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Leistungsabzeichen am Feldanzug Gold oder Schwarz?

Begonnen von Nemlis, 12. Februar 2017, 15:38:45

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Nemlis

Guten Tag,
Ich möchte dieses Jahr das Leistungsabzeichen in Gold ablegen. Mir fehlt nur noch der BFT, den ich problemlos mit den nötigen Werten abschließen kann. Ich möchte mir auch einen Aufnäher für den Feldanzug besorgen. Gibt es Regelungen ob dieser in Schwarz oder in Gold ausgeführt sein muss beziehungsweise darf? Bei Vorgesetzten habe ich beide Varianten gesehen. Meine Tätigkeiten sind ausschließlich im Außendienst (Lagedarsteller). 
MfG Nemlis

Andi8111

Sind gemäß Anzugordnung nur in Schwarz erlaubt.
Aber Hinz und Kunz tragen es auch in bronze/silber/gold... Mitunter auch, obwohl für die jeweilige Stufe die Tragegenehmigung fehlt, oder man es noch nie abgelegt hat. Also, as you wish!

12345678

Zitat von: Andi8111 am 12. Februar 2017, 15:43:07
Sind gemäß Anzugordnung nur in Schwarz erlaubt.

Woraus folgt das? Das Leistungsabzeichen gehört ja zu den besonderen Abzeichen im Truppendienst (Kap. 5.12 der Anzugordnung), und dort steht doch für den Feldanzug in Fußnote 116 lediglich als Einschränkung, dass nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden dürfen, ohne hierbei eine Aussage zur Farbe zu treffen?

F_K

@ Andi:

Da hätte ich auch gerne eine Quelle.

Selbstbeschaffte Abzeichen müssen in Form und Farbe den dienstlich gelieferten entsprechen - es gibt kein schwarzes LA.

Lediglich bei den TA erlaubt die aktuelle Version der Weisung "teilschwarz" - die Stufe muss aber erkennbar bleiben.

Nemlis

Danke für die Antworten bisher, auch wenn die Vorschriftenlage nicht ganz klar zu sein scheint.
Bevor ich einen neuen Thread aufmache, kann mir jemand einen Online-Shop empfehlen von dem ich so ein Abzeichen in guter Qualität beziehen kann?


Andi8111

Offenbar schloss ich von den Gepflogenheiten meiner vorgesetzten Dienststelle auf die globale Situation. Dann ist doch alles klar: Farbenfroher Karneval auf dem Tarnanzug. Wenn ich versetzt werde, näh ich es dann vielleicht auch um ::)

F_K

Naja, am Gefechtsanzug ist ja kein Karneval notwendig oder angeordnet - im Innendienst ist es halt zulässig, warum auch nicht?
(Wenn im Gesicht keine Tarnschminke ist?)

miguhamburg1

Lieber F_K, nun hätte ich allerdings - um die Erbsenzählerei zu ergänzen, doch gern einmal Ihre Quellen für die letzten Darstellung:

Richtig ist zweifellos, dass selbstbeschaffte - u.a. Leistungs-/Tätigkeitsabzeichen - den dienstlich Gelieferten entsprechen müssten. Nun bringen es die dienstlich gelieferten Abzeichen bis auf wenige Ausnahmen mit sich, dass sie als Metallabzeichen geliefert und ausgegeben werden. Deshalb ist in der Vorschrift aufgeführt, dass all diese Abzeichen auch in der gestickten Form aufgebracht und getragen werden dürfen.

Daraus folgt, dass zum Feldanzug weder ganz, noch teilweise in schwarz gehaltene Abzeichen getragen werden dürfen, sondern eben auf olivem Grundtuch die Abzeichen in der jeweiligen Farbgebung zu sticken sind.

F_K

Die Anzugordnung in der aktuellen, komplett  überarbeiteten Version - falls nach der Lektüre noch Fragen sind, einfach Hptm L. anrufen.

miguhamburg1

Ja, lieber F_K, die hatte ich mir angeschaut, bevor ich hierauf antwortete.



12345678

Zitat von: miguhamburg1 am 13. Februar 2017, 09:17:08
Richtig ist zweifellos, dass selbstbeschaffte - u.a. Leistungs-/Tätigkeitsabzeichen - den dienstlich Gelieferten entsprechen müssten. Nun bringen es die dienstlich gelieferten Abzeichen bis auf wenige Ausnahmen mit sich, dass sie als Metallabzeichen geliefert und ausgegeben werden. Deshalb ist in der Vorschrift aufgeführt, dass all diese Abzeichen auch in der gestickten Form aufgebracht und getragen werden dürfen.
Daraus folgt, dass zum Feldanzug weder ganz, noch teilweise in schwarz gehaltene Abzeichen getragen werden dürfen, sondern eben auf olivem Grundtuch die Abzeichen in der jeweiligen Farbgebung zu sticken sind.

Wobei wie bereits erwähnt gem. Ziff. 551 am Kampfanzug auch schwarze Abzeichen getragen werden dürfen, allerdings dürfen diese nicht gestickt sein, denn
1) gemäß Fußnote 102 dürfen an der Kampfbekleidung nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden,
2) selbstbeschaffte gestickte Abzeichen dürfen gem. Ziff 551 nur an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln getragen werden,
3) selbstbeschaffte Kampfbekleidung darf gem. Ziff. 142 generell gar nicht getragen werden.
Hieraus folgt logisch, dass am Feldanzug zwar ein schwarzes Tätigkeitsabzeichen getragen werden darf, dieses darf aber nicht gestickt sein. Ein gewebtes Abzeichen. wäre hingegen zulässig.  ;)

Schnolle

Zitat von: F_K am 12. Februar 2017, 19:09:44


Lediglich bei den TA erlaubt die aktuelle Version der Weisung "teilschwarz" - die Stufe muss aber erkennbar bleiben.

Das kann ich da so nicht rauslesen. Da steht schwarz. Schwarze Stoffabzeichen mit Hervorhebungen habe ich noch nicht gesehen. Nur die silbernen auf olivem Tuch mit den Stufen.   
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

miguhamburg1

Die TL, mit der schwarze Tätigkeits-/Leistungs- oder sonstige Sonderabzeichen dienstlich beschafft werden, gibt es schlicht nicht, denn sie werden nicht beschafft. Eine TL gibt es lediglich für die Dienstgradaufschiebeschlaufen sowie die Namensbänder.

12345678 - Sie widersprechen sich selbst, ob gestickt oder gewebt, selbst beschaffte Abzeichen für den Feldanzug müssen in Form und Farbe den dienstlich Gelieferten entsprechen. Und die dienstlich gelieferten Abzeichen sind nicht in schwarz gehalten.

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