Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Selbstverwundung

Begonnen von papan0ah, 08. Februar 2012, 10:10:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

papan0ah

Hallo Ihr Lieben,

da hier ja wirklich jedem und allem geholfen wird, was ich sehr gut finde, hab ich ne etwas peinliche Frage.

Ich habe mich mal in einem Zustand zwischen Liebeskummer, Pubertät und Vollsuff selbst verletzt, ist aber schon über 10 Jahre her (bin nun 25 Jahre alt). Es war keine Gravierende Verletzung, schon gar nicht lebensgefährlich, und man sieht heute auch nix mehr davon. Aber ich war bei der Musterung zum FWD bei der Psychologin so dumm ehrlich, und hab ihr auf Ihre Frage bzgl. Selbstverwundung diese Story erzählt.

Sie meinte, dass das unter den genannten Umständen (v.a. der Einmaligkeit dieser Aktion und dem langen zeitlichen Abstand) für sie kein Problem darstellt, dass es aber Psychologen gibt, die mich T5 gemustert hätten.

Nun isses so, dass ich plane, eine Offizierslaufbahn anzustreben.

Wenn ich dann bei der OPZ bin, liegt den dortigen Psychologen ja bestimmt auch der Zettel meiner Psychologin vor, oder?

Wäre eine Selbstverletzung ein ausschlaggebendes No-Go, selbst wenn man mit absoluter Sicherheit argumentieren kann, dass das nicht mehr vorkommt?

Grüße

miguhamburg1

Ein Psychologe schreibt niemanden T 5, sondern das machen Ärzte. Ob die Psychologin den Vorfall protokolliert hat oder nicht, wissen wir alle nicht. Und wie derPsychologe an der OPZ damit umgehen wird, erst recht nicht. Also bewerben und abwarten, was passiert.

papan0ah

okay, das ihr dass nicht zu 100% einschätzen könnt ist eh klar (und nun bitte nicht den witz mit der glaskugel bringen ^^).

In erster Linie gings mir um 2 Punkte:

- Ist das DEFINITIV ein Punkt, an dem man nicht genommen wird (wie bsp.-weise ne zentnerschwere strafakte)
- haben die OPZ-Leute Zugriff auf die Akte meiner Psychologin von der Musterung.

Vermerkt wurde es.

miguhamburg1

Die Musterungsakte liegt der OPZ vor und damit auch das Ergebnis. Es kommt darauf an, was genau die Psychologin vermerkt hat und wie das ihr Kollege an der OPZ bewertet. Insofern bewerben und abwarten, was passiert.

papan0ah


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau