehesten erwerben.

Aber nur "just for fun" wird man sowas mit Sicherheit nicht absolvieren. Und je höher der (angestrebte) Dienstgrad, desto höher dürfte die Wahrscheinlichkeit sein, an einer solchen Ausbildung teilnehmen zu können.
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rohdimus

#4
Danke für die Auskunft. Die Grundausbildung absolvierte ich in bei den KRK Truppen teil. Aber ich bleibe den Pioniertruppen treu.
Zur Deutsch Französichen Brigade gehe ich nicht. ;)

Ich habe mir mein Passendes Abzeichen schon ausgesucht (TE bedingt) und werde es dementsprechent die Anträge stellen bzw. eine Versetzung oder Kommandierung einreichen.

rohdimus

#5
Zitat von: Tommie am 03. Oktober 2007, 08:47:27
@ rohdimus:
Merke: Erstens darf man solche Sonderabzeichen nur nach den Vorgaben der ZDV 37/10 tragen, also immer nur eines auf der rechten Brusttasche, ... und zweitens ist die Bundeswehr nicht "Wünsch Dir was!" sondern mehr "Das ist so!". Es kann Dir also durchaus passieren, dass Du bei einer Vorsprache bei Deinem Disziplinarvorgesetzten mit dem Wunsch den ...-Lehrgang in ... zu besuchen, das gute alte NVA-"GGG" zu hören bekommst: "Gehört, gelacht, gestrichen!" :D :D :D

Ich sage es mal so die DV sind für mich in Sonderstellung. Aber recht hast du. Aber es geht hier nicht nur um das reine Tätigkeitsabzeichen selbst, sondern es geht hier einfach auch darum Lehrgänge und Schulungen parallel der Feuerwehr anzupassen. Bei uns ist Kräfte mangel
einige Gespräche sind schon positiv verlaufen. Anträge für eine Laufbahn in der freiwilligen Feuerwehr, paralell zum BW dienst ist beantragt und so weit genemigt. Zu mal ich einen statischen Standort habe. Ich kann mein wissen halt nicht so scharf trennen. Es muss eine Paralleliesierung erfolgen bei mir. Mal als Beispiel Technischer BW Dienst ist kompatiebel zum technischen Feuerwehrdienst. Man denkt garnicht wie weitläufig die FF ist. Außerdem erlauben die FF Gesetze mittlerweile viel mehr als vor paar Jahren. Mitglied in 2 Wehren ist ebenso möglich wie eine zusammen Arbeit mit den BW Dienst. UvD und GvD bzw. FvW sind schön mit der FF Arbeit planbar. Man kann seine Einsätze fahren die man halt am Wochenende bekommt. Wenn der Wehrchef und das FF Amt zustimmt. Somit nimmt der Stress an sich relativ ab. Eine dauerbereitschaft ist zwar die Folge aber das bringt die Bundeswehr halt mit bei SAZ und Berufsoldat.

Eine Schulung bei der ehemaligen roten Armee was Strategie oder Taktick betrifft würde mir besser bekommen als ein Einzelkämpfer Lehrgang bei der Fremdenlegion. Mach mich aber bitte nicht scharf drauf.

schlammtreiber

Zitat von: rohdimus am 03. Oktober 2007, 22:47:51
Eine Schulung bei der ehemaligen roten Armee was Strategie oder Taktick betrifft würde mir besser bekommen als ein Einzelkämpfer Lehrgang bei der Fremdenlegion. Mach mich aber bitte nicht scharf drauf.

Keine Sorge, die ehemalige Rote solche, jetzt Armee der Russischen Föderation, hat zur Bw völlig inkompatible Vorstellungen zu Strategie und Taktik. Die Zeiten, in denen deutsche StOffiziere erstmal an der Moskauer Militärakademie ausgebildet wurden, sind vorbei.
Semper Communis
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rohdimus

Zitat von: schlammtreiber am 04. Oktober 2007, 08:19:45
Die Zeiten, in denen deutsche StOffiziere erstmal an der Moskauer Militärakademie ausgebildet wurden, sind vorbei.

Mist wieder alles verpasst.  ;D

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