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Mit Wach ATN im Zivilen Wachdienst?

Begonnen von Stabsuffz93, 03. Dezember 2011, 12:35:19

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Stabsuffz93

Hallo Leute

Folgendes beschäftigt mich. Ich bin gerade in der AGA und hab letzte Woche meine Wach ATN erhalten. Nach meiner Bundeswehrzeit strebe ich an im Wachdienst Als Personenschützer oder so zu arbeiten. Dafür wird meist ja die 34s Sachkundeprüfung benötigt. Muss ich diese auch haben wenn ich die Wach ATN habe? oder habe ich das Wissen für den Wachdienst dann schon? Bitte um schnelle antworten.

Mit freundlichen Grüßen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Diese Prüfung wird nicht nur meist, sondern eigentlich immer benötigt! Wenigstens die Unterrichtung. Als Personenschützer wird die einfache Sachkundeprüfung auch nicht ausreichen, da braucht man evtl. noch die Sachkunde.

Und trotz der ATB muss man die Sachkundekprüfung machen.

miguhamburg1

Die ATN/ATB sind Ausbildungen und Nachweise, die ausschließlich für den Bundeswehrgebrauch gedacht sind und bis auf einzelne Ausnahmen für zivile Erlaubnisse nicht ausreichen. Diese Ausnahmen sind z.B. der Bundeswehr-Führerschein, Fallschirmspringerschein, Fluglizenzen und natürlich die in einer ZAW zuerkannten Abschlüsse.

Schamane

Also die Wach - ATN / ATB reicht nicht aus, wie schon beschrieben. Sie können die §34 Sachkundeprüfung über ihr BFD - Kontingent machen.

Stabsuffz93

wielange muss ich denn bei der bundeswehr sein um es über den BFD machen zu können?

Schamane

Da müssen sie einmal mit ihrem BFD - Berater sprechen.
Ansonsten viel Spaß beim Lesen. http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/Dci7DYAwDAXAWVjA7unYAuic4IAVlKCX3_pE1x2fPCXpdku1nOTlnQ9vqxtUFRidogCmUHKKFkrIuMghF_-0uYm_uC0_90ZpNQ!!/

walli

Ist der Personenschützer nicht eine Anerkannte ausbildung?(2-3Jahre lehre)

mailman

Nein ist es nicht!

Es gibt im Sicherheitsgewerbe nur zwei anerkannte Ausbildungen. Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahr2), da ist je nach Betrieb auch Personenschutz dabei, aber ein reiner Personenschützer ist das nicht.

Es gibt zwar in Deutschland "Akademien" wo man gegen großes Geld einen "Kurs" machen kann, aber anerkannt ist das nicht.

Flexscan

nicht ganz richtiig mail.

Es gibt auch die geprüfte Pershonenschutzfachkraft IHK.

Es ist eine Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Quelle

Unter Umständen kann sogar die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung die Kosten für diese Zusatzausbildung übernehmen.

Es ist also ein staatlich durch die IHK anerkennter Beruf.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

mailman

Das mag sein, aber es ist keien anerkanne Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz.

Mike20

als Feldjäger, mittlerer Polizei dienst oder Fachkraft für schutz und sicherheit sind ausgenommen von den IHK Lehrgängen

mit der Unterrichtung nach §34a, dürft ihr keinen Personenschutz machen und nicht als Ladendetektiv arbeiten (kostenpunkt ca 150€)
mit der Sachkundeprüfung nach §34a, dürft ihr alles machen (kostenpunkt Lehrgang ca. 300€ und Prüfung komplett ca. 150€ nur die mündliche Prüfung ca 90€)

mailman

FSS sind nicht ausgenommen, die Sachkundeprüfung wird nur im 1. Jahr direkt abgelegt, sonst dürfte man ja nicht mal arbeiten.


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