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Meister ist dem Bachelor gleichzusetzen, DQR für BW gültig?

Begonnen von Mario85, 16. Februar 2016, 17:26:49

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Mario85

Hallo,

laut dem Deutschen Qualifikationsrahmen befinden sich ja ein Meisterabschluss und der Bachelor auf dem selben Niveau. (6)
Sollte doch nun quasi bedeuten das ich áls Meister nun direkt als Offizier einsteigen könnte?

Falls nein, bitte ausführlich begründen.

Besten Dank

KlausP

Versuchen Sie es einfach. Dann bekommen Sie es schriftlich, ob das gleichgestellt ist oder nicht. Mit ausführlicher Begründung - und Rechtsbehelfbelehrung wenn Sie Glück haben. Außerdem wurde diese Frage hier schon mehrfach beantwortet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Wenn der DQR den Meiserbrief mit einem Bachelor-Abschluss gleich stellt, dann tut er dies nur, dass im internationalen Vergleich die entsprechende Aus- oder Weiterbildung richtig bewertet und eingeordnet werden kann. Eine Bindung für irgendeinen Arbeitgeber entsteht daraus nicht!

Und wenn ein Arbeitgeber, z. B. die Bundeswehr, sagt, dass er für einen Dienstposten jemand mit Bachelor-Abschluss haben möchte, dann will er dafür niemanden mit Meisterbrief! Diese Entscheidung ist legitim und nicht anfechtbar!

FoxtrotUniform

1. Stellt die Bundeswehr Anforderungen für die Einstellung mit höherem Dienstgrad. Zum Beispiel mindestens einen Bachelor Abschluss für die Einstellung als Oberleutnant. Ein Meister ermöglicht nur die Einstellung mit einem Feldwebeldienstgrad.

2. Der Meister ist im Gegensatz zum Bachelor kein akademischer Abschluss. Sie dürfen zum Beispiel nicht die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. (Durch die Länder geregelt).

3. Bei der DQR Matrix sind Qualifikationen die auf demselben Niveau sind nur gleichwertig, keinesfalls gleichartig. Auf der Internetseite wird zudem betont, dass das in der BRD bestehende Berechtigungssystem nicht ersetzt wird.

4. Anmerkung: Auch in der Industrie wird niemand einen Meister einstellen, wenn ein Diplom Ingenieur  (FH) bzw. Bachelor gesucht wird. Ich zitiere:
"Die Qualifikationen sind daher – z. B. bei Stellenbesetzungen – auch nicht gegeneinander austauschbar. Man kann sich dementsprechend die Qualifikationen Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in nicht in einen Bachelorabschluss ,,umschreiben" lassen, ebenso wenig ist dies umgekehrt der Fall."
Als Meister beherrscht man  z.B nicht mal die Integralrechnung. Das Bildungsziel ist völlig anders. Leider verstehen das viele Menschen nicht und mir haben schon stolz einige meiner ehemaligen Soldaten berichtet, dass sie mit dem Meister jetzt einen Bachelor hätten... die Stellensuche hat diese Kameraden schnell wieder geerdet.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

ZitatFalls nein, bitte ausführlich begründen.
Das ist immer ziemlich anmaßend, jemanden vorzuschreiben, wie er antworten soll. Zumal sich die Antwort ja bereits vorher hier im Forum zu finden war  ::)
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wolverine

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Mario85

Zitat von: Ralf am 16. Februar 2016, 20:53:31
ZitatFalls nein, bitte ausführlich begründen.
Das ist immer ziemlich anmaßend, jemanden vorzuschreiben, wie er antworten soll. Zumal sich die Antwort ja bereits vorher hier im Forum zu finden war  ::)

Das sollte natürlich nicht so rüberkommen, entschuldigt bitte.
Ich war Ende letzter Woche beim Beratungsgespräch und auf diese Frage konnte mir Frau Stabsfeldwebel leider keine Antwort geben.
Daher hatte ich hier nachgefragt.

