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Personenschutz für Generale?

Begonnen von BW-Forumist, 22. September 2016, 13:16:08

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BW-Forumist

Hallo zusammen,

heute habe ich am Flughafen einen General­leutnant nebst Brigade­general und einem Mann in Zivil mit Securityheadset im Ohr gesehen.

Hierzu zwei Fragen:

1,) Ist das bekanntermaßen üblich?
2.) Welche Behörde ist für den Personenschutz in diesem Fall zuständig?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!

Andi

Zitat von: BW-Forumist am 22. September 2016, 13:16:08
1,) Ist das bekanntermaßen üblich?

Was denn?

Zitat von: BW-Forumist am 22. September 2016, 13:16:08
2.) Welche Behörde ist für den Personenschutz in diesem Fall zuständig?

Personenschutz für Soldaten der Bundeswehr wird durch die Bundeswehr gestellt, da sich die Bundeswehr auf Grundlage des UZwGBw selbst schützt.

Gruß Andi
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Ralf

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miguhamburg1

Den Personenschutz für Soldaten der Bundeswehr wird von dazu ausgebildeten Feldjägern durchgeführt. Die einzige Ausnahme hiervon im Inland ist der Generalinspekteur, der von BKA-Personenschützern begleitet wird.

miguhamburg1

Und, nein, nicht jeder General hat permanent Personenschützer um sich herum, sondern nur diejenigen, bei denen die Analyse der Sicherheitslage durch die hierfür zuständigen Dienststellen ergibt, dass Personenschutz zeitweilig oder dauerhaft befohlen wird.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 22. September 2016, 23:34:04
Die einzige Ausnahme hiervon im Inland ist der Generalinspekteur, der von BKA-Personenschützern begleitet wird.

Nein. Das Kommando des Generalinspekteurs ist das einzige Personenschutzkommando der Feldjäger, dass es dauerhaft und bereits seit Jahrzehnten gibt, weil der GI auf Grund seines Amtes (und nicht seiner Person) eine entsprechende Einstufung hat.

Wie gesagt: Die Bundeswehr schützt sich und ihre Angehörigen auf Basis des UZwGBw selbst. Dadurch entfällt auch grundsätzlich die Möglichkeit des Personenschutzes für Bundeswehrangehörige durch Polizeibehörden, da diese eine nachrangige Zuständigkeit haben.
Die Verteidigungsministerin oder etwaige eingestufte Staatssekretäre bekommen - da sie nicht Angehörige der Bundeswehr sind - ihren Personenschutz vom BKA.
Bei allen Offizieren (oder anderen Bundeswehrangehörigen) neben dem GI ist die Durchführung von Personenschutzmaßnahmen eine Frage von anlass-/situationsbedingten Einstufungen. Und dabei ist letztlich Personenschutz nicht gleich Personenschutz, da es hier verschiedene Abstufungen der Maßnahmen entsprechend dem von den Polizeiorganisationen in Deutschland genutzten System gibt.
Und ich spreche von "Offizieren (oder anderen Bundeswehrangehörigen)", weil beispielsweise auch ein "Nichtgeneral", wie seinerzeit der Oberst (heute Brigadegeneral) Klein auf Grund von allgemein bekannten Ereignissen Personenschutz bekommen hat.
Ein anderes Beispiel ist der Personenschutz bei der Münchner Sicherheitskonferenz, der in vielen Fällen anlassbezogen ist.

Letztlich ist das aber ein Thema, das aus naheliegenden Gründen nur eingeschränkt für das Internet geeignet ist. ;)

Gruß Andi
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Andi

Ergänzend noch ein kleiner Artikel zum Thema. Im Detail nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand und die Schlüsse von Herrn Scholzen sollte man auch getrost vergessen, aber letztlich für einen groben Überblick geeignet.

Gruß Andi
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VictorBravo

Der Artikel ist mir auch schon mal untergekommen. Was mir allerdings aufgefallen ist:

ZitatDa jedoch der MAD keine Exekutivbefugnisse besitzt, wurde diese Aufgabe auf die Feldjäger übertragen, denen das UZwGBw diese Rechte einräumt.

Juristisch vielleicht spitzfindig, aber seit wann überträgt das UZwGBw Exektuivbefugniisse außerhalb MB/MSB? Inhaltlich dürfen Feldjäger im Personenschutzeinsatz nicht das, was Polizeivollzugsbeamte rechtlich dürfen. Im Grunde kann man das UZwGBw in diesem Fall auf den Jedermannparagraphen in Bezug auf Straftaten gegen die Bundeswehr reduzieren. Eingriffsrechte analog zum Polizeirecht werden ja nicht begründet.

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ VB:

Wo hast Du denn das gelernt?

"Jedermann §" regelt nicht den Einsatz von Gewalt wie das Polizeirecht der Bw.

Andi

Zitat von: VictorBravo am 23. September 2016, 14:13:11
Juristisch vielleicht spitzfindig, aber seit wann überträgt das UZwGBw Exektuivbefugniisse außerhalb MB/MSB?

