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Steuererklärung als FWDL?

Begonnen von blnsued, 03. Januar 2013, 13:10:49

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blnsued

Hallo Leute,

ich bin FWDL8 und möchte meine Steuererklärung schreiben.

Habe ich überhaupt Chancen? Und wenn ja, wo kann ich mir Steuern zurück holen?  Die Aussagen im Netz sind sehr schwammig und beinhalten z.B. Sachen wie Rasierklingen, Tankkosten oder Sportschuhe.

Danke im Voraus ;)

Tommie

Mit einer Steuer-Rückerstattung können Sie lediglich dann rechnen, wenn Sie auch Steuern gezahlt haben! Wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer haben Sie denn im Jahre 2012 an das Finanzamt abgeführt? Pauschal gilt hier: Hamse nix gezahlt, gibts auch nix zurück ;) !

Ralf

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Tommie

Na ja, Ralf, er ist FWDL 8 (siehe oben!) und mit "ist" verbinde ich, dass er noch als solcher im Dienst ist ;) ! Somit ist er wahrscheinlich entweder zum 01.07.2012 oder zum 01.10.2012 in die Bundeswehr eingetreten (Mutmaßung!). Und damit könnten aus einer Berufstätigkeit vor der Bundeswehr (z. B. Berufsausbildung!) durchaus Lohnsteuerabzüge resultieren, die dann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurück erstattet werden würden.

LuftwaffenSLD

Viele die mit dem SCHREIBEN ihrer Steuererklärung begannen, sind mittlerweile erfolgreiche BuchSCHREIBER.
Man kann die Steuer entweder da abholen wo man sie hingebracht hat oder Rasierklingen, Zahnbürsten etc. direkt alt gegen neu dort tauschen.

Sorry aber bitte den Profi aufsuchen, sonst geht das schief und im schlimmsten Fall kostet das dann richtig Geld!!!

Ralf

Hmm Tommie, ich greif das mal auf weil ich mich da nicht auskenne, zweitgeteilte Frage :
1. Kann er wirklich Aufwendungen, die aufgrund seiner Tätigkeit als Soldat entstanden sind geltend machen?
2. Entstehen da wirklich Aufwendungen? Mir fällt da beim FWDL nichts ein, was er nicht sowieso von seinem Arbeitgeber bereit gestellt bekommt.

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Tommie

Ich bin mir nicht wirklich sicher, aber ich glaube nicht, dass er Aufwendungen aus der FWDL-Zeit geltend machen kann, da diese Tätigkeit nicht dazu diente, steuerpflichtiges Einkommen zu generieren!

Woraum ich hinaus wollte ist folgendes: Wenn er im Jahr 2012 vor dem beginn des FWDL Lohnsteuer, etc. bezahlt hat, so bekommt er wahrscheinlich Großteile davon im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück. Und nachdem er nur einen Teil des Jahres FWDL gemacht hat, ist es durchaus möglich, dass da vorher noch etwas war ;) !

BulleMölders

Zitat von: Tommie am 03. Januar 2013, 16:45:04
Ich bin mir nicht wirklich sicher, aber ich glaube nicht, dass er Aufwendungen aus der FWDL-Zeit geltend machen kann, da diese Tätigkeit nicht dazu diente, steuerpflichtiges Einkommen zu generieren
Man kann nur Aufwendungen als Werbungskosten in Abzug bringen, die zur Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen notwenig waren.
Und da die Einnahmen aus der Tätigkeit als FWDL bisher nicht Steuerpflichtig waren sind auch mit diesen Einnahmen zusammen hängende Ausgaben nicht Abzugsfähig.
Test

Tommie

Alles klar, danke für die Bestätigung!

Somit könnte der TE maximal die Werbungskosten für die Zeit einer Beschäftigung vor dem FWD geltend machen, sofern da eine Beschäftigung war! Ansonsten wird eben der Pauschbetrag in Ansatz gebracht.

wolverine

Wird das nicht über das Jahr gerechnet? Beispiel: In einem Jahr bin ich sechs Monate FWDL und sechs Monate zivil beschäftigt. Für die FWDL-Zeit mache ich Fahrtkosten geltend in Höhe X (einfache Strecke, von mir aus einmal in der Woche). Kann ich die "Verluste" nicht gegen die vorherigen Gewinne gegenrechnen?

Kann ich ja mit meiner Kapitalgesellschaft auch.

Aber es bleibt der Rat: gehen Sie zu einem Steuerberater oder wenigstens zu einem Steuerhlfeverein.
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BulleMölders

Zitat von: wolverine am 03. Januar 2013, 16:56:54
Wird das nicht über das Jahr gerechnet? Beispiel: In einem Jahr bin ich sechs Monate FWDL und sechs Monate zivil beschäftigt. Für die FWDL-Zeit mache ich Fahrtkosten geltend in Höhe X (einfache Strecke, von mir aus einmal in der Woche). Kann ich die "Verluste" nicht gegen die vorherigen Gewinne gegenrechnen?
Grundsätzlich schon aber nur dann, wenn die Einnahmen aufgrund dessen die Ausgabe angefallen sind auch steuerpflichtig sind.
Grundsatz: Ausgaben teilen das Schicksal der Einnahmen.
Und FWDL war nun mal bisher steuerfrei.
Test

wolverine

Das folgt woraus?

Wenn ich mit meiner GmbH definitive Verluste einfahre, zahle ich logisch keine Steuern. Diese Verluste kann ich aber sogar dann noch gegenrechnen wenn ich wieder Gewinne mache und welche zahlen müsste.
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wolverine

#13
Ne, passt nicht. "Einkunftsart" wäre über das ganze Jahr "Nichtselbstständige Arbeit". Die Einkunftsarten sind im Inhaltsverzeichnins unter II Nr. 8 a - g aufgezählt (hier d).
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Tommie

Die Begründung, dass Wehrsold und FWDL-Zulage "Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit" ist, möchte ich (zumindest für 2012!) erst einmal sehen!

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