FoxtrotUniform

Über die Formulierung habe ich hinwegsehen, da ich immer wieder davor warne, die DRQ-Matrix für eine reale Gleichsetzung der Qualifikationen zu nutzen!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

turbotyp


Cally

Wie Tommi schon sagte, ist der DQR doch keine belastbare Quelle um auf Einstellungsvoraussetzungen zu fordern. Den Meister gibt es nur in Deutschland und Österreich und der DQR ordnet diesen dann eben mit dem Bachelor ein. Beim Bachelor und Master sind die Schwerpunkte aber komplett anders gesetzt und wenn man die Ausbildung und Berufspraxis des Meisters/Fachwirt dem Bachelor gegenüberstellt, haben sicherlich beide viel geleistet aber sind auch komplett unterschiedlich in die Tiefe und Breite gegangen.

Unter der Prämisse, dass die Bundeswehr den Meister mit dem Bachelor gleichsetzt würde dann aber trotzdem kommen, dass du erst einmal die gewünschten fachlichen Qualifikationen erfüllen musst und der Bewerberbedarf nicht aus dem Mitarbeiterstamm der Bundeswehr gedeckt werden kann, was schon fragwürdig wäre, da die Absolventen der Bundeswehruniversitäten diese ja im Regefall mit dem Master verlassen.

Wäre für mich so logisch. Ich habe aber weder sonderlich viel Ahnung vom Personalgewinnungsapparat der Bundeswehr, noch von den Formalen Hindernissen die dem ganzen ansonsten noch im Weg stehen könnten.

Remote 2016

Mich trifft das gleiche Schicksal als staatl. gepr. Betriebswirt...

Man hat zwar einen Abschluss auf Meisterebene jedoch kann man mit diesem nicht die Offz-Laufbahn eingehen. Es sei denn, man hat zudem das Abi nachgeholt bzw. gleichzeitig mitgemacht (diese Möglichkeit gab es bei mir, allerdings ist der Betriebswirt recht umfangreich und mit genug Stoff belastet). Das würde dann auch in einem gesondertem Zeugnis ausgewiesen und du hättest dann mit Abi eh die Möglichkeit die Offz-Laufbahn einzuschlagen...

Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.

Dies Auskunft habe ich zum einen von meinem Karriereberater und parallel dazu aus Köln erhalten...

Ob man neben der Dienstzeit das Abi nachholen und dann im aktiven Dienst noch wechseln kann, kann ich leider nicht beantworten...

Übrigens, mit diesem Abschluss hast du das Recht dich für den gehobenen nicht technischen Dienst zu bewerben (Polizei, Zoll Finanzamt etc...) zumindest hier in Hessen...


Tommie

Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können

Und diese Auskunft ist definitiv FALSCH! Den Einstellungsdienstgrad regelt der § 17, Absatz 1, Nummer 3, der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel. Das Abitur hat damit nichts zu tun und auch mit staatlich geprüftem Betriebswirt und Abitur wird man kein Fähnrich oder Oberfähnrich!

Remote 2016

@Tommie:

Ich habe bewusst das KÖNNEN unterstrichen... ! Es hängt davon ab, was du vor deiner Bewerbung beim Bund gemacht hast... So Sagte es mir ein -für meine Begriffe- recht kompetenter Personaler aus Köln, da mir mein Karriereberater dazu auch nichts sagen konnte und er in meinem Beisein diesen angerufen hatte... Es würde dies dann im Einzelfall geprüft und im Ablehnungsfall die Option Fachdienst Fw angeboten..

Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46

Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können.



Ralf

Bleibt trotzdem falsch.
Auch der Zusammenhang hier stimmt so nicht:
ZitatWenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen. Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK), somit geht eine Einstellung mit höherem DstGrd in die Laufbahn der OffzMilFD auch nicht.
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Tommie

Richtig ist, dass man mit dem Abitur, aka "Allgemeine Hochschulreife" als Offiziersanwärter eingestellt werden kann! Das ist jedoch eine Einstellung z. B. als Offz TrDst entweder im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad für ungediente, oder aber im jeweils erreichten Dienstgrad mit dem Zusatz "Offiziersanwärter" (OA) für gediente Bewerber. Eine Einstellung als Oberfähnrich gab es früher für FH-Absolventen!

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