Juristisch spitzfindig wäre festzustellen, dass ein Angehöriger des MAD auch Angehöriger der Bundeswehr ist und damit natürlich auch berechtigte Person nach Paragraph 1 UZwGBw sein kann.
Die Frage, seit wann das UZwGBw Exekutivbefugnisse außerhalb von MB/MSB beinhaltet ist nicht spitzfindig, sondern seltsam, weil man davon ausgehen muss, dass der Fragesteller das UZwGBw nicht kennt. Es geht ja aus jedem Einzelparagraphen systemisch hervor wo er gilt.

Zitat von: VictorBravo am 23. September 2016, 14:13:11Inhaltlich dürfen Feldjäger im Personenschutzeinsatz nicht das, was Polizeivollzugsbeamte rechtlich dürfen.

Sie dürfen noch viel mehr, nämlich MSB einrichten - und damit dürfen sie mehr als jeder nach UZwGBw berechtigte Durchschnittssoldat. Inhaltlich ist das UZwGBw das am weitesten in die Grundrechte der Bürger eingreifende Polizeirecht Deutschlands.

Gruß Andi
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Pericranium

Zitat von: Andi am 23. September 2016, 17:00:16

Sie dürfen noch viel mehr, nämlich MSB einrichten -

Gruß Andi

Dürfen das nur Feldjäger oder auch andere Soldaten? Ich habe nämlich mal eine Geschichte über einen meiner ehem. Zugführer gehört, als er einen Mun- oder Waffentransport durchgeführt hat.
Die wurden dann nämlich von der Polizei angehalten, kontrolliert etc. pp. und die Polizei wollte irgendwie Stress schieben.
Da hat er dann angeblich kurzerhand den Bereich um den LKW zum MSB erklärt und den Polizisten gesagt, dass sie ihre Waffen auf den Boden legen sollen etc. pp.
Klang irgendwie unrealistisch in meinen Ohren. Aber kp, vielleicht ist das ja doch tatsächlich möglich.

justice005

ZitatDie Bundeswehr schützt sich und ihre Angehörigen auf Basis des UZwGBw selbst. Dadurch entfällt auch grundsätzlich die Möglichkeit des Personenschutzes für Bundeswehrangehörige durch Polizeibehörden, da diese eine nachrangige Zuständigkeit haben.

Gestern wollte ich schon etwas dazu schreiben, aber ich habe es mir zur Vermeidung von Diskussionen verkniffen. Da es jetzt aber bereits zum wiederholten Male gesagt wird, muss ich auch etwas dazu sagen. Man möge es mir verzeihen. ;)

Konkrete Frage: Welche konkreten Befugnisse hat ein Feldjäger an einem öffentlichen Ort gegenüber einem Zivilisten, die nicht auch ein Polizist oder sogar "Jedermann" hätte?

ZitatDadurch entfällt auch grundsätzlich die Möglichkeit des Personenschutzes für Bundeswehrangehörige durch Polizeibehörden, da diese eine nachrangige Zuständigkeit haben.

ZitatInhaltlich ist das UZwGBw das am weitesten in die Grundrechte der Bürger eingreifende Polizeirecht Deutschlands.

Ja, aber nur deswegen weil man innerhalb eines MSB selbst solch Banalitäten wie eine Personenüberprüfung mit der Schusswaffe durchsetzen kann. Und ich darf nach UZwGBw auch auf einen unbewaffneten Eindringling in einem MSB, der nach Aufforderung nicht stehen bleibt, schießen. Das darf kein Polizist.

Aber in der Öffentlichkeit fallen mir keine Befugnisse ein, die nicht auch ein Polizist hätte.




Es ist der Polizei selbstverständlich nicht verboten, irgendeinen beliebigen Angehörigen der Bundeswehr zu schützen.

ZitatDie Verteidigungsministerin oder etwaige eingestufte Staatssekretäre bekommen - da sie nicht Angehörige der Bundeswehr sind - ihren Personenschutz vom BKA.

Dass die Ministerin oder die Staatssekretäre keine Angehörigen der Bundeswehr sein sollen, ist abwegig. Sämtliche Zivilisten der Bundeswehr und auch der Bundeswehrverwaltung sind Angehörige der Bundeswehr. Es ist wirklich absurd, dass dies ausgerechnet für die Ministerin oder die Staatssekretäre nicht gelten soll. Ich habe mal irgendwo einen Aufsatz gelesen, wo einer behauptet hat, das BMVg als oberste Bundesbehörde könne prinzipiell kein MSB sein. Das war genauso unsinnig. Das Problem ist, dass es vermutlich zu diesen Fragen keine Rechtsprechung gibt und deshalb jeder wild alles behaupten kann, ohne dass es durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt wird.






justice005


ZitatDa hat er dann angeblich kurzerhand den Bereich um den LKW zum MSB erklärt und den Polizisten gesagt, dass sie ihre Waffen auf den Boden legen sollen etc. pp.
Klang irgendwie unrealistisch in meinen Ohren. Aber kp, vielleicht ist das ja doch tatsächlich möglich.

Dümmliche urban legend, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.







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