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Mehr als 4 Jahre aktiv Soldat.

Begonnen von Gaszkin, 20. Dezember 2017, 08:28:15

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Gaszkin

Guten Morgen allerseits,

sitze gerade im Büro, lese das Forum so bisschen durch und dabei stellt sich mir "eine" Frage.

Es wird immer davon gesprochen, dass ein Soldat, der mehr als vier Jahre Dienstzeit hat, nicht "so einfach entlassen werden kann. Auf welche Grundlage basiert das alles eigentlich ? Warum 4 Jahre ? was heißt eigentlich "nicht so auf jetzt entlassen werden kann" ?  ???

... ist für mich rein informativ.

Frohe Weihnachten schonmal an alle

MfG

Artur

wolverine

Weil dann die Treuebindung zwischen Soldat und Dienstherrn stärker gewachsen ist. Da dies ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, hat ihn die Praxis und Rechtsprechung grob mit vier Jahren ausgefüllt; sicher nicht unbeeinflusst davon, dass früher die durchschnittlich häufigste Zeitverpflichtung der SaZ4-Unteroffizier war.
Und es heißt einfach, dass die Verletzung von Dienstpflichten in den ersten Dienstjahren einfacher zur Entlassung führen kann.
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Flexscan

Grob gesagt:
bei einem OG im ersten oder zweiten Dienstjahr wird die Entlassung in der Regel innerhalb weniger Tage durchgeführt.
Bei UOP/UMP und Offizieren dauert es etwas länger.
MkG Flex
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Gaszkin

Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2017, 08:40:41
Grob gesagt:
bei einem OG im ersten oder zweiten Dienstjahr wird die Entlassung in der Regel innerhalb weniger Tage durchgeführt.
Bei UOP/UMP und Offizieren dauert es etwas länger.

Grob gesagt basiert das ganze dann halt auf dem Vertrauen zwischen Dienstherr und Soldat.

Das liest sich irgendwie skeptisch was Du/Sie geschrieben hast/haben :D. "Der länger dienende wird halt AUCH entlassen, dies dauert aber länger" :D

F_K

Manche Antworten kann ich nicht nachvollziehen.

Das Soldatengesetz (SG) ist hier doch eindeutig:

Zitat(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Wer also einen "Bock schießt", ist in den ersten Jahren sehr schnell draußen - "später" greifen dann ggf. andere § des gleichen Gesetzes, da dauert eine Entlassung dann halt länger, ist aber auch möglich (der Bock muss ggf. etwas größer sein ...).

KlausP

Zitat... Auf welche Grundlage basiert das alles eigentlich ?  ...

Meinen Sie die rechtliche Grundlage dafür? Das ist der Paragraph 55(5) des Soldatengesetzes. Warum das nun so in diesem Gesetz steht müssen Sie den Gesetzgeber fragen. Die Bundeswehr hat dieses Gesetz nicht gemacht sondern hat es nur anzuwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Zitat von: Gaszkin am 20. Dezember 2017, 08:44:43
Das liest sich irgendwie skeptisch was Du/Sie geschrieben hast/haben :D. "Der länger dienende wird halt AUCH entlassen, dies dauert aber länger" :D

Das war halt laienhaft ausgedrückt. Die Fachbegriffe überlass ich den Experten  :D

MkG Flex
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F_K

@ Flexscan:

Ja, laienhaft.

Der "Unterschied" ist nämlich schon massiv - nach 4 Jahren muss es schon ein "gewaltiger" Bock sein, damit man eine (gerichtliche) Entfernung aus dem Dienst realisieren kann, innerhalb der ersten 4 Jahre geht es nicht nur "schneller" (wenige Tage), sondern auch bei "erheblich weniger".

StOPfr

Noch intensiver nachgehakt zum "grob gesagt":
Innerhalb der ersten vier Jahre spielt der Dienstgrad für die Schnelligkeit der Entfernung aus dem Dienst doch wohl keine Rolle (geht also nicht schneller bei Mannschaftsdienstgraden), sondern nur der Tatbestand, also der angesprochene "gewaltige Bock".
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miguhamburg1

Es ist in den ersten vier Dienstjahren vollkommen egal, ob ein Seiteneinsteiger mit höherem Dienstgrad, ein OA/Offz, FA/Fw oder Mannschafssoldat den erwähnten Bock schießt. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erfolgt bei entsprechendem Antrag über das BAPers sehr schnell.

InstUffzSEAKlima

Der höhere Dienstgrad führt schon im Regelfall zu schärferen Sanktionen, weil mit dem Dienstgrad auch die Verantwortung und das Hintergrundwissen für Fehlverhalten weiter ausgeprägt ist.

Wo beim Mannschafter von Unwissenheit ausgegangen werden kann, die aber auch vor Strafe nicht schützt, aber vielleicht nur Fahrlässigkeit bedeutet, so ist es beim "Dienstgrad" dann u.U. grobe Fahrlässigkeit mit Tendenz zum Vorsatz.

Die andere Vorgehensweise bei der Entfernung nach > 4 Jahren mag auch damit einhergehen, dass der Soldat bis dahin schon dem Dienstherren eine Menge Geld für Ausbildungen gekostet hat und sich es aber auch für den Dienstherren nach dieser Zeit schon bezahlt gemacht hat, weil der Kamerad einen entsprechenden Dienstposten innehat und auch einige Auslandseinsätze mehr als der Soldat im 3. Dienstjahr.

justice005

Um den Unterschied nochmal zu verdeutlichen:

Gemäß § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes kann ein Soldat innerhalb der ersten vier Dienstjahre entlassen werden, wenn sein weiteres Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde. Es handelt sich hierbei um eine Entlassung durch die Bundeswehr selbst, also durch das BAPersBw. Die Bundeswehr kann also einen Soldaten in den ersten vier Dienstjahren, der Mist baut, rauswerfen.

Wenn die ersten vier Dienstjahre rum sind, kann die Bundeswehr niemanden mehr einfach so rauswerfen. Dies ist dann nur noch möglich durch eine Gerichtsentscheidung. Erforderlich ist dafür eine Anklage vor dem Truppendienstgericht und das entsprechende Urteil des Gerichts.

Zusammenfassung:  Innerhalb der ersten vier Dienstjahre kann die Bundeswehr selbst eine Entlassung auf Basis des Soldatengesetzes verfügen. Danach kann nur noch das Truppendienstgericht eine Entlassung auf Basis der Wehrdisziplinarordnung verfügen.


TZ

Und was passiert wenn ich Wiedereinsteller bin, und meine 4 Jahre in meiner "ersten" Dienstzeit schon abgeleistet habe?

Ralf

Die Frage hast du dir doch eigentlich schon selbst beantwortet.
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justice005

Es kommt auf die Gesamtdienstzeit an. Vorherige Dienstzeiten werden angerechnet.


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