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Ist das Tattoo in Ordnung?

Begonnen von TattooBundeseejr, 26. April 2019, 15:51:59

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TattooBundeseejr

Mal eine Frage.

Ist das Tattoo mit der Aufschrift ,,Klag nicht, kämpf!" verboten?

Andi8111



dunstig

Verboten mag es nicht sein, würde jedoch bei mir erhebliche Zweifel an der Einstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung hervorrufen.

Warum sonst sollte sich jemand so etwas tätowieren lassen, wenn man genau weiß, dass dieser Spruch deutlich dem rechten Milieu zuzuordnen ist, wenn man nicht selber diesem Gedankengut nah steht?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

MMG-2.0


IcemanLw

Wie kommt man auf die Idee, dass das gegen die FDGO ist? Für mich sagt die Aussage auch einfach nur, dass man sich selbst überwinden soll wie "Beißen".
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

SolSim

Damit ist der Ärger schon vorprogrammiert. Mit so einer Einstellung, welche das Tattoo suggeriert, kann man Sie in der Bundeswehr nicht gebrauchen.

Dies ist ein Spruch aus der Wehrmacht und gängig in der rechtsextremistischen Szene. Und Personen mit rechtsextremer Einstellung treten gewöhnlich nicht für die FDGO ein.

IcemanLw

Dann sollte dieser Spruch im Plural aber auch nicht in Bundeswehr Kasernen hängen ;)
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

IcemanLw

"Das Verteidigungsministerium antwortete damals auf eine Anfrage der Linksfraktion: ,,Für das in Rede stehende Zitat lässt sich kein historischer Bezug zur Fallschirmjägertruppe der Wehrmacht nachweisen und es ist in der Bundeswehr - unabhängig von einer geschmacklichen Bewertung - nicht verboten." (dpa)"

https://www.berliner-zeitung.de/politik/-klagt-nicht--kaempft--fdp-distanziert-sich-von-niebels-facebook-bild-im-wehrmachtsstil-26897672

Kann man das noch immer so bewerten?
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

Vergangenheit ändert sich nicht im Nachhinein  ...

Weder verboten, noch Einstellungsproblem - Geschmack ist ein anderes Thema.

Viel Erfolg bei der Bewerbung ...

Kldsen

Übrigens ist die Einmarsch Musik der Bundeswehr bei Vereidigungen immer noch die gleiche wie zur Wehrmachtzeiten! Das könnte man dann auch infrage stellen, tut man aber nicht.Entweder ist es dann verboten oder nicht......Ist es nicht also ist auch mit der FDGO vereinbar!

Ralf

Das ist ja das schöne, die Gesamtbetrachtung zählt bei der Einstellung.
Wer als junger Mensch sich so etwas eintätowieren lässt, hinterlässt damit einen subjektiven Eindruck, den der eine oder andere Prüfer durchaus kritisch sehen kann. Das würde ich auch.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Kldsen

Zum Glück darf jeder seine eigene Meinung haben.....Sie haben ihre andere eine andere....

Tommie

#13
Zitat von: Kldsen am 27. April 2019, 06:57:45Übrigens ist die Einmarsch Musik der Bundeswehr bei Vereidigungen immer noch die gleiche wie zur Wehrmachtzeiten!

Tut mir leid, aber Sie werden sich sehr schwer tun, für diese Aussage einen Nachweis zu finden, weil sie schlicht und ergreifend falsch ist! Zum Einmarsch der Truppenfahne wird eine traditioneller deutscher Armeemarsch gespielt! Das kann z. B. Preußens Gloria oder der Yorcksche Marsch sein, die beide