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Soldat mit Nebenjob

Begonnen von Brago, 13. August 2006, 22:05:01

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Brago

Ich kenne einige Soldaten, die nach Dienstschluss und am Wochenende irgendwelchen Nebenjobs nachgehen.

Ich habe gehört, dass das grundsätzlich erlaubt ist, aber dass es Vorschriften gibt, dass man sich nur maximal 400,- € dazuverdienen darf.

Entspricht das der Wahrheit? Gibt es so eine Verdienstobergrenze wirklich?

Alles natürlich unter der Voraussetzung dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt  ;D

Beobachter

ZitatEntspricht das der Wahrheit? Gibt es so eine Verdienstobergrenze wirklich?
Das ist richtig. Als Soldat kann man einer geringfügigen Nebentätigkeit nachgehen, sofern der Disziplinarvorgesetzte diese genehmigt und die Dienstfähigkeit dadurch nicht eingeschränkt wird. Unter einer geringfügigen Nebentätigkeit versteht man i. A. eine Arbeitszeit von höchstens 8 Stunden/Woche und einem Monatshöchstverdienst von 400 Euro ("400 Euro-Job").

Huey

Um das noch einmal zu verdeutlichen:

Dieser Nebenjob muss vor Beginn schriftlich durch den DV genehmigt werden...

Beim Spieß erhält man dazu Vordrucke, in denen u.a. der Arbeitgeber, die maximale Wochenarbeitszeit, eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit sowie der Verdienst beschrieben werden müssen..

Erst wenn der DV dieses Formular genehmigt hat, darf man diesen Nebenjob ausüben.

Gräfin

und was passiert, wenn man diesen job nicht gemeldet hat?
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Dennis812

solange nix passiert, is alles mehr oder weniger ok....wie bei der schwarzarbeit auch - ich glaube der vergleich verdeutlicht das ein bisschen, was passiert wenn man "erwischt" wird
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Huey

Wenn das nicht passiert, begehst du ein Dienstvergehen-und musst mit den Konsequenzen rechnen....so einfach ist das...

DJ

So was nicht zu melden ist idiotisch.
Stell dir nur vor, es gibt eine Polizeikontrolle und schon wars das.
Es ist doch gesetzlich so, dass man neben seinem Hauptjob eine 400 Euro Tätigkeit ausüben darf, wenn dein Chef das genehmigt.

wolverine

#7
Die Verdienstobergrenze von 400,- kommt aus dem Steuer- bzw. Sozialrecht. Darüber müssen für den Nebenjob Sozialabgaben gezahlt werden und dadurch wird er meistens unattraktiv.
Für die Bw zählt die Stundenbegrenzung von 8 Std/Woche.
Ausserdem darf der Nebenjob natürlich nicht mit dienstlichen Pflichten kollidieren (z. B. Arbeit in einem Betrieb bei der Auftragssuche, der auch um die Bw als Kunden wirbt).
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Brago

Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.

schlammtreiber

Semper Communis
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madu

Zitat von: Brago am 21. August 2006, 20:04:36
Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.

da freut sich lediglich das finanzamt...  ;D
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Brago


DJ

Mal eine Frage an alle Soldaten:

Wie sieht es während dem Studium aus?
Ich bewerbe mich als Sanitätsoffizier, wenn das klappt, 6 Jahre Studium.
Einmal die Woche als Ausgleich jobben tut mir gut.
Gilt das auch für die Zeit während des Studiums?
Danke. :)

Huey

Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....

DJ

Zitat von: Huey am 27. August 2006, 16:43:12
Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....

Danke für die Information.
Mir ist schon klar, dass man vom Dienstantritt an Soldat ist, falls dein Post eine Anspielung darauf war. :)

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