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mitfahrzentrale ?

Begonnen von knalltuete, 10. November 2006, 00:16:35

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knalltuete

hey ho...

eine frage an alle die schon beim bund waren oder es noch sind:

ich hab im reibert gelesen das es verboten ist, in seinem urlaub per anhalter zu reisen (in uniform).
wie sieht das jetzt aus, wenn man vom einsatzort am wochenende nicht nachhause fahren möchte, sondern z.B. zu einem freund der woanders wohnt? darf man die mitfahrzentrale im internet nutzen? ich hab mir das folgendermasen vorgestellt:

bekannten in nürnberg besuchen, ich wohne aber in darmstadt. vorher über mitfahrzentrale im internet einen mitfahrer suchen und n termin abends ausmachen (wenn man mit sicherheit frei hat). mit dem bahnticket zur nächst größeren stadt fahren wo der fahrer wartet. dann mit diesem zum zielort fahren und zu dem bekannten mit den öffentlichen fahren... ist sowas machbar? also in uniform?

tim ;)

Huey

Warum in Uniform? Wenn du mitgenommen werden willst, wirst du in Zivilkleidung grössere Chancen haben....


Dennis812

...eben, nach Hause fahren/zum Bekannten kannst du auch in zivil fahren!
Oder möchte da jemand posen?
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StOPfr

Zitat von: knalltuete am 10. November 2006, 00:16:35
ich hab im reibert gelesen das es verboten ist, in seinem urlaub per anhalter zu reisen (in uniform).

Zitat von: Huey am 10. November 2006, 07:59:20
Warum in Uniform? Wenn du mitgenommen werden willst, wirst du in Zivilkleidung grössere Chancen haben....


...außer wenn zufällig ein MTW vorbeikommt  ;D



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schlammtreiber

Auch die MTWs nehmen einen nicht mit. Die sagen nur (nach einem kurzen Blick auf die Schulter) irgendwas von "A Pfluftl is des, gib Stoff!" und sind wieder weg.
Semper Communis
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knalltuete

gut dann eben in zivil. ich hab davon ja nich unbeding viel ahnung wenn ich noch nie beim bund gewesen bin  ;)

aber ich will mich ja net einfach an den rand stellen und winken.. man kann doch vorher im internet nach leuten suchen die einen platz im auto anbieten. das kostet so 15euro von münchen nach frankfurt... das meinte ich...
aber danke schonmal!

Andi

1) Was für ein soldatisches Selbstverständnis, was für ein Kameradschaftsempfinden und was für eine Dienstauffassung hat jemand, der einem Kameraden, der in Uniform nach hause fährt die Frage stellt ob er gerne "posen" würde?

2) Wenn es tatsächlich den Befehl geben sollte, dass man sich in Uniform nicht als Anhalter mitnehmen lassen darf (was ich durchaus für möglich erachte), dann bezieht sich das eben auf das "per Anhalter fahren" - eben das am Straßenrand stehen und den Daumen hochstrecken! Selbstverständlich bezieht sich das nicht auf Mitfahrzentralen, Fahrgemeinschaften oder ähnliches!

Gruß Andi
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Dennis812

Ich unterstellte nicht,dass der Kamerad nur "posen" will; und natürlich darf derjenige wie gesagt an Fahrgemeinschaften o.ä teilnehmen. Das "posen" bezog wenn dann darauf - das es  - für mich - so aussah, als ob derjenige daraus einen besonderen Nutzen schlagen wollte, wenn er in Uniform führe - denn einen konkreten/anderen Sinn ergab die Frage in diesem Kontext für mich sonst nicht. Sollte dem nicht so sein, nehme ich diese Vermutung natürlich zurück.

Und was das "posen" grundsätzlich angeht, so sollte einem FeldjägerOffz das, was ich meine, durchaus bekannt sein! Ich verweise auf Kameraden in Bahnhöfen o.ä., die bisweilen nicht unbedingt dem Bild der BW in der Öffentlichkeit entsprechen etc, weil sie beispielsweise mir "Rasierklingen" unter den Armen und Zigarette hinter dem Ohr umhertrollen.
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Andi

Zitat von: Dennis812 am 10. November 2006, 14:29:21
Und was das "posen" grundsätzlich angeht, so sollte einem FeldjägerOffz das, was ich meine, durchaus bekannt sein! Ich verweise auf Kameraden in Bahnhöfen o.ä., die bisweilen nicht unbedingt dem Bild der BW in der Öffentlichkeit entsprechen etc, weil sie beispielsweise mir "Rasierklingen" unter den Armen und Zigarette hinter dem Ohr umhertrollen.

Nur das ich solange davon ausgehe, dass sich ein (uniformierter) Soldat in der Öffentlichkeit zu benehmen weiß, bis er mir das Gegenteil bewiesen hat!

Das Tragen der Uniform ist nicht nur Privileg sondern auch gutes Recht eines jeden Soldaten.

Gruß Andi
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peppie

Naja, mir wurde in der AGA beigebracht das die Uniform nur auf dem direkten Wege, von der Kaserne nach hause und von zu Hause bis zur Kaserne getragen werden darf. Und darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:00:21
Naja, mir wurde in der AGA beigebracht das die Uniform nur auf dem direkten Wege, von der Kaserne nach hause und von zu Hause bis zur Kaserne getragen werden darf.

Das wäre der Feldanzug, Tarndruck und der direkte Weg darf durchaus bei McDonalds oder beim Einkaufen unterbrochen werden. Den Dienstanzug darf ein Soldat immer tragen, wenn dem keine anderweitigen (Standort-)Befehle oder z.B. das Soldatengesetz entgegenstehen.

ZitatUnd darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)

Wenn jemand in Buxtehude wohnt würde ich davon ausgehen, dass auch er den Feldanzug, Tarndruck auf dem Nachhauseweg tragen darf.

Gruß Andi
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peppie

Zitat von: Andi am 10. November 2006, 21:10:47
Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:00:21
ZitatUnd darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)

Wenn jemand in Buxtehude wohnt würde ich davon ausgehen, dass auch er den Feldanzug, Tarndruck auf dem Nachhauseweg tragen darf.

Gruß Andi

Ich wollte damit nur andeuten, das man nicht einfach mit Uniform quer durch Deutschland fahren darf, solange es kein dienstlicher Auftrag ist. Stimmt das oder hat man und da quatsch erzählt?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:24:53
Ich wollte damit nur andeuten, das man nicht einfach mit Uniform quer durch Deutschland fahren darf, solange es kein dienstlicher Auftrag ist. Stimmt das oder hat man und da quatsch erzählt?

Für den Feldanzug, Tarndruck stimmt das, aber den Dienstanzug kann jeder Soldat auch in der Disco anziehen, wenn er will und wenn es keine anderslautenden (Standort-)Befehle gibt.

Gruß Andi
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StOPfr

Ich habe gerade mal eine zugegeben schon ältere Vorschrift ausgegraben, an die wir uns seinerzeit zu halten hatten:

Außer Dienst darf der Dienstanzug nur getragen werden, wenn dies aus praktischen Gründen vor oder nach Ausübung des Dienstes notwendig ist (z.B. dienstfreier Tag während einer Übung).

Gilt das eigentlich immer noch? 
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Andi

Nein, aus was für einer Zeit stammt die denn? 68er?

Gruß Andi
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