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Parkplatzreservierung

Begonnen von OFw_1166, 26. August 2023, 21:15:43

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OFw_1166

Hallo und guten Abend!
Bitte nicht gleich erschlagen, aber ich habe nie grundsätzliche Frage, da mir auf dem FL3 etwas anderes gesagt wurde:

Wir haben seit 4 Wochen einen neuen Kdr und sind eine relativ kleine Einheit. Bei unserer täglichen TE-Runde, wo auch der Kdr dran teilnimmt, wurde ein OSG vom Kdr angeblasen, warum er auf dem Kdr Parkplatz stehen würde und das so etwas nicht noch einmal passieren sollte. Es ist und war uns allerdings nicht bewusst, das wir überhaupt einen Kdr Parkplatz haben! Kein Schild, oder ähnliches vorhanden und der vorherige Kdr parkte auch immer woanders....
Es ist halt der erste Parkplatz an der Eingangstür zum Stabsgebäude, aber es sind mehr als genug Parkplätz vorhanden.

Ich persönlich sehe hier keine dienstlichen Zweck, dem Befehl/Wunsch des Kdr nachzukommen und den Parkplatz täglich freizuhalten.
Meinetwegen Anstand - ok! Aber die Art ist doch wohl mehr als fragwürdig, oder???


BulleMölders

Zu meiner Zeit stand so etwas in der Kasernenordnung und da waren die Parklätze auch nicht extra Beschildert.
Da stand z. B. drin, dass die Parklätze vor Gebäude X nur für Dienst-KfZ sind. Oder das die ersten beiden Parkplätze vor Gebäude Z dem Kasernenkommandat und dem Stellvertreter vorgesehen sind.

Also vielleicht erst mal in die entsprechenden Regelungen schauen.
Test

SolSim

Dieser Streit mit den Kdr ist es nicht wert.

Wie @Bulle schon anmerkte, sind solche Regelungen oft in der Kasernenordnung geregelt.

wolverine

Der dienstliche Zweck sollte auch nicht das Problem sein. Allenfalls die Kenntlichmachung. Es sollte schon sichtbar sein, wenn Parkplätze reserviert oder zugeordnet sind. Kasernenordnung reicht für Soldaten der Kaserne aus. Bei auswärtigen Besuchern wird es ein Problem.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Nicht die feine englische Art vom Kdr. (Wobei die Frage wäre, was "wurde angeblasen" zu verstehen ist). Problem der Kennzeichnung des Parkplatzes.
Allerdings sollte man als OSG schon so lange bei dem Verein sein, dass man weiss, dass DA in der Regel kein frei verfügbarer Parkplatz ist.

Also für ne ordentliche Beschriftung sorgen und gut is.
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BulleMölders

Heut zu Tage muss halt alles hinterfragt werden. Ein einfaches Hinnehmen einer solchen Aussage durch einen Vorgesetzten, ob Befehl oder nicht, wäre ja zu einfach.
Aber immer wieder schön zu lesen dass die Leute keine wirklichen Probleme haben.

So einen ähnlichen Anschiss habe ich am ersten Tag als Rekrut bekommen. Hatte mein Auto direkt auf den Parkplätzen vor dem UHG Gebäude abgestellt. Die waren natürlich für die älteren PUO Reserviert, was aber auch nirgendwo stand und beim ersten Antreten am Abend kam auch die Frage, wer sein Auto dort geparkt hätte und die Reaktion nach meiner Meldung kann man sich ja vorstellen. Es war halt mitte der 1980er Jahre.
Test

InstUffzSEAKlima

Das ist auch in nahezu jeder Firma so, dass die Plätze vor den Dienst-/Stabsgebäuden, die nahe beim Eingang sind, den Chefs bzw. Geschäfts-/Standortleitung zustehen. Auch ohne gesonderte Beschilderung sagt das einem der gesunde Menschenverstand. Ist halt ein ungeschriebenes Gesetz.

Selbst die Plätze vor den Kompaniegebäuden sind in der Regel den UoP/Zeitsoldaten oder teilweise nur den Kameraden der KpFü vorbehalten (gewesen), während die Msch ihre Fahrzeuge (auf dem meist abgelegenen) Großparkplatz abstellen konnten. Es gilt immer die örtliche Befehlsgebung, KasOrdnung bzw. Beschilderung. Diskussionen sind da sinnfrei.

Bei uns wurden regelmäßig Parkplatznutzer vom KasFw belangt, weil sie die Parkordnung nicht einhalten und zwei Plätze belegen würden (auf drei markierten Plätzen standen zwei Fahrzeuge): Man rechts und links auf bzw. über den Markierungen, die noch aus einer Zeit stammten, als die meisten mit dem 1.55 m breiten Käfer fuhren. Erst kurz vor Auflassung der Liegenschaft hat man die Markierungen dann erneuert und auf heutige Maße aktualisiert.

thelastofus

Wir kennen die Lage ja vor Ort nicht. Es heißt ja neuer Kdr. Vielleicht ist der Vorgänger mit dem Fahrrad oder zu Fuß gekommen oder hat den Parkplatz nie benutzt sodass eine Art "Gewohnheitsrecht" entstanden ist.

Was es natürlich nicht besser macht.

Schilder an den Parkplätzen kenne ich aus meiner Zeit nur für Dienstkfz die fest Stellplätze hatten.

Bei uns war der KasFw auch sehr dahinter das die Parkordnung eingehalten wurde, an jedem schwarzen Brett hing der Plan. Wer sich nicht dran hielt durfte nie wieder in der Kaserne parken auch nicht am Großparkplatz.

Als OSG hätte man es auch wissen müssen und ein etwas rauerer Ton kann beim Militär ja normal sein. Allerdings hatten wir zu meiner Zeit auch 1 oder 2 OSG die meinten für sie gelten andere Vorschriften. (das trifft natürlich nicht auf alle zu)


F_K

Anmerkung:

Ich kenne viele Kasernen, die nicht nur Parkplätze für Dienst KFZ haben, sondern gewissen "Positionen" auch Parkplätze nah am Dienstgebäude ermöglichen - bis runter in einzelne Zellen. (Chef, stv., S3, S1, S2 Offz / Fw, ....).

alpha_de

Diese Schilder kenne ich nur aus der Vergangenheit, aktuell kenne ich eine Zuweisung von Parkplätzen nur an DstKfz und an Schwerbehinderte.

Ich sehe auch keinen dienstlichen Zweck, Parkplätze für PrivatKfz einzelner Vorgesetzter zu reservieren.

Dazu muss es in der Vergangenheit auch Urteile gegeben haben, selbst an HöhKdoBeh habe ich keine derartige Beschilderung gesehen.

Wenn ein Vorgesetzter kurzfristigen Transportbedarf hat, gibt es dafür DienstKfz. Und für die können auch Parkplätze reserviert werden.

Und wer mit "einfach mal hinnehmen" argumentiert, sollte bedenken, dass ein Befehl eines dienstlichen Zweck bedarf. Wo ist der dienstliche Zweck in diesem Fall... Und wenn für den Kdr, was ist mit KpChef, ZgFhr, KpFw, GrpFhr usw... Wo hört es auf?

Ralf

ZitatDazu muss es in der Vergangenheit auch Urteile gegeben haben, selbst an HöhKdoBeh habe ich keine derartige Beschilderung gesehen.
Das gibt es durchaus noch (z.B. in Bonn).
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Alpha_de:

Wenn man die Existenz von Urteilen behauptet, dann bitte zitieren.

Die Regelung der Benutzung von Parkplätzen hat sicherlich einen dienstlichen Zweck - Sicherheit und Ordnung, nur um mal ein paar Schlagwörter zu nennen.
(.. und einen Anspruch auf einen Parkplatz in der Kaserne gibt es nicht !)

... und es hat auch einen Zweck, Schlüsselpersonal kurzfristig verfügbar zu haben.

Wo es "auf hört"?1? - bei der Verfügbarkeit der Parkplätze - ist doch praktisch ganz einfach - die "Nahrungskette runter", bis nach Abzug von Dienst KFZ, Schwerbehinderte / Besucher vor dem Gebäude kein Platz mehr ist - der Rest parkt auf dem "großen Parkplatz", sofern verfügbar.

... und wer meint, alle "wären gleich", der frage sich, warum es Soldaten / Zivilisten mit Fahrer gibt, ggf. sogar mit einem Fahrerpool um deren Mobilität uneingeschränkt sicherzustellen - und wie diese Kosten (mehrere Dienst KFZ / Fahrer) sich im Gegensatz zu einem Parkplatz verhalten - der ja auch auf dem großen Parkplatz Kosten verursacht.

MikeEchoGolf

Zitat von: alpha_de am 28. August 2023, 14:28:31
Und wer mit "einfach mal hinnehmen" argumentiert, sollte bedenken, dass ein Befehl eines dienstlichen Zweck bedarf. Wo ist der dienstliche Zweck in diesem Fall... Und wenn für den Kdr, was ist mit KpChef, ZgFhr, KpFw, GrpFhr usw... Wo hört es auf?

Mit Parkplätzen für Kdr, KpChef, ZgFhr, KpFw vor dem Stabs- bzw. Kp-Gebäude soll ein reibungsloser Dienstbetrieb ermöglicht werden.
Das Parkplatzsuchen gehört nicht dazu! 

alpha_de

Der Weg von und zum Dienst ist auch für Führungspersonal (sieht man mal von B6+ mit Chauffeur Service ab), Privatsache. Und damit auch das Parken und der Weg zum eigenen Büro. Ansonsten wäre die Fahrt eine Dienstreise mit Reisekostenerstattung.
Das Argument des reibungslosen Dienstbetriebs zieht also nicht.
Es mag ein schönes Privileg aus alten Zeiten sein, aber dienstlich begründen lässt es sich nicht.
Die Vorschrift verweist zudem darauf, dass die gesamte Parkordnung mitbestimmungspflichtig ist. Das kann also kein Kdr alleine entscheiden.

@F_K zum Tonfall, der ja auch schon von anderen hier thematisiert wurde, sage ich nichts weiter.

F_K

Abgesehen vom Ton - die Frage nach den genannten Urteilen wurde "überhört"?

Ralfs Hinweis darauf, dass "ganz oben" eine solche Regelung noch in Kraft ist ("gegen" Urteile?) wurde ebenfalls nicht kommentiert?

Ich kenne keine Kaserne, die nicht solche Regelungen hat ... aber ist natürlich kein Indiz für alle Kasernen.

Im Falle des TE / hier hat aktuel der Kdr auch eine "Ansicht" ...