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Liegestütze als Erzieherische Maßnahme für Pflichtsverletzung zulässig?

Begonnen von hallo1234, 27. Juli 2019, 08:49:46

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hallo1234

Hallo allezusammen,

mich würde mal interessieren, ob mir mein Zugführer als Erzieherische Maßnahme 20-40 Liegestütze befiehlen könnte,
z.B. nach dem unbeaufsichtigt lassen von dem G36 oder anderen Waffen (für einen kleinen Zeitraum).

Wäre dieser Befehl dann rechtswidrig?
Und wäre dieser Befehl dann trotzdem verbindlich?

wolverine

Stehen denn Liegestütze im Erlass ,,Erzieherische Maßnahmen"?
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hallo1234

Heißt das, Liegestütze kommen als Erzieherische Maßnahme genrell nie in Betracht?

miT

Wenn die Liegestützen so betitelt werden und sie nicht drin stehen? Was würden sie dann sagen? Und wenn sie nicht so betitelt sind ? Lösung: Gewehr nicht liegen lassen!
Kameradschaftliche Grüße!

KillBurn93

Wer sein G36 oder andere Waffen unbeaufsichtigt lässt gehört m.M.n geohrfeigt und nicht mit ein paar Liegestütz "bestraft".
Das Gewehr bleibt am Mann egal was man macht es wird mitgenommen oder formgerecht an einen anderen Soldaten zur Aufsicht übergeben.
Außerdem sind Ihnen ein paar Liegestütze nicht lieber als schriftliche Ausarbeitungen über Zuverlässigkeit, Waffensicherheit etc? ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

wolverine

Ohrfeigen stehen auch nicht im Erlass; nur zur Vollständigkeit.
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KillBurn93

Zitat von: wolverine am 27. Juli 2019, 10:32:10
Ohrfeigen stehen auch nicht im Erlass; nur zur Vollständigkeit.

Das ist natürlich selbstverständlich und sollte bitte niemand machen und sich auf meine persönliche Meinung berufen... ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

Zitat von: hallo1234 am 27. Juli 2019, 09:00:35
Heißt das, Liegestütze kommen als Erzieherische Maßnahme genrell nie in Betracht?

Wenn Sie den "Erlass erzieherische Maßnahmen" (kann man mit der Suchmaschine seines Vertrauens im Internet finden) gelesen hätten wüssten Sie, welche die Vorgesetzten anwenden dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zudem stehen Liegestütze auch in keinem Zusammenhang mit dem Erziehungsmangel: wenn einer viel pumpt bekommt er dicke Oberarme, passt aber nicht besser auf sein Zeug auf. Und er verknüpft Sport mit Strafe. Das sind drei Gründe warum es falsch ist.
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funker07

Zitat von: KillBurn93 am 27. Juli 2019, 09:57:21
Außerdem sind Ihnen ein paar Liegestütze nicht lieber als schriftliche Ausarbeitungen über Zuverlässigkeit, Waffensicherheit etc? ::)
Das ist dann doch ein klares Argument für die schriftliche Ausarbeitung.
Ist unbequem und der Soldat setzt sich mit seinem Fehlverhalten auseinander.

BSG1966

Letztlich haben Sie tatsächlich zwei Möglichkeiten - entweder die Sache im wahrsten SInne des Wortes sportlich nehmen und die paar Liegestütze pumpen - oder sich derer erwehren, was dann dazu führt, dass der Ausbilder eine angemessenere erzieherische Maßnahme wählen wird. Die aber nicht zwingend angenehmer ist.

Hardy2

Ein paar Worte von einem alten Fallschirmjäger:
Pumpen war immer üblich. Auch ich habe meine Oberarme deutlich gestärkt.
War es erlaubt? Nein!
Wurde es akzeptiert? Ja!
Hat es geschadet? Nein!
Hat es gewirkt? Ja!
Und den Rest soll sich jeder zusammenreimen.

burner71

Zitat von: Hardy2 am 27. Juli 2019, 20:44:19
Ein paar Worte von einem alten Fallschirmjäger:
Pumpen war immer üblich. Auch ich habe meine Oberarme deutlich gestärkt.
War es erlaubt? Nein!
Wurde es akzeptiert? Ja!
Hat es geschadet? Nein!
Hat es gewirkt? Ja!
Und den Rest soll sich jeder zusammenreimen.

Genau so kenne ich das auch noch, auch nach der Grundausbildung!
Haste irgendeinen bolzen gedreht oder nen kapitalen bock geschossen, hieß es oft genug "Runter, 20!"
Gab es oft genug. Einmal auch beim Kompanieantreten, weil wir zu dritt als letzte beim Antreten waren.
War halt so und wurde so auch akzeptiert. Ich währe damals nie auf die idee gekommen, mich deswegen zu beschweren...
Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...

Nemlis

Zitat von: burner71 am 28. Juli 2019, 00:30:17

Haste irgendeinen bolzen gedreht oder nen kapitalen bock geschossen, hieß es oft genug "Runter, 20!"


Natürlich wird sich in den meisten Fällen niemand dagegen wehren, vor allem kein Rekrut. Das ist den meisten vermutlich auch lieber als eine "richtige" erzieherische Maßnahme.
Das Problem ist aber, dass sich der Vorgesetzte so angreifbar macht. Ich kenne Unteroffiziere die für Weniger Winkel eingebüßt haben.
Bei uns gab es deshalb folgende Variante:

"Herr XXX, ich würde ihnen natürlich niemals unterstellen dass Sie in böswilliger Absicht ihre Pflicht nicht erfüllen, deshalb muss ich davon ausgehen dass sie schlichtweg körperlich nicht dazu in der Lage waren. Damit das nicht wieder passiert werde ich ihnen helfen. Wir machen jetzt X Liegestütze/Burpees/laufen X Runden um den Block, um ihre körperliche Leistungsfähigkeit so weit zu steigern, dass sie alle meine Aufträge erledigen können."

Gerne auch an den ganzen Zug gerichtet als "regelkonforme" Kollektivstrafe. Wobei man auf den Vorwurf der Kollektivstrafe immer erwidern kann, dass Sport grundsätzlich keine Strafe sondern vielmehr eine Belohnung oder ein Privileg ist.

KillBurn93

Auch genannt "ein Mangel in der körperlichen Konstitution abstellen" 😂
Aber dann muss man als Ausbilder auch mitmachen und nicht nur die Leute rennen/pumpen lassen.
Memento moriendum Esse

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Carl von Clausewitz (1780-1831)