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Lohnfortzahlung im Krankheitsfalll

Begonnen von sibb0r, 25. Februar 2011, 23:58:54

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sibb0r

Hallo,
ich habe über die Suchfunktion hier ein Beitrag gefunden der mir meine Frage eigentlich beantwortet hat aber das Thema passte nicht und der Eintrag ist von 2009 daher hab ich mir gedacht ich starte daher einfach mal ein neues da ja mittlerweile ziemlich viel Umgestaltet wird bei der Bundeswehr. Wenn dies so nicht okay oder nicht erwünscht ist tut mir dies Leid.

Zu meiner Frage: Im Zivilen ist es ja so das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen im Krankheitsfalll den Lohn weiter zahlt aber danach nur noch nen bestimmten Teil, ist dies beim Bund mittlerweile auch so? Oder war das schon immer so?

Vielen Dank!

MfG
sibb0r

KlausP

Zitatist dies beim Bund mittlerweile auch so? Oder war das schon immer so?

Nein, und während meiner Dienstzeit war das noch nie so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Im Zivilen übernimmt aber auch die Krankenkasse nach 6 Wochen eine Fortzahlung des Lohns.
Wer sollte das bei Soldaten übernehmen? Die haben ja keine Krankenversicherung.
Test


AriFuSchr

 ??? ???


bei der Bw bekommt man ne gelbe Schnur über die rechte Schulter, dann weiß jeder wo er dran ist mit dem Träger. Wenn man wieder gesund ist, wird sie wieder abgenommen.  ;D ;D ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

die korrekte Antwort an den Fragesteller lautet wohl:

Als Soldat der Bundeswehr hast Du Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. D.h., Du wirst durch Ärzte und medizinisches Personal der Bw behandelt und versorgt (stationär oder ambulant). Deinen Sold erhältst Du weiter bezahlt.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Andi

Auch wer krank ist versieht weiter seinen Dienst, das kann dann auch mal bedeuten, dass der dienstliche Auftrag ausschließlich "gesund werden" ist.
Das kann auch über Monate so gehen.

Gruß Andi
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