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Studium in München und eigene Wohnung

Begonnen von jannik.n97, 17. Januar 2016, 12:03:55

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jannik.n97

Servus,
Ich habe im Forum schon ein enig rum geschaut aber noch nichts richtig handfestes gefunden.

Ich beginne 2016 im Okt. mein Studium an der UniBw in München und will mit meiner Freundin in München eine Wohnung nehmen.
Jetzt sagen aber viele man sei bis zum 25.Lebenjahr verpflichtet in der Kaserne/auf dem Campus zu übernachten. Stimmt das ?

Wenn nicht dann stellt sich mir noch die Frage an wen ich mich da richten muss um eben die Sache mit der Wohnung anzugeben usw.

bitte ernsthafte Antworten ;)

Ralf

Während deiner Zeit an der UniBw kannst du dich dort ohne weiteres von der Verpflichtung zum Wohnen in der GU befreien lassen. Was aber nicht heißt, dass du bei einer bestehenden Verpflichtung auch dort schlafen müsstest.
Vorher wird das wohl eher weniger funktionieren, weil du da u.a. auf dem Lfb-Lehrgang bist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

killkann3

Ich penn auch immer daheim und hab kein Heimschläfer angemeldet (allein schon wegen der Ausrüstung im Spint). Bei uns ist das dann halt so das man zwar daheim pennen darf aber einem das Geld für die Stube trotzdem abgezogen wird.

ulli76

Du bekommst einen Spind zur Verfügung gestellt, wenn du vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunt befreit bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

jannik.n97

ja das ich jetzt während meines Truppenkommandos, während der OSH Dresden und Englisch-Lehrgang in Idar-O. nicht zuhause schlafen kann ist klar.

wollte nur wissen ob das generell geht weil im Forum ja überall geschrieben wird das man bis 25 Jahre verpflichtet wäre in der GU zu übernachten was mir aber auch etwas seltsam vorkam.
Ich habe auch gehört es gäbe eine Art Wohnungzuschuss wenn man eine eigene Wohnung hat ? Stimmt das oder bezahlt man einfach nicht mehr die GU welche montl. von seinen Bezügen abgehen ?

Weiß von euch jemand wann in München dieses Jahr die Studienzeit vorrüber ist ? Da ich mich ab da stärker mal auf Wohnungssuche begeben möchte da ja bestimmt einige Wohnungen in Neubiberg und Umgebung frei werden.

Ralf

Zitatverpflichtet wäre in der GU zu übernachten
Nein, das stimmt so nicht und steht m.E. auch nirgendwo. Es ist die Verpflichtung zum Wohnen in der GU (nix mit übernachten).
Einen Zuschuss zum Wohnen gibt es nicht. Wenn an TG-Empfänger ist und keine Wohnung am Standort bereit gestellt werden kann, stellt die Bw finanzielle Mittel zur Anmietung "draußen" zur Verfügung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: killkann3 am 17. Januar 2016, 12:35:24
Ich penn auch immer daheim und hab kein Heimschläfer angemeldet (allein schon wegen der Ausrüstung im Spint). Bei uns ist das dann halt so das man zwar daheim pennen darf aber einem das Geld für die Stube trotzdem abgezogen wird.

Warum stellen Sie dann keinen Antrag? Als Heimschläfer steht Ihnen zumindest ein Spind zu, in dem Sie Ihre dienstliche Bekleidung und Ausrüstung aufbewahren können. Dazu sind Sie übrigens in jedem Fall verpflichtet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

chewbaccaxD

Ich würde auch rechtzeitig anfangen nach einer Wohnung zu suchen, die für euch beide passt.
Am besten jetzt schon.

Je nachdem ob deine Freundin studiert oder arbeitet, bräuchtet ihr eine geeignete Zwischenlösung.
Neuperlach, was am nächsten zur Uni liegt, ist jetzt nicht grad das schönste Flekchen.

Neubiberg, Taufkirchen, Ottobrunn und die anderen Nester sind mittlerweile auch sehr teuer, da dort viele Familien leben.
Und stellt euch darauf ein, dass ihr warm mal mindestens 1.000 Euro an Kosten habt.

Pericranium

Zitat von: KlausP am 17. Januar 2016, 13:14:12
Zitat von: killkann3 am 17. Januar 2016, 12:35:24
Ich penn auch immer daheim und hab kein Heimschläfer angemeldet (allein schon wegen der Ausrüstung im Spint). Bei uns ist das dann halt so das man zwar daheim pennen darf aber einem das Geld für die Stube trotzdem abgezogen wird.

Warum stellen Sie dann keinen Antrag? Als Heimschläfer steht Ihnen zumindest ein Spind zu, in dem Sie Ihre dienstliche Bekleidung und Ausrüstung aufbewahren können. Dazu sind Sie übrigens in jedem Fall verpflichtet.

Gilt das für alle Soldaten? Auch SanOA?
Ich habe nämlich fast keinen Platz für die Ausrüstung an meinem Studienort und deshalb vieles bei den Eltern gebunkert.


KlausP

Weiss ich nicht, aber SanOA sind ja für das Studium vom militärischen Dienst beurlaubt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

SanOA können prinzipiell auch einen Spind für ihre Ausrüstung bekommen.
ABER: Der Hintergrund, warum Soldaten ihren Krempel in der Kaserene haben, sind plötzlich auftretende Notfälle. Da isses halt doof, wenn man seine Ausrüstung zu Hause hat und nicht dran kommt.
SanOA sind ja beurlaubt und haben ihre Sachen in der Regel zu Hause.

Lustig wird es z.B. in Einheiten, mit hohem Heimschläfteranteil und in denen Soldaten ihre Ausrüstung selten brauchen und nicht so drauf geachtet wird, wo die Soldaten sie lagern. Und dann kommt eine Sicherheitsübung und man soll aufrödeln.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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