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Notebook von den Steuern absetzen

Begonnen von GoodDay, 19. Oktober 2013, 13:06:37

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GoodDay

Guten Tag !

Ich war auf der Suche nach einem neuen Notebook und dort wurde mir dann gesagt, dass ich ruhig ein paar Euros mehr ausgeben kann, da ich es ja zum Teil absetzen könnte. Mehr konnte man mir nicht sagen, da es auch mehr hörensagen war.

Stimmt das so oder totaler Quatsch? Das Notebook wird ja privat genutzt. Ich muss zwar im April 14 auf ZAW und da soll man wohl mit den Notebooks mitschreiben dürfen, bzw macht das die Mehrheit, aber keine Ahnung ob das ein Grund ist, besonders da ich es ja jetzt bald kaufen wollte.

MkG,
Tom

DeltaEcho

Gerade auf ZAW bzw. Studium kann der Notebook von der Steuern abgesetzt werden, du benötigst lediglich einen Nachweis, dass der Laptop zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Einfach mal im GeZi oder Spieß bei der ZAW nachfragen.

GoodDay

Ich weiß nur nicht, ob das alles so rund läuft. Man wird ja erstmal auf 6 Monate festgesetzt. Die ZAW ist in 7 Monaten. Kann ich mir jetzt ein Laptop kaufen und es dann von den Steuern absetzen lassen, weil ich es im April 2014 brauche? Ich habe 0 Ahnung von Steuererklärungen o.ä.. Oder kann ich es mir jetzt kaufen und nächstes Jahr einreichen?

BulleMölders

Grundsätzlich kann man so etwas als Werbungskosten ansetzen. Ob und in wie weit das Finanzamt das dann anerkennt, ist immer eine Einzelfallentscheidung des Bearbeiters, da gibt es einen recht großen Ermessensspielraum.
Wichtig ist, glaubhaft zu machen das der Laptop überwiegend Dienstlichen Zwecken gilt.
Wobei ich als Bearbeiter bei einer Anschaffung so weit im voraus doch schon erhebliche Bedenken mit der Dienstlichen Veranlassung hätte.

Zu bedenken ist natürlich auch, dass auch bei einer Anerkennung der Kosten es sich auf das zu versteuernde Einkommen nur dann auswirkt, wenn man insgesamt mit seinen Kosten für nichtselbständige Arbeit über den Werbungskostenpauschbetrag kommt.

Und das der Verkäufer sagt das man das "absetzen" könnte ist klar, der will halt ein paar Euro mehr verdienen.
Das ist wie bei Versicherungsvertretern, die sagen auch immer "Das können Sie von der Steuer absetzen!"
Von Höchstbetragsberechnung und solchen Geschichten haben die aber noch nie was gehört.

Hatte selbst mal so einen hier bei mir auch der Couch sitzen der mir alles mögliche aufschwatzen wollte. Als ich ihn nach einer halben Stunde fragte ob er das selber glaube was er da von absetzbarkeit von der Steuer fassele, machte er ein dummes Gesicht und hat sich dann ganz schnell verabschiedet.
Test

dv_uffz

Mein Finanzamt hat damals eine 50%ige berufliche Nutzung des Laptops anerkannt. Und dieser Wert variiert immer! Da ich IT-Fw bin, konnte ich damit gut Leben, zu mal ich auch Zugriff auf dienstlich bereitgestellte Laptops hatte.
Eine 100%ige berufliche Nutzung wirst du als Soldat NIE haben... und wenn man zu diesem Personenkreis gehören sollte, stellt der Dienstherr dir garantiert einen zur Verfügung!

Kommen wir zur Frage:
Wenn der Laptop z.B. 1000 € kostet, können 500 € als Werbungskosten (zu den Arbeitsmittel) angesetzt werden. Jetzt kommt das Finanzamt aber und sagt, der Laptop wird über drei Jahre "abgeschrieben"... Wie das nun mal auch in der Buchhaltung bei Firmen ist.

Das heisst:
Kaufst du dir den Laptop im Januar 2014, dann kannst du bei der Lohnsteuer im Jahr 2015 für 2014 für den Laptop 12/36 von 500€ als Werbungskosten absetzen. Kaufst du dir den Laptop aber erst im April 2014 dann dementsprechend 9/36....
Für das Jahr 2015 und 2016 ebenfalls dann 12/36 pro Jahr.

So und jetzt kannst dir die Frage sicher selbst beantworten, ob du dir wirklich das super mega highend gerät kaufen willst... bei der Steuer werden viell nen paar € hängen bleiben, ja! Das würde ich aber garantiert nicht davon abhängig machen, dass ich mir extra nen teures Gerät kaufe

Schnellantwort

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