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KpChef befiehlt den Soldat im KzH-Status zum Truppenarzt

Begonnen von Schmidti, 09. Juli 2018, 15:49:09

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Schmidti

Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage. Und zwar hat mich der Chef meiner Einheit, während ich nun im Status KzH bin, zum Truppenarzt in meiner Stammeinheit befohlen.
Wie ist da die Rechtsgrundlage genau? Habe ich das Recht nur mit meinem Truppenarzt des Vertrauens darüber zu sprechen und darf ich sonst das Gespräch verweigern?
Dürfen die Truppenärzte nur mit meiner Zustimmung sich über alles unterhalten? (Einblick in die G-Akte hat natürlich jeder . . logisch)

Wenn der Truppenarzt das KzH bestätigt, darf ich mich dann beim Kdr über den KpChef darüber beschweren?


Ich danke schon einmal im Vorraus

MkG

Andi8111

Nein. Nein. Nein.
Keine freie Arztwahl, der DV befiehlt hier absolut rechtens.

Pericranium

Außerdem ist es doch so, dass die KzH Empfehlung des Truppenarztes nur eine Empfehlung ist und letzten Endes der DV entscheidet, wo der Soldat sich aufzuhalten hat, oder?
Es ist natürlich so, dass sich so gut wie jeder DV an die Empfehlung des Arztes hält, aber theoretisch ist das doch so, dass der DV das letzte Wort hat, oder habe ich das falsch in Erinnerung?

KillBurn93

KzH ist eine Empfehlung die der Chef annehmen kann oder eben auch nicht.
Allerdings kann man diese Entscheidung anfechten dann setzen sich der Chef des Arztes und der Chef des DV zusammen und treffen eine Entscheidung.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

Nein, bei kzH gibt es die Besonderheit, dass der Chef sich da nicht einfach so drüber hinweg setzen kann.

Ansonsten: Es gibt keinen Truppenarzt des Vertrauens. Es gibt den zuständigen Truppenarzt und ansonsten den Standortarzt.
Nein, man muss nicht mit seinem Truppenarzt sprechen, das kann aber zur Folge haben, dass der einen für dienstfähig hält.
Ja, die Truppenärzte können miteinander sprechen, wenn dies erforderlich ist. Die Unterlagen werden ja auch vom Standortarzt zum Truppenarzt geschickt, damit die G-Akte komplett bleibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DeltaEcho

Ganz so einfach ist es nicht, bei KzH hat der DV mit dem Truppenarzt zu telefonieren.

Ist der Arzt jedoch der Meinung, dass das KzH erforderlich ist, kann der DV mit dem DV des Arztes sprechen i.d.R. OFA oder höher. Seiner Maßgabe ist zu folgen.

Weiterhin ist vermerkt ob du reisefähig bzw. transportfähig bist.
Bei Reisefähigkeit ist dir die Reise zuzumuten, sofern die Ärzte zugestimmt haben deinen KzH Status aufzuheben.

Bei Transportfähigkeit hat der Chef dich abholen zu lassen, wenn er dich unbedingt sehen will. Bestätigt der Trupenarzt am Standort dann deinen Status, hat der KpChef auch sicherzustellen, dass du wieder nach Hause kommst.

Der Befehl ist rechtmäßig, dennoch kannst du ihn mit einer Beschwerde natürlich überprüfen lassen.

Hat der Chef nicht mit den Ärzten gesprochen und dir dann diesen Befehl erlassen, hat er selbst ein Dienstvergehen begangen.


KlausP

Zitat... Ganz so einfach ist es nicht, bei KzH hat der DV mit dem Truppenarzt zu telefonieren.
...

Seit wann ist das so und wo steht das?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schmidti

ZitatNein, bei kzH gibt es die Besonderheit, dass der Chef sich da nicht einfach so drüber hinweg setzen kann.

@ ulli76: Gibt es dazu eine Vorschrift? Habe ich das richtig verstanden; der Arzt gibt dem Chef die Weisung den Kameraden krank zu schreiben?

Bei vielen ist das nämlich im Kopf, dass der Chef das letzte Wort hat  . . und es aller Voraussicht nach doch nicht so ist?!


ZitatHat der Chef nicht mit den Ärzten gesprochen und dir dann diesen Befehl erlassen, hat er selbst ein Dienstvergehen begangen.

@DeltaEcho: Soll ich mir das vom Arzt, der das KzH gegeben hat mir bestätigen lassen?

Da der Chef mich im KzH-Status zum Truppenarzt befohlen hat, gibt es ja nur die Annahme,
dass er eine zweite Meinung von einem anderen Arzt sich einholen möchte und er nicht dem anderen Truppenarzt vertraut, der den Status zuvor gegeben hat.

Aber wenn der Status nun wieder bestätigt wird und ich das in einem gewissen Kontext sehe (Thema Mobbing zwischen KpChef und mir), dann hat das für mich einfach ein gewisses Geschmäckle,
welches ich mir einfach nicht bieten lassen will. Der Kdr in der Einheit weiß darüber Bescheid und sieht die Vorfälle genau wie ich.

BSG1966

Zitat von: DeltaEcho am 09. Juli 2018, 17:00:48
Bei Transportfähigkeit hat der Chef dich abholen zu lassen, wenn er dich unbedingt sehen will. Bestätigt der Trupenarzt am Standort dann deinen Status, hat der KpChef auch sicherzustellen, dass du wieder nach Hause kommst.

Und vor allem - wo steht das?! Wenn ich gesund bin, bin ich ja auch selsbt dafür verantwortlich zum Chef zu kommen?

ulli76

Oh je, da geht einiges durcheinander.

Also bei jedem Status gibt der Truppenarzt eine EMPFEHLUNG, an die kann sich der Chef halten oder auch nicht. Nur wenn er sich nicht dran hält dann ist er auch für die Folgen verantwortlich.
Beim kzH ist das anders. Ist der DV des Soldaten der Meinung, dass er dem Urteil des Truppenarztes nicht folgen zu wollen, dann hat er Rücksprache mit dem Truppenarzt zu halten. Kommt es da nicht zu einer Einigung, ist der Fachvorgesetzte des Truppenarztes zu konsultieren. Dessen Urteil ist dann bindend. Früher war das in der FAInspSan= AU 80 zu finden. Ich weiss aber nicht wo das im neuen Vorschriftensystem gelandet ist.

Jetzt die Frage der Transport- und Reisefähigkeit (betrifft vor allem standortfremde Krankmeldungen): Der Truppenarzt legt fest, ob er denkt, dass der Soldat reise- oder transportfähig ist. Reisefähig= er kann sich eigenständig von A nach B bewegen z.B. von zu Hause zum Standort, ggf. unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Transportfähig= das Krankheitsbild lässt es zwar nicht zu, dass der Soldat eigenständig reist, aber dass er von seiner Einheit transportiert wird. An diesen Einschätzungen sieht man aber auch, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, den Soldaten beim zuständigen Truppenarzt vorzustellen.

In den allermeisten Fällen wird das unter den Beteiligten (krankschreibender Standortarzt, zuständiger Truppenarzt und DV, je nach Krankheitsbild wird der betroffene Soldat in die Entscheidung einbezogen oder ihm nur das Ergebnis mitgeteilt) besprochen, was sinnvoll ist.

Nach dem was du bisher geschrieben hast, scheint da aber insgesamt einiges im Argen zu liegen. Achso- nein, es gibt keinen "Truppenarzt des Vertrauens" das ist im System der UTV nicht vorgesehen, schon gar nicht bei fraglichen standortfremden Krankmeldungen.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat... Ist der DV des Soldaten der Meinung, dass er dem Urteil des Truppenarztes nicht folgen zu wollen, dann hat er Rücksprache mit dem Truppenarzt zu halten. Kommt es da nicht zu einer Einigung, ist der Fachvorgesetzte des Truppenarztes zu konsultieren. ...

So kenne ich das auch, deshalb wunderte mich die Aussage von @DeltaEcho.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schmidti

Vielen Dank schon einmal für die umfassenden Antworten!

Ich bin ganz normal reise- und transportfähig und habe mich normal im Dienst neukrank gemeldet,
sprich ich bin in meiner Stammeinheit kein Pendler und bin jeden Tag zu Hause.

ZitatNach dem was du bisher geschrieben hast, scheint da aber insgesamt einiges im Argen zu liegen.

Das ist richtig, deshalb möchte ich hier auch keinen Fehler begehen und mich angreifbar machen wenn ihr versteht. Dienst nach Vorschrift eben.

Wie bekomme ich heraus ob der Arzt mit meinem DV gesprochen hat? Ich meine er hat mir ja den Status KzH gegeben, aber mich am nächsten Tag einbestellt für einen erneuten Truppenarztbesuch!
Heißt das im Umkehrschluss, ich bin nun nicht mehr KzH bis ich wieder beim Truppenarzt war, der mir das Ganze wieder bestätigt hat?
Es geht hier um "lächerliche 3 Tage" übrigens . . nicht Wochen oder Monate.

KlausP

Sie lesen aber auch schon noch alles mit, auch das, was Ihnen nicht in den Kram passt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schmidti

Zitat von: KlausP am 09. Juli 2018, 17:48:17
Sie lesen aber auch schon noch alles mit, auch das, was Ihnen nicht in den Kram passt?

Sie sehen aber schon das ich heute das erste Mal hier angemeldet bin und ich versuche hier mit dem Lesen und Antworten hinterherzukommen?
Wir sind alle nur Menschen . .

DeltaEcho

So ein paar Dteails wären schön.

Wann beim Truppenarzt gewesen?

Wielange KzH?

Wann kam der Anruf vom KpChef?

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