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Kürzung der Übergangsgebührnisse bei Sozialversicherungspfl. Beschäftigung?

Begonnen von Austin-Powers, 15. Mai 2011, 11:07:03

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Austin-Powers

Hallo,

habe durch Zufall dieses Forum entdeckt.

Vielleicht kann und mag mir wer eine Frage beantworten.

Ein Zeitsoldat (12Jahre) nutzt während und nach seiner aktiven Dienstzeit die Möglichkeit zur Weiterbildung in Vollzeit. Diese abgeschlossen (nach 2 Jahren) erhält er noch Übergangsgebührnisse für die drei Jahre nach der aktiven Dienstzeit. In diesen drei Jahren nimmt er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einem Komunalunternehmen (Krankenhaus) auf. Er bezahlt Steuern, Sozialabgaben (Arbeits - Kranken - Rentenversicherung). Seine Bezahlung erfolgt nach dem Tarif TVÖD. Er ist also kein Beamter etc. sondern ganz normaler Arbeiter.

Im konkreten Fall wurden die Übergangsgebührnisse gekürzt, meines Ersachtens zu unrecht.

Meines Wissens wird nur gekürzt, wenn eine versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen wird, z.B. Laufbahn als Beamter, Anwärter, Richter oder bei der Polizei im Beamtendienst.

Wäre nett, wenn mir hierzu jemand sagen kann, ob dies so ist.

Vielen Dank.

Alex

wolverine

Was heißt genau "gekürzt"? Richtig ist, dass das zweite Einkommen mit zweiter Steuerkarte Steuerklasse VI versteuert wird. Aber der Anspruch auf die Übergangsgebürnisse müsste grundsätzlich bestehen. Rechtsgrundlage § 11 SVG.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Austin-Powers

Danke für die Antwort.
Das mit Steuerklasse 6 ist schon klar. Es ist aber so, dass die gesamten Übergangsgebührnisse fast einbehalten wurden.
Laut Gehaltsbescheinigung stünden Übergangsgebührnisse Brutto in Höhe von 1500 Euro zu. (incl. Amtszulage und Stellenzulage).
Diese werden aber fast komplett (Ruhensbetrag 1100 Euro Brutto) einbehalten.

Hier kann ja was nicht stimmen, normalerweise werden doch die Übergangsgebührnisse Klasse 6 versteuert,  also sollten von den 1500 Euro etwa 1100 Euro Netto übrig bleiben die ausbezahlt werden müssen?

Das Gehalt aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ganz normal Klasse 1 versteuert, das passt soweit alles.

Alex

Zebra

Soweit ich weiß, werden die Übergangsgebührnisse auf 60 % deines letzten Gehaltes gekürzt, sobald du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst. Zusätzlich werden diese dann auch noch nach Steuerklasse VI versteuert. In der Aus- und Weiterbildung würde es 90 % geben, und  wenn ich mich nicht ganz täusche 75 %, wenn du nichts machst.


MkG

Zebra

BulleMölders

Grundsätzlich muss der "Arbeitgeber" das "Gehalt" nach der Steuerklasse versteuern, die auf der "Lohnsteuerkarte/Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale" drauf steht. Hat der Arbeitgeber nichts vorliegen, dann muss er nach Steuerklasse VI versteuern.
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trombotune

Hallo Austin-Power,

hast Du mittlerweile rausgefunden warum die Bezüge gekürzt wurden?

Letztlich ist das Problem, dass die Stelle im öffentlichen Dienst ist. Mir wird leider genau das gleiche blühen!! Perönlich halte ich das auch für ein Witz! Wenn man die Stelle durch den E- bzw. Z-Schein bekommt, ist das ja nachzuvollziehen. Aber wenn man sich selber eine Stelle im öffentlichen Dienst "ergattert" ist das schon eine riesen Sauerei!!

Man könnte bei´m BFD eine Berufsorientierungsmaßnahme beantragen, diese kann bis zu 12 Monaten dauern. In dieser Zeit werden dir 90% der Gebührnisse bezahlt. Dein Arbeitgeber muß nichts bezahlen (außer Sozialbeiträge). Kann aber jetzt nicht beurteilen ob das mehr oder weniger als jetzt ist und ob das bei einer bereits begonnenen Stelle überhaupt noch geht. Bei mir muß ich das auch genau ausrechnen (lassen), wie ich dabei besser wegkomme. Allerdings weiß ich auch nicht, wieviel % von den Gebührnissen einbehalten werden. Bei eine vollbezahlten Stelle im "zivilen" Bereich werden ja immerhin noch 60% ausbezahlt. Bei einer Stelle im öffentlichen Dienst weiß ich es leider nicht. Wäre schön, wenn Du vielleicht noch etwas rausgefunden hast.


BulleMölders

Ich bin 1993 von der Bundeswehr als SaZ 8 in den öffentlichen Dienst als Beamter gegangen.
Während der ersten anderthalb Jahre meiner Ausbildung war ich noch Soldat und habe ganz normal meine Dienstbezüge bekommen und vom öffentlichen Dienst nichts.
Nach dem ausscheiden aus der Bundeswehr bekam ich mein reguläres Gehalt vom öffentlichen Dienst und meine Übergangsgebührnisse wurden soweit gekürzt, das beides zusammen die Übergangsgebührnisse nicht überschritten haben.
Nach welchen Paragrafen die Kürzung damals vorgenommen wurde müsste ich erst in den alten Bescheiden nachschauen.

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trombotune

Ah, ok. Kannte ich bisher so auch noch nicht. Also ist es so,Bsp.:

Saz 12 hat Anspruch auf 1900€ Übergangsgebührnisse. Bekommt eine Stelle im öffentlichen Dienst (keine Ausbildung) mit einer Vergütung von 1600€. Also werden die Übergangsgebührnisse auf 300€ gekürzt. Saz hat am Ende des Monats insg. 1900€

Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Ich werde am Montag mal meinen BFD Berater anrufen. Denn von Kürzungen wenn man eine Stelle im öffentlichen Dienst bekommt war nie die Rede. Hab das durch einen Zufall erfahren und bin dann nach langer Suche u. a. auf dieses Forum gestoßen.
Wenn ich dann genaueres weiss werde ich es hier posten. Aber schonmal vielen Dank für die Antwort.

BulleMölders

Ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt die Rechnung, trifft aber den Kern.
Meine Bescheide über die Anrechnung waren immer so drei bis vier Seiten lang.
Gibt da wohl auch noch Unterschiede ob du Beamter bist oder Angestellter.
Ich schau mal die Tage in meine alte Bescheide auf welcher Gesetzesgrundlage das ganze beruhte. Ist zwar schon 20 Jahre her aber für Gesetze ist das ja keine Zeit.  :))

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BulleMölders

Test

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