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Nach Ernennung zum Berufssoldat eingezahlte Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen?

Begonnen von gojomo, 01. Juli 2016, 22:49:07

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gojomo

Moin,

die Frage hier zielt auf einen grundsätzlichen Rat ab.

Ich habe recherchiert dass man sich als BS (oder auch z.b. Beamer auf Lebenszeit) evtl. eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lassen kann.

Es gibt dafür einen umfangreichen Vordruck (V900 genannt).

Dies ist dadurch begründet, dass man als BS nicht mehr versicherungspflichtig ist und (im Gegensatz zu SaZ) mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr sein wird (Stichwort Nachversicherung), da man ja davon ausgeht irgendwann nach erreichen der besonderen oder allgemeinen Altersgrenze Pensionsansprüche "erdient" zu haben.

Es geht hierbei wohl nur um den tatsächlich eingezahlten Arbeitnehmeranteil, der ja trotzdem, je nach Beschaftigungsdauer und Gehalt eines Einzelnen einen nicht unerheblichen Geldbetrag darstellen kann.

Als Konsequenz sollte man sich jedoch bewusst machen das man mit der Auszahlung wirklich alle bisher erwirtschafteten Ansprüche und auch evtl. beitragsfreie, anrechenbare Zeiträume (z.b. Elternzeit) aufgibt, die bei einer eventuellen Rentenberechnung teils erhebliche Auswirkungen haben können.

In meinem persönlichen Fall ist der mögliche Betrag jetzt nicht besonders hoch, da ich lediglich während einer zivilen, dreijährigen Ausbildung Beiträge eingezahlt habe und diese aufgrund des niedrigen Lehrlingsgehalts auch nicht allzu groß ausfielen.

Nichtsdestotrotz spiele ich mit dem Gedanken mir die Beiträge auszahlen zu lassen und würde gern von anderen Kameraden hören die dies vielleicht schon gemacht haben und ob sie es eventuell bereuen. Möglicherweise habe ich ja einen wichtigen Aspekt nicht bedacht. Vielleicht steht der Betrag ja auch in keinem Verhältnis zum Aufwand bzw. Risiko.

MkG

BulleMölders

Ich (BaL) habe mir meine Beiträge auszahlen lassen. Allerdings hatte ich auch nicht die Mindestzeiten (ich glaube 60 Monate muss man eingezahlt haben) erreicht um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sprich, trotz Einzahlungen hätte ich keine Rente bekommen. Da war es auch egal wie hoch oder niedrig der Betrag ist, warum verschenken?
Test

gojomo

Vielen Dank. Das mit den Mindestzeiten wusste ich nicht. Das trifft auf mich dann genauso zu (nur 36 Monate eingezahlt).

Dann kann ich mich ja an den Vordruck machen.

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk


LwPersFw

Es sind 60 Monate.
Erst wer diese erreicht, hat überhaupt i.d.R. Rentenanspruch.

Denken Sie auch daran einen Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten zu stellen. Formular und Hinweise dazu finden Sie in der GAIP des BAPersBw Abt IV. Ihr PersFw kann da helfen.
Die Bw prüft dann, ob die Zeiten vor Einstellung in bestimmten Umfängen anerkannt werden können.
Wenn ja... zählen sie später bei der Berechnung der Gesamtdienstzeit für die Pension hinzu.
Bei mir sind es z.B. 1 1/2 Jahre.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Nur um das auch noch erwähnt zu haben:

Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung! Viel wichtiger ist da jedoch der Rat vom "LwPersFw", sich die Zeiten einer Ausbildung als pensionswirksam anerkennen zu lassen! Das gibt nämlich in diesem Falle drei Mal knappe 1,8 Prozentpunkte für die Pension ;) !

Ansonsten gibt es für die Zeit von der Pensionierung bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente einen Zuschlag zu den Ruhestandsbezügen von einem knappen Prozentpunkt pro Jahr, das man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. und nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gibt es dann, natürlich nur auf Antrag eine gesetzliche Rente bei gleichzeitigem Wegfall des Zuschlags in den Versorgungsbezügen!

gojomo

Danke für den Hinweis. Ich erinnere mich das Merkblatt zusammen mir meiner Urkunde erhalten zu haben. Ich habe mir dann alle "Paragraphen"  über die eine mögliche Anerkennung von Vordienstzeiten möglich sind durchgelesen und wurde leider enttäuscht, da keiner so wirklich auf mich zutraf. Die meisten bezogen sich, wenn ich mich richtig erinnere, auf zivile Ausbildungs- und Qualifikationszeiträume die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit einer Tätigkeit in der Bw stehen müssen. Schon vom Prinzip her sind hier die Kameraden des Fachdienstes klar im Vorteil und wir "Truppendiener" schauen in die Röhre.

Ich habe wie anfangs erwähnt eine zivile Ausbildung abgeschlossen. Diese aber im Handwerk und ohne Bezug zu meiner jetzigen Tätigkeit im Truppendienst. Auch habe ich ausschließlich die Ausbildung abgeschlossen und nicht als Facharbeiter Erfahrungen gesammelt oder war in Führungsverantwortung sondern bin im Anschluss direkt zur Bw.

Es gibt wohl noch diesen "schwammigen" Paragraphen wo man einfach einreichen und hoffen kann. Das schießt ist wohl vage in die Richtung dass einem diese oder jene zivile Verwendung die charakterliche Festigkeit zum späteren erfolgreichen Soldatsein erbracht hat. Das klang für mich so ein bisschen nach Trostversuch mit wenig Aussicht auf erfolgreiche Anerkennung.

Oder irre ich mich da und wäre es einen Versuch wert?

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk


KlausP

Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Nur um das auch noch erwähnt zu haben:

Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung! Viel wichtiger ist da jedoch der Rat vom "LwPersFw", sich die Zeiten einer Ausbildung als pensionswirksam anerkennen zu lassen! Das gibt nämlich in diesem Falle drei Mal knappe 1,8 Prozentpunkte für die Pension ;) !

Ansonsten gibt es für die Zeit von der Pensionierung bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente einen Zuschlag zu den Ruhestandsbezügen von einem knappen Prozentpunkt pro Jahr, das man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. und nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gibt es dann, natürlich nur auf Antrag eine gesetzliche Rente bei gleichzeitigem Wegfall des Zuschlags in den Versorgungsbezügen!

Siehe § 26a SVG, aber auch nur auf Antrag bei gleichzeitiger Vorlage der Bescheinigung der "Kontenklärung" der Rentenversicherung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Wenn ich also einen jährlichen Rentenbescheid bekomme, derzeit wahnsinnige 96,67€, kann ich mir den Antrag schenken.
 

Tommie

Nachdem einen solchen Rentenbescheid nur der erhält, der die Mindestzeit für den Bezug einer gesetzlichen Rente erfüllt, also mehr las 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat ... leider JA!

BulleMölders

Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung!

Seit wann gilt diese Regelung?
Der Kollege, mit dem ich mir das Büro teile, hat ein paar Monate mehr als 60 eingezahlt und hat sich vor ein paar Jahren seine Rentenbeiträge auch auszahlen lassen.
Test

Tommie

Die fünf Jahre gelten soweit ich weiß schon sehr sehr lange, da sich für meine Mutter im letzten Jahrtausend auch schon diese Frage stellte! Zu diesen fünf Jahren zählen aber nur Zeiten, zu denen vom Bruttoentgelt Beiträge gezahlt wurden, jedoch NICHT "Anrechnungszeiten" wie z. B. Kindererziehungszeiten, Schul- und Studienzeiten!

Näheres dazu hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Jens79

Ich hab das jetzt einfach mal online ausgefüllt und abgeschickt.

Entweder ich bekomme was, oder eben nicht.  :)
 

gojomo

Hab das jetzt auch mal abgegeben, aber nur online ausfüllen war nicht drin.

Die wollten einmal meine BS Urkunde sehen. Eine beglaubigte Kopie reichte denen aber nicht sondern eine Kopie musste in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung "bestätigt" werden. Die haben aber auch gleich mal über meinen Antrag drübergeguckt, war eigentlich ganz unkompliziert.

Leider konnten die mir weder vorrechnen was in etwa dabei rumkommt noch wie lange ich darauf warten müsste.

MkG

BulleMölders

Test

Jens79

Zitat von: Jens79 am 02. Juli 2016, 18:03:13
Ich hab das jetzt einfach mal online ausgefüllt und abgeschickt.

Entweder ich bekomme was, oder eben nicht.  :)

Nach drei Wochen kam ein Brief. Da waren drei ungeklärte Zeiträume aufgeführt zu denen ich mich noch äußern musste. Komisch nur das die Zeiträume bereits in meiner SaZ/BS Zeiträumen lagen. Die Zeiträume vor der Bw waren alle sauber und lückenlos geführt.  Naja, wie auch immer. Bin gespannt was dabei rum kommt.

Ich hoffe auf eine fette Auszahlung.  ;D ;D :D
 

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