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schwanger während der zaw

Begonnen von littlePrincess, 18. November 2014, 08:28:00

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littlePrincess

Guten morgen.

Ich bin seit 2012 dabei und seit April 2014 nun in meiner zaw. Nun frage ich mich ob eine Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich wäre. Oder ob mir die Bundeswehr Steine in den weg legen würde. Da die Ausbildung bis 2017 geht und ich auf jeden fall was die praktikas angeht ein Beschäftigungsverbot bekommen würde da diese im Krankenhaus und auf rettungswache stattfinden. Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich die zaw aussetzen kann und dann später weitermachen oder ob sie mich komplett aus der Laufbahn kicken können. Da ich im Norden zur zeit nur kommandiert bin meine stammeinheit aber in Hessen ist ist meine Frage auch können sie mich wieder nach Hessen schicken sobald ich eine Schwangerschaft öffentlich melden da ich auch im Norden wohne wären das sechs Stunden einfache Fahrt und das ist in der Schwangerschaft ja auch nicht förderlich.  Mein jetziger Spieß sagte am Anfang das er wenn eine von uns schwanger werden würde er nicht mehr zuständig wäre.  Aber ich kann ja schlecht zu ihm gehen und ihn fragen.

für Einen Rat wäre ich sehr dankbar.
liebe grüße

F_K

Da Du ja anscheinend eine ZAW im medizinischen Bereich machst, solltest Du wissen, dass Frauen schwanger werden können (so Bienen und Blumen, Du erinnerst Dich - dies gilt auch während einer ZAW).

Kommt es dann zu einem Beschäftigungsverbot, wird die Kommandierung aufgehoben und es geht in die Stammeinheit - solange bis der Mutterschutz einsetzt.

Merke also: Laufbahnausbildung / ZAW sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor man die Kugelgrippe bekommt, schon aus Eigeninteresse.

Ralf

#2
Aus der Laufbahn wird man natürlich nicht gekickt, weil "man hat ja nichts angestellt" (o.k. also das ist nun natürlich doppeldeutig, aber ich denke, der Sinn sollte zu verstehen sein). Das bringt natürlich dann ggf. Laufbahnnachteile mit sich, je nachdem, wie weit man in der Ausbildung ist. Fehlen essentielle Abschlüsse, kann keine Beförderung erfolgen. Sind aber gewisse Ausbildungsziele erreicht, wird man fiktiv mitbetrachtet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Im Normalfall wird die Kommandierung aufgehoben und man wird in seine Stammeinheit zurück versetzt. Ist die ZAW Voraussetzung für die Beförderung zum Feldwebel (Beispiel!), dann kann und wird diese Beförderung eben nicht erfolgen und zwar mit allen (notwendigen!) Nebenfolgen, z. B. spätere Folgebeförderungen, Feldwebel-Dienstjahre, etc.! Geht die Soldatin dann für drei Jahre in Elternzeit, werden die Karten neu gemischt! Wird die Soldatin in der Elternzeit erneut schwanger, wird sie aller Wahrscheinlichkeit in die zu diesem Zeitpunkt erreichte Laufbahn (als OG UA wäre das die der Mannschaften, als StUffz (FA) die der Unteroffiziere, etc.) zurückgeführt und zeitnah wird nach einer gemeinsamen Möglichkeit gesucht, wie das Dienstverhältnis, das in der Elternzeit ja bekanntlich ruht, beendet werden kann, ohne dass der Soldatin dadurch allzu große Nachteile entstehen.

Merke: Mit Gummi oder Pille wäre das alles nicht passiert ;) !

ulli76

Wie kommst du denn da drauf, dass eine Soldatin, die in der Elternzeit erneut schwanger wird, zeitnah entlassen wird?
Auf welcher Grundlage denn?

Schwangere und Mütter werden eh schon wie rohe Eier behandelt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Ich habe nicht gesagt, dass sie entlassen wird ;) ! Es wird nach einer sozial verträglichen Lösung für beide Seiten gesucht, die durchaus und auf Wunsch der Soldatin auch in einer Dienstzeitverkürzung und Entlassung aus der verpflichtung bestehen kann! Wer sich zum beispiel als SaZ 13 verpflichtet hat und bei der Einstellung 22 Jahre alt ist, hätte ohnehin zu dienen bis zum 35. lebensjahr. Wenn diese Dienstzeit dann noch durch sechs Jahre Elternezit unterbrochen wird, ist die Soldatin dann schon 41 Jahre alt, wenn Sie entlassen wird. Hier wird man nach Lösungen suchen, aber niemanden raus werfen, wenn das so rüber gekommen sein sollte!

Ach ja, aktuell sind bei uns zwei solcher (ähnlich gelagerter!) Fälle anhängig, von denen eine Soldatin eher dazu tendiert, auszusteigen.

FregattenFan


F_K

Also nochmal mein Rat ans Prinzeschen:

ZAW abschließen - dann hat man eine Ausbildung fürs Leben, am besten die Fw Ausbildung beenden - und dann ggf. in die Familienplanung einsteigen.

Tommie

Zitat von: FregattenFan am 18. November 2014, 09:29:52Das Dienstverhältnis ruht nicht, Elternzeit ist Dienstzeit

Ungeschickt ausgedrückt von mir!  Elternezit ist Freistellung ohne Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der UTV ...

miguhamburg1

@ Fregattenfan: Die genommene Elternzeit wird grundsätzlich an die Verpflichtungszeit "angehängt", weil sie eben nicht als Dienstzeit gewertet wird!

Sie ist Urlaub ohne Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der UTV. Die Soldatin/der Soldat erhält Leistungen nach dem Elternzeitgesetz.

littlePrincess

Danke für die antworten.  Ich bin zur zeit stuffz fa und bin gelernte zahnarzthelferin die jedoch beim Bund nicht anerkannt ist.
Ich würde danach gerne die zaw beenden aber mein Problem ist eben die Entfernung zur stammeinheit. Vllt sollte ich um das Problem zu lösen einfach auf ein Kind verzichten.

FregattenFan

In meinem Bescheid steht nirgends, dass mein Dienstverhältnis ruht. Ich bin lediglich von der Pflicht befreit militärischen Dienst zu leisten. Sie zählt als "Dienstzeit, die nach der SLV 
Voraussetzung für eine Beförderung ist". Außerdem wird die Elternzeit nur angehängt wenn schon ein Studium oder Fachausbildung von mind. 6 Monaten genossen wurde.

littlePrincess

Wie soll das andere aussehen.ich denke nicht das sie mich in eine zahnarztgruppe stecken wollen obwohl das auch eine Möglichkeit wäre.  Aber ich bin ja nur bis 2020 verpflichtet vorerst und werde verlängert bei Abschluss der zaw.

F_K

ZitatIch bin lediglich von der Pflicht befreit militärischen Dienst zu leisten.

.. und Du bekommst volle Bezüge? 100 %? Urlaub?

FregattenFan

Ich interpretiere es so, dass mein Dienstverhältnis läuft, aber ohne Geld- und Sachbezüge, quasi wie Urlaub. Aber das mein Dienstverhältnis ruht, das sehe ich nicht so.

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