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Ist die BW als Privatkasse oder gesetzliche Krankenkasse anzusehen?

Begonnen von ente94, 14. Oktober 2015, 18:21:54

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ente94

Hallo

ich habe eine Überweisung von meiner Truppenärztin bekommen, für einen zivilen arzt den ich mir aussuchen kann.
Ich weiß jetzt leider nicht ob die BW als eine gesetzliche KK oder private anzusehen ist, denn das würde bei der Terminergabe eine wichtige Rolle spielen. Privatkasse wird ja bevorzugt.
Meine Truppenärztin ist leider nur eine vertragsärztin und konnte mir keine antwort darauf geben, auch keiner aus dem San Bereich.
Hat jemand Ahnung davon?


Grüße


KlausP

Die Bundeswehr ist weder ... noch. Sie ist gar keine Krankenkasse. Das müssten die Herrschaften in der Arztpraxis aber eigentlich wissen, zumindest dann, wenn Sie eine an Ihrem Standort aufsuchen. Sie dürften nicht der erste Soldat sein, der mit so einer Überweisung ankommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ente94

Danke erstmal. 

Nun wurde ich aber gefragt bei der netten Sprechstundenhilfe wie ich versichert sei?   ich Sagte dass ich bei der Bw bin, und sie fragte ob dass jetzt privat oder gesetzlich sei?  Sie wusste es selbst nicht....
Darauf konnte ich selbst nur sagen "keine ahnung, sorry".  Wie gesagt mein SAN-Bereich scheint keine ahnung zu haben.
  Nur ist es ein Unterschied ob ich in 2 wochen einen Termin bekomme(privat) oder 3 Monate(gesetzlich)...


KlausP

Zitat von: Aliki am 14. Oktober 2015, 18:48:53
Na dann....privat;)

Und dann kriegt er die Rechnung, oder wie? Gehen Sie zu der Praxis und legen denen die Überweisung vor. Da steht alles drauf, wonach abgerechnet wird, wo die Rechnung hin geht und wer den Befund bekommt und und und.... Das sollte auch "Blondie von der Anmeldung" kapieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Sag ihr du bist privat. Soldaten werden außerhalb des Budgets gerechnet, also von Vorteil für die Praxis.

@klaus: Wenn es nur um die Angabe zur Terminvereinbarung geht, passiert gar nichts.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ente94

Danke bis hierhin.  Es handelt sich hierbei auch nur um eine "normale Untersuchung" mit Befunderstellung und fertig, also keine unnormal hohen Kosten die plötzlich zu tragen wären... 

ulli76

Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel- das eine ist die Angabe zur Terminvergabe, das andere ist die Abrechnung.
FÜr die Abrechnung bist du KEIN Privatpatient und du darfst auch nicht in die RIchtung unterschreiben. Die evtl. anfallenden Mehrkosten trägst du dann nämlich selbst.
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MiraC

Im Prinzip bist Du beides... Du stehst außerhalb des Budgets bist also so gesehen für die Praxis besser in der Abrechnung.
Auf der anderen Seite darf aber nur nach "gesetzlichen" Leistungen abgerechnet werden.

Das Problem ist dass die meisten Praxen seit Jahren keinen "Bundi" mehr gesehen haben und insofern aus der Übung sind.

ulli76

Übrigens: Welche Leistungen abgerechnet werden können und welche nicht, weicht in Einzelfällen von den Regelungen der zivilen Krankenkassen ab. Im Zweifel soll die Praxis in der Heilfürsorge anrufen und nachfragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Tommie

Ist es nicht so, dass die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen über Fallpauschalen abgerechnet werden, a la "Einmal Schnupfen macht 12,30 €", und die Bundeswehrsoldaten nach den tatsächlich erbrachten Leistungen über GOÄ, also z. B. Untersuchung 5,-- €, Beratung 3,50 € ... ? (Werte sind frei erfunden ... !)

Privatpatienten werden auch nach GOÄ abgerechnet, aber üblicherweise mit dem 2,3-fachen Satz! daher ist ein Soldat definitiv kein Privatpatient und steht außerhalb des Kassenbudgets des betreffenden Arztes, wie "MiraC" bereits gesagt hatte!

FoxtrotUniform

Wenn man sich für die Terminvergabe als Privatpatient ausgibt muss auch beachtet werden, dass nicht jeder Arzt - gerade in Fachabteilungen von  Krankenhäusern  - eine Kassenzulassung hat. Kommt man also mit Überweisung zu einem solchen  Arzt, kann und wird er nicht behandeln, da er nicht abbrechnen kann. Das gilt natürlich nicht bei Einweisungen, da dann über das Krankenhaus abgerechnet wird.

Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes. Für Angehörige der Bundeswehr werden ebenfalls Fallpauschalen angesetzt, die im Übrigen Beratung etc. schon enthalten. Der Rest wurde bereits dargestellt. Wenn man wirklich ins Detail geht, wird es komplex und nicht jeder.niedergelassene Arzt hält sich an die Spielregeln.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

turbotyp

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15
[...]
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
[...]
Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
Kassenärzte haben jedes Quartal ein Budget zur Verfügung, welches nach dem bisherigen Patientenaufkommen (+Krankheitsbild) geschätzt wird. Alles was er darübehinaus behandelt, darf er nicht abrechnen. Daher vergibt z.b. der Radiologe öfters mal zum Ende des Quartals hin ungern Termine. Außer an Privatpatienten und Bundeswehrsoldaten mit diesen tollen Überweisungen. Da darf er nämlich einfach eine Rechnung lt. GOÄ hinschicken. Das schippt besser  ;)

ulli76

Ihr bringt da einiges durcheinander.
Also- ja, einige Leistungen sind in einer Art "Flatrate" enthalten, die der Arzt pro Patienten bekommt, einige werden gesondert abgerechnet.
Dazu gibt es ein Budget, das von den Kassen vorgegeben ist und ziemlich kompliziert berechnet wird. Überschreitet der Arzt das, arbeitet er quasi für umsonst. Deswegen machen einige Praxen auch zum Quartalsende Urlaub.
Das gilt für Kassenpatienten.

Privatpatienten werden komplett anders abgerechnet.

Und dann gibt es noch Soldaten- für die gibt es die "Flatrate" nicht und die werden nicht innerhalb des Budgets gerechnet. Die Leistungen, die der Arzt erbringt, werden aber meist nach den üblichen Kassensätzen abgerechnet.
Da Soldaten eben außerhalb des Budgets rechnen, sind sie für Ärzte durchaus attraktiv, da sie so mehr Geld verdienen können.

Und dann gibt es noch Ärzte ohne Kassenzulassung- hier ist es Aufgabe des die Überweisung ausstellenden Arztes zu prüfen, ob der Kollege eine Kassenzulassung hat oder nicht.
Das Problem betrifft im Schwerpunkt allerdings Psychotherapeuten und Ärzte in Kliniken bzw. Klinikambulanzen.
Bekommt der Patient mit, dass der Arzt keine Kassenzulassung hat, sollte er den Truppenarzt natürlich darauf hinweisen.

Es gibt Möglichkeiten, trotzem eine Überweisung zu einem Arzt ohen KAssenzulassung zu bekommen- bei Psychotherapeuten wird das sogar recht häufig gemacht. Die Behandlung in Klinikambulanzen ohne Zulassung ist genehmigungspflichtig. Ist aber auch nicht das riesige Problem.

Ganz, ganz wichtig ist nur, dass man nicht unterschreibt, dass man Privatpatient ist- weder beim niedergelassenen Arzt noch in der Klinik oder sonstwelche Vereinbarungen zu Mehrkosten etc. unterschreibt.

Von dem ganzen abzugrenzen sind noch IGEL-Leistungen- das sind Leistungen, die der Arzt anbieten darf, aber von den Kassen nicht getragen werden. Ein Teil dieser Leistungen wird durch die Bundeswehr doch bezahlt, sind aber in der Regel genehmigungspflichtig. Für IGEL-Leistungen, deren Kosten der Soldat selber tragen muss, gibt es auch keine Überweisung. Typisches Beispiel wäre die Ausstellung eines Pillenrezeptes durch den Frauenarzt- dafür gibt es keine Überweisung und die Soldatin muss die Kosten selber tragen (üblicherweise 5-10€).
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