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Sonderurlaub Mutter des Kindes Krank

Begonnen von Berlin65, 28. November 2020, 16:49:39

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Berlin65

Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich Sonderurlaub:

Zum Fall:
Die Mutter, der Vater und das Kind leben gemeinsam in einen Haushalt.
Mutter wird krank, Kind ist 2 Jahre alt.

Kann der Vater Sonderurlaub nehmen um sich um sein Kind zu kümmern ?
Wieviel Tage  Sonderurlaub darf man nehmen ?


Ich danke voraus  für die Beteiligung..

Bitte wer hat gleich mit Quellen/ Vorschriften


Andi8111

§ 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
(1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist wie folgt zu gewähren:
4.   bei ärztlich bescheinigter Erkrankung und bei ärztlicher Bescheinigung über die Notwendigkeit zur Pflege, Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das noch nicht zwölf Jahre alt ist, oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes   für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr.

(Quelle: Sonderurlaubsverordnung. Gilt auch für Soldaten.)


JensMP79

Da hier eine Betreuungsperson (Mutter) krank ist, kommt §21 Nr 5. zur Anwendung. (Nr. 4 würde bei einem erkrankten Kind zur Geltung kommen)

ZitatErkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das noch nicht acht Jahre alt ist oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist
Bis zu vier Arbeitstagen im Jahr.

Sollten die nicht ausreichen geben die einschlägigen Regelungen noch deutlich mehr her.

HubschrauBär

Zitat von: JensMP79 am 28. November 2020, 18:19:31
Da hier eine Betreuungsperson (Mutter) krank ist, kommt §21 Nr 5. zur Anwendung. (Nr. 4 würde bei einem erkrankten Kind zur Geltung kommen)

ZitatErkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das noch nicht acht Jahre alt ist oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist
Bis zu vier Arbeitstagen im Jahr.

Sollten die nicht ausreichen geben die einschlägigen Regelungen noch deutlich mehr her.
In welchen Quellen kann man sich denn dazu weiterbilden?

Andi8111

In den "Wir tun eigentlich nur so, als hätten die Belange des Dienstherrn Vorrang, aber eigentlich sind diverse Sozialkriterien ein Freifahrtschein, um voll besoldet möglichst wenig anwesend sein zu müssen"-Handreichung. Auch bekannt als "Agenda Vereinbarkeit von Familie und Beruf".

JensMP79


LwPersFw

Siehe z.B. hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68641.msg698200.html#msg698200

Die dort genannte Vorschrift liefert für Soldaten das Wesentliche.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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