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Kindergeld, Elterngeld und Familienzuschlag?

Begonnen von HG_Icke, 07. Januar 2007, 11:51:59

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HG_Icke

Hallo,

ich frage mich, ob die Familienzuschläge (Ehegatte + Kind) für Zeitsoldaten zusätzlich zu dem staatlichen Kinder- und (neuerdings) Elterngeld ausbezahlt wird!?

Kann mir nämlich gut vorstellen, dass hier verrechnet wird sodass der Zeitsoldat/Beamte nicht "übervorteilt" wird.


Huey

Ich habe mich mit dem Elterngeld nicht weiter befasst, da es für mich nicht mehr zutrifft.

Bekommt das nicht nur derjenige, dessen Ehepartner mindestens 2 Monate in Elternzeit geht?

Dann wird es ohnehin nur wenige Soldaten betreffen...


HG_Icke

Bzgl. des Elterngeldes habe ich mich schon bei Wikipedia, undzwar hier, informiert. Das trifft eh nur die ersten 12 Monate zu. Mir geht es aber vielmehr um das Kindergeld und die Leistungen, die mir als Soldat zustehen. Mir ist bisher nicht klar, ob ich das Kindergeld durch die Leistungen der Bundeswehr (Familienzuschlag) wegfällt oder zusätzlich, d. h. man erhält einen doppelten Zuschuss, ausgezahlt wird.

Auch ist interessant zu wissen, in wie weit die Leistungen wegfallen und/oder gekürzt werden, wenn der Ehepartner ebenso berufstätig ist, jedoch einem zivilen Beruf nachgeht.

Fragen über Fragen... :)

Kobold

Fragen Sie doch mal jemanden, der sich damit auskennt.

Auf Ihrem monatlichen Gehaltsbescheinigung steht Ihr zuständiger Bearbeiter bei der Wehrverwaltung mit Namen und Telefonnummer. Und wenn der nicht weiter weiss, wird er Sie sicherlich gerne mit jemandem verbinden, der es weiss.
"We may not like death but death likes us."

HG_Icke

Das ist der nächste Schritt, ja. Da ich mich aber derzeit noch im Urlaub befinde und mich dieses Thema schon brennend interessiert, dachte ich, ich frage hier mal nach. Oder gibt es hier keine Soldaten-Väter? ;)

Danke für Ihren Tipp.

Huey

Ist ein Soldat verheiratet, erhält er zusätzlich zum Gehalt den Familienzuschlag (irgendwas um die 100 Euro/Monat).

Für ein Kind erhält man den Familienzuschlag für Kinder zusätzlich (ca. 90 Euro/Monat).

Das "gewöhnliche" Kindergeld bekommt man zusätzlich-i.d.R. durch das ortsansässige Arbeitsamt ausbezahlt, man kann die Zahlung aber auch über die WBV bekommen und hat somit die Ummelderei bei Umzügen etc. gespart.

An der Höhe ändert sich meines Wissens nach nichts..

Also:
SaZ 4, verheiratet, 1 Kind.

Grundgehalt +
Familienzuschlag (ca. 100 Euro)+
Kinderzuschlag (ca. 90 Euro)+
"Standard"-Kindergeld

stehen dir dann zu..

Wer nicht verheiratet ist, bekommt den ersten Familienzuschlag nicht....

HG_Icke


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