Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Selbstentlassung Bundeswehrkrankenhaus

Begonnen von Pokerfee, 13. Februar 2015, 09:46:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pokerfee

Habe mal eine Frage liege nach einer OP im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz. Mein Entlassungstermin ist in 2 Tagen an einem Sonntag  jedoch muss ich aus privaten  wichtigen Gründen das KH schon morgen (also Samstag) verlassen .
D.h. ich entlasse mich  selber auf eigene Verantwortung. Jetzt kommt der osa  und sagt das geht nicht er ist mein vorgesetzter wenn ich das mache ruft er die Feldjäger an, da ich aus dem KH " flüchte ".
Meine Frage jetzt ist das rechtens was er da macht oder will er mir nur eins auswischen und mir Angst machen

F_K

Liebe Pokerfee:

.. ein paar Fragen:

- Bist Du Soldat?
- Auf wessen Anordnung / Befehl bist Du im Krankenhaus?
- Hast Du die Pflicht zur Gesunderhaltung?
- Handelt es sich um eine mil. Anlage / ist der Arzt Dein (fachlicher) Vorgesetzter?
- Könnte der Aufenthalt im Krankenhaus ein Befehl sein?

- Gibt es Wehrstraftaten wie z. B. Ungehorsam?

StierNRW

Lieber F_K,

das haben Sie noch sehr nett formuliert ;)

Liebe Pokerfee,

der Oberstabsarzt hat recht. Das ist ein Militärkrankenhaus und Sie sind Soldatin (oder nicht ?). Alle Pflichten gelten weiterhin.

KlausP

Bezüglich des Feldjägereindatzes sollte der Herr Oberfeldarzt aber noch mal in sich gehen ... oder erstmalig in seinem Leben einen Blick in die ZDV 10/13 "Besondere Vorkommnisse" werfen.

TE: Seit wann wissen Sie denn von den dringenden privaten Angelegenheiten und wann haben Sie denn diesbezüglich mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Die "Geschichte Feldjägereinsatz" habe ich nicht weiter kommentiert - ich interpretiere dies mal so, dass dem TE die schweren Folgen seiner geplanten Tat plastisch vor Augen geführt werden sollten - auch wenn es "technisch" etwas anders abläuft (eher Meldung, dann Vernehmung durch den dann zuständigen DV usw.) ...

griesgrenni

Habe auch mal den Zwergenaufstand geprobt und wollte mich selbst entlassen. Nachdem der verantwortliche Arzt mit Chef drohte und das sichtlich ernst meinte, habe ich mich kleinlaut wieder ins Krankenbett gelegt :-)

@Pokerfee falls du tatsächlich aus dem BWK "flüchten" willst, sollten deine (Rechtfertigungs-) Gründe besser nicht im Bereich Karneval etc. liegen, Grundlagen für eine disziplinare Ahndung würde ich ohne weiteres finden...

Pokerfee

Ja bin Soldat und er ist mein vorgesetzter aber es ist halt wirklich wichtig und hat keinerlei Feier Absichten oder sonstiges es ist ein wirklich sehr wichtiger Termin und auch mein letzter den ich wahrnehmen kann....ich muss dafür nicht mal irgendwo hin sondern ich muss einfach zu hause sein und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-

SGBunny

Dann vielleicht einfach mal mit dem Arzt ein klärendes Gespräch suchen und die Gründe für den Wunsch darlegen.

Es soll Vorgesetzte geben die auf vernünftige und nachvollziehbare Argumente durchaus eingehen.

Gruss und viel Erfolg
Bunny

ToMA

Zitat von: Pokerfee am 13. Februar 2015, 12:43:12
... und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-

Kann der Besuch nicht auch zu Dir ins Krankenhaus kommen? Müsste vermutlich nur beantragt/angemeldet werden.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

Wenn wir jetzt beide an den Gleichen denken, der muss sich ja den Besitz angucken; das geht im Krankenhaus nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ToMA

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

#11
Aber dessen Besuch geht ja schon ein längeres Verfahren voraus und ein rechtzeitig gefaxtes Attest ... aber lassen wir die Spekulation. Der Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten. Diese Gründe braucht es aber schon und bei einer Entlassung am Sonntag oder Montag hätte ich hieran meine Zweifel.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

StOPfr

Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK. 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

F_K

Zitat... aber lassen wir die Spekulation.

Eine gute Idee.

ZitatDer Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten.

Einem Befehl ist Folge zu leisten, wenn dieser verbindlich ist.

Eine Unverbindlichkeit ist nicht ansatzweise zu erkennen - ein Krankenhaus will seine Betten "früh" wieder freibekommen, und je nach OP Art gibt es Vorgaben bezüglich der anschließend notwendigen medizinischen Überwachung im Krankenhaus.

Und wenn der Arzt schon auf die "Bitte / Drohung" des Patienten mit "Selbstentlassung" geantwortet hat, liegen wohl entsprechende Gründe vor.

Ratschlag: Es bleibt nur die erneute Meldung beim DV / Arzt mit belegten Gründen, warum der Termin "so wichtig" ist und nicht hätte verschoben werden können - die Entscheidung liegt aber beim Arzt und ist zu respektieren.

wolverine

Verbindlich schon; aber der Gedanke:
Zitat von: StOPfr am 13. Februar 2015, 14:36:48
Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK.
kam mir auch schon und damit könnte Rechtswidrigkeit vorliegen. Aber wie gesagt: Dazu müsste man alle Details kennen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau