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Krankenversicherung NACH der aktiven Dienstzeit

Begonnen von Arctic, 23. Juli 2015, 08:30:45

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Arctic

Hallo,
folgende Situatuion:
ich werde zum 30.09. entlassen, bleibe Reservist und habe diese Fragen:

-Ich bin bei einem Versicherer seit 2005 / Eintritt in die BW pflegeversichert, was muss ich tun, um weiterhin ,,voll" krankenversichert zu bleiben, bzw., woher nehme ich den entsprechenden Nachweis, z.B für die Uni (werde ab dem 01.10. studieren)? Kann ich z.B bei der AOK mich wieder versichern, oder muss ich mich privat krankenversichern?

-Freie Heilsfürsorge erlischt ja ab Ausscheiden, richtig? Welche Schritte muss ich jetzt einleiten? Und wie sieht meine ärztliche Versorgung aus im Zeitraum der Übergangsgebührnisse, kann ich weiterhin in einer Kaserne behandelt werden oder muss ich zu einem zivilen Arzt? Wenn nicht hier, wer kann mir genau erklären, was ich zu tun habe? Ich bin derzeit nicht in der Einheit, sondern in einer externen Maßnahme.

Vielen Dank!

Tommie

Zitat von: Arctic am 23. Juli 2015, 08:30:45-Freie Heilsfürsorge erlischt ja ab Ausscheiden, richtig?

Die "freie Heilsfürsorge" kann gar nicht erlöschen, weil Sie die nie hatten! Und die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist dann für Sie gelaufen!

Haben Sie denn eine Anwartschaftsversicherung für die private Krankenversicherung zusammen mit der Pflegepflichtversicherung abgeschlossen? Während der zeit in der Sie Übergangsgebührnisse empfangen, sind Sie beihilfeberechtigt und müssen die restlichen 30%, die die Beihilfe nicht erstattet, privat absichern.

Arctic

Nennt es sich nicht "Freie Heilsfürsorge", die wir Soldaten erhalten?

ich bin bei der Continentalen versichert, ja mit einer Anwartschaft, das ganze Paket. Für mich zum Verständnis: 70 % übernimmt der Bund, die fehlenden 30 % wandele ich bzw. die Conti in eine private Krankenversicherung um, und diese Beträge zahle ich dann monatlich einfach an die Conti? Also wären die mein Ansprechpartner für eine Regelung ab dem 01.10.15?

Tommie

Freie Heilfürsorge hat z. B. die Bundespolizei, aber niemals die Bundeswehr, da heißt es unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV). Bemühen Sie doch einfach mal Wikipedia, um die Unterschiede zu verstehen. Ganz grob gesagt, kann der Bundespolizist zu jedem beliebigen Arzt gehen und reicht dann die Rechnung ein, ein Soldat geht ins nächste SanVersZ und hat dort nicht einmal den Anspruch, von einem bestimmten Truppenarzt behandelt zu werden!

Und ja, ihr Versicherer ist dann Ihr Ansprechpartner! Dort müssen Sie Ihre Anwartschaft in eine Restkostenversicherung bei 70% Beihilfe umwandeln und direkt an diesen bezahlen. Und für eine Rechnung von € 100,-- bekommen Sie dann von der Beihilfe € 70.,-- und den Rest reichen Sie bei Ihrer privaten Versicherung ein.

Arctic

Dankeschön für die Info, also habe ich das mit der Conti zu regeln und meine Anwartschaft sozusagen in eine 30 %-ge Restkostenversicherung umzuwandeln. Ich google bereits, wollte mich hier nur vergewissern, das diese Infos alle stimmig sind. Aber soweit decken sie sich ja auch.
Herzlichen Dank!

KlausP

ZitatDankeschön für die Info, also habe ich das mit der Conti zu regeln und meine Anwartschaft sozusagen in eine 30 %-ge Restkostenversicherung umzuwandeln.

So ist es. Aktuell Erstattungen durch die Beihilfestelle (bei mir Stuttgart) ca. 3 Wochen, Conti 1 Woche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

turbotyp

Zitat von: KlausP am 23. Juli 2015, 08:50:09
ZitatDankeschön für die Info, also habe ich das mit der Conti zu regeln und meine Anwartschaft sozusagen in eine 30 %-ge Restkostenversicherung umzuwandeln.

So ist es. Aktuell Erstattungen durch die Beihilfestelle (bei mir Stuttgart) ca. 3 Wochen, Conti 1 Woche.

Mal 'ne Nachfrage Off Topic:
Als ich mir über die verbleibenden 30% Angebote eingeholt habe, schwankten die Preise zwischen knapp über 70 € und 180€ (Unverheiratet/ohne Kind/kein Einkommen/Student).
Eine studentische GKV ist schon für 64€ zu haben. Wie kann die GKV günstiger sein als die 30% Restkostenversicherung +70% Beihilfe (und dem bürkratischen Aufwand)?  ???

Oder ist meine Restkostenversicherung einfach nur teuer?



wolverine

Lockangebot, damit der Student danach hoffentlich gut verdient und bei der Versicherung bleibt?! Ich war seiner Zeit für 34 € vollversichert im Luxustarif ....
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Die GKV hängt am Einkommen, die PKV am Risiko. Das ist schon einmal ein Risenunterschied. Außerdem musst du mal schauen, was du in der GKV noch alles zusätzlich zahlen darfst.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

turbotyp

Für mich, als kerngesunden Mann in den besten Jahren (toi toi toi), sind die Inklusivleistungen der PKV nicht sonderlich interessant. Somit bin ich auch ungerne bereit mehr zu zahlen als jemand der in der GKV ist.

Würde hier, für Empfänger von Übergangsgebührnissen, nicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfeempfänger und Restkostenversicherung sowie GKV Sinn machen?

LwPersFw

Für das was ich jetzt schreibe kann ich "die Hand nicht ins Feuer legen"...

... ich empfehle aber unmissverständliches Nachfragen bei der GKV - hier die AOK - und der jeweiligen privaten KV !


Wir reden ja hier über den Fall das nahtlos nach DZE (30.09.) ein Studium (01.10.) begonnen wird.

...und das es um die spezielle Gruppe der SaZ geht.


Nach § 5 SGB V unterliegen Studenten der Versicherungspflicht > es gibt hierfür sogar bei den GKV'en einen speziellen Tarif "KVdS" !

Nach § 6 SGB V ist ein SaZ während des Bezuges der Übergangsgebührnisse versicherungsfrei


Das Bundesverwaltungsamt führt nun in einem Merkblatt für SaZ aus:

1. Krankenversicherung

In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung!
Mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr endet grundsätzlich Ihr Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Nach der Dienstzeit haben Sie Ihren Krankenversicherungsschutz selbst zu regeln.

a) Gesetzliche Krankenversicherung

Unter welchen Bedingungen werden Sie Mitglied?
Sollten Sie als ausscheidende Soldatin oder als ausscheidender Soldat auf Zeit gleich im Anschluss an die Wehrzeit
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder ohne Anspruch auf Übergangsgebührnisse (ÜG)
an einer Hochschule studieren, sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
Grundsätzlich gibt es keine Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten.
Familienangehörige ohne Einkommen können ggf. beitragsfrei mitversichert werden.

b) Private Krankenversicherung

Unter welchen Bedingungen werden Sie Mitglied?
Als SaZ mit einer Dienstzeit von vier und mehr Jahren haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf
Übergangsgebührnisse und damit auch einen Anspruch auf Beihilfe.
Ihnen bleibt der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Dauer des Bezuges von
Übergangsgebührnissen in der Regel verwehrt, es sei denn, Sie werden als freiwilliges Mitglied
aufgenommen oder es besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Versicherungspflicht
(z.B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
Sofern die Voraussetzungen zum Beitritt in die GKV bei Ihnen nicht vorliegen, sollten Sie eine
beihilfekonforme Restkostenversicherung (30 % für beihilfeberechtigte ÜG-Empfänger) mit einer
privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen.


Das lege ich jetzt so aus - ohne Anspruch darauf das es richtig ist !! -:


Grundsätzlich unterliegt er als Student erst einmal der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V. >> in der KVdS >> hier bei der AOK

Da er aber für die Dauer der ÜG Anspruch auf Beihilfe hat ... erlischt diese Versicherungspflicht...

Er kann also frei entscheiden, was er wählt, da er ja vom Grundsatz her gem. § 5 SGB V zu den Verpflichteten zählt...

KVdS    oder     Beihilfe + private Restkostenversicherung  ??


Jetzt habe ich aber folgende Ausführungen im Internet gefunden, die durchaus sehr wichtig sein können,
um für sich diese Frage zu beantworten - denn die ÜG decken ja ggf. nicht den gesamten Zeitraum des Studiums ab... :


Wie viel kostet Sie die ,,Krankenversicherung der Studenten" (KVdS) in der GKV?

Trifft für Sie keine der beschriebenen Ausnahmen zu, müssen Sie sich in der KVdS versichern.
Ihr Monatsbeitrag nur für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt bei allen Krankenkassen derzeit rund 65 Euro.

Aber Achtung:

Die Kassen dürfen auch für Sie einen Zusatzbeitrag erheben.
Sie haben danach aber ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse
wechseln, die noch keinen Zusatzbeitrag verlangt.
Ihren Beitrag haben Sie jeweils monatlich im Voraus an Ihre Krankenkasse zu zahlen.

Wichtig: Erfüllen Sie Ihre Beitragspflicht nicht, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.

Bis wann ist die KVdS möglich?

Die Mitgliedschaft in der KVdS ist nicht unbegrenzt.

Sie endet mit Ablauf des Semesters, in dem Sie das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus bleiben Studenten nur versicherungspflichtig, wenn die Art des Studiums sowie familiäre
oder persönliche Gründe, ein Überschreiten der Semesterzahl oder der Altersgrenze rechtfertigen.

Beispiel: Sie erkranken längerfristig schwer, arbeiten in Hochschulgremien mit oder betreuen behinderte Familienangehörige.

Liegen solche oder ähnliche Gründe vor, sollten Sie Ihre Krankenkasse nach Verlängerung der KVdS fragen.

Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich freiwillig in der GKV weiter versichern.

Dafür haben Sie drei Monate nach Ende der KVdS Zeit.

Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, denn danach darf die gesetzliche Krankenkasse Sie nicht mehr aufnehmen.

Entscheiden Sie sich für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV, gilt:

Liegt Ihr monatliches Gesamteinkommen nicht über zurzeit rund 922 Euro (2014)
(Mindestbemessungsgrundlage für sonstige freiwillige Versicherte), zahlen Sie in
dieser Übergangsphase den Mindestbeitrag von etwas mehr als 142 Euro im Monat.

Besonderheit – Befreiung von der KVdS möglich:

Als Student können Sie sich in den ersten drei Monaten Ihres Studiums von der
Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.

Aber tun Sie das, dann kommen Sie während des Studiums nicht mehr in die GKV zurück.

Diese Befreiung kann höchstens sinnvoll sein, wenn Sie bereits eine PKV besitzen.

Als 100 %-, oder Restkostenversicherung 30 % + Beihilfe.

Besteht diese als private Restkostenversicherung (aufgrund des Beihilfeanspruches),
ist sie meistens günstiger als die gesetzliche KVdS.

Allerdings ändert sich das, wenn der Beihilfeanspruch während Ihres Studiums wegfallen sollte.

Dann müssen Sie auf einen hundertprozentigen privaten Krankenversicherungsschutz umstellen.


Welche Möglichkeiten bieten die privaten Krankenversicherer?

Neben den Normaltarifen mit Alterungsrückstellungen bieten ganz wenige Versicherer auch
eine spezielle private studentische Krankenversicherung (PSKV) an.

Die Leistungen dieses Tarifs sind aber deutlich niedriger als bei den normalen privaten Vollkostentarifen.

Sie sind in etwa mit denen der GKV vergleichbar.

Die Monatsbeiträge belaufen sich bis zum Alter von 24 Jahren auf rund 77 Euro sowie bis 29 Jahre
auf rund 100 Euro und in höherem Alter auf 92 Euro (Stand April 2014).

Damit liegt der Beitrag für die PSKV deutlich über dem für die KVdS.

Eine Versicherung in diesem Tarif ist bis zum 34. Lebensjahr möglich, eine Neuaufnahme teilweise
allerdings nur bis zum 30. Lebensjahr.

Sind Sie bereits vor Ihrem Studium in der PKV versichert und entscheiden sich bei Studienbeginn
für die GKV, beachten Sie bitte:

Eine Anwartschaftsversicherung kann eine Option sein, falls Sie sich die Möglichkeit der späteren
problemlosen Rückkehr – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag
offen halten wollen.

Nach Beendigung des Studiums nehmen viele Hochschulabsolventen eine Beschäftigung als Arbeitnehmer
auf und sind häufig aufgrund Ihres Einkommens in der GKV versicherungspflichtig.

Waren Sie im Studium in der PKV versichert, können Sie diese in eine Anwartschaftsversicherung umstellen.

Das ermöglicht es Ihnen, später ohne erneute Gesundheitsprüfung, in Ihre bisherigen Tarife bei
der PKV zurückzukehren, falls Sie künftig nicht mehr in der GKV bleiben möchten und zu einem
Wechsel in die PKV berechtigt sind.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Juleee

du musst aufpassen, denn wenn du dich im studium jetzt für eine private krankenversicherung entscheidest, kannst du das während des studiums nicht mehr rückgängig machen. spreche aus eigener erfahrung  :-\

der beweis: https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/studenten - schau mal ganz unten bei häufig fragen

MiraC

Solange Sie Übergangsgebührnisse bekommen, ist es nicht möglich in die GKV zu kommen.

Erst wenn Sie eine sozialversicherpflichtige Tätigkeit aufnehmen (was als Student ziemlich schwierig zu sein scheint) würden Sie wieder ( u.U. auf Wunsch) in der GKV versichert. Unter Umständen bleiben Sie an die PKV "ewig" gebunden, wenn Sie nach dem Studium eine Tätigkeit aufnehmen die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt muss die GKV Sie nicht aufnehmen!

Die PKV kann Vorteile haben, muss aber nicht. Wenn Sie in der PKV sind und plötzlich "wehwehchen" auftreten, wie z.B. ein Bandscheibenvorfall oder irgendeine Krankheit die eine längere Behandlung erfordert kann es Ihnen durchaus passieren, das plötzlich die Beiträge steigen.

Meine PKV hat über 10 Jahre die Beiträge immer nur "ein bischen" angehoben (obwohl es sich nicht um eine superbillig PKV gehandelt hat) und plötzlich lag der PKV Beitrag über dem der GKV.... Ja es ist toll "immer" einen Arzttermin zu bekommen - auch als PKV Patient wartet man schon mal 3-6 Wochen... und es ist ganz toll was die PKV für Ausreden hat, wenn es darum geht zu zahlen.

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