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Kündigung als Berufsoffizier

Begonnen von Bundi1986, 14. Februar 2014, 17:55:56

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Bundi1986

Welche Konsequenzen zieht es mit sich, wenn man als Berufsoffizier (27 Dienstjahre) kündigen möchte? Gibt es eine Art Rentenansprüche oder Altersgeld? Lohnt es sich, juristischen Beistand einzuschalten?

wolverine

Für den Beistand lohnt sich das immer. :D
Die Kündigung sollte kein Problem sein; man kündigt und gut ist. Was dann an Versorgungsansprüchen anfällt kann einem evtl. Das BwDLZ oder der BwSozialdienst erklären. Für eine komplette Rentenauskunft kann man natürlich zu einem Anwalt oder Berater gehen. Nötig ist das meines Erachtens nach nicht; aber ich bin vielleicht weniger der Maßstab.
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ARMY STRONG

Denke mal dass man (wie bei SaZ) für die Jahre als Soldat bei der Rentenvers. nachversichert wird. Ansonsten gilt wohl das gleiche wie beim normalen Arbeitnehmer der kündigt, sprich keine weiteren Ansprüche.

FoxtrotUniform

Ergänzend dazu könntest du noch Informationen bei der deutschen Rentenversicherung einholen. Wegen des vergleichsweise niedrigen Bruttogehalts, wird der gesetzliche Rentenanspruch deutlich geringer als die Pension ausfallen (private Vorsorge?).

Den Bedarf für einen Anwalt sehe ich auch nicht. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis. Eventuell kannst du - falls Mitglied - auch mal die Rechtsabteilung des DBwV bemühen.

Interessant wäre ggf. auch das Thema Krankenversicherung.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Bundi1986


KlausP

Ansonsten empfehle ich einen Blick in das Soldatengesetz zum Thema "Entlassung eine Berufssoldaten"(§§ 43, 46, 49)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerTommy86

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Februar 2014, 10:33:41
Wegen des vergleichsweise niedrigen Bruttogehalts, wird der gesetzliche Rentenanspruch deutlich geringer als die Pension ausfallen (private Vorsorge?).

Wird da tatsächlich das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen? Das würde mir schon sehr ungerecht erscheinen...

Lidius

Zitat von: DerTommy86 am 16. Februar 2014, 17:32:48
Wird da tatsächlich das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen? Das würde mir schon sehr ungerecht erscheinen...

SaZ werden am Ende der Dienstzeit auch mit mit ihrem Bruttogehalt in der Rentenversicherung nachversichert.

wolverine

Nach 25 Dienstjahren sollte er aber schon einen Pensionsanspruch haben. Aber das müsste man wirklich einmal nachlesen bzw. mit einem besprechen, der sich damit auskennt.
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F_K

... Pension, wenn in Pension gegangen wird.

Bei Entlassung nur einen Tag vorher, Nachversicherung und Rente. Ist eine reine Stichtagsfrage.

wolverine

Ok, wenn das so ist, bedeutet die Annahme der Urkunde einen satten Verlust.
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F_K

.... der Menschen Wille ist ihr Himmelreich.

Der BS verliert mit der Annahme dieser Urkunde ja auch noch die BfD Ansprüche.

Rollo83

Das heißt man hat als Berufssoldat nicht nach X Jahrn prozentual Anspruch auf Pensionsgelder wenn man selber kündigt ?
Mir schwirrt was anderes im Kopf rum, das muss ich nachher mal recherchieren.

FoxtrotUniform

Zitat von: Rollo83 am 17. Februar 2014, 11:43:42
Das heißt man hat als Berufssoldat nicht nach X Jahrn prozentual Anspruch auf Pensionsgelder wenn man selber kündigt ?
Mir schwirrt was anderes im Kopf rum, das muss ich nachher mal recherchieren.

Genau so ist es. Vielleicht haust du da was mit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand durcheinander?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Thufir

Offenbar hat noch keiner mitbekommen, dass es seit Ende 2013 eine Alternative zur Nachversicherung gibt - Altersgeld.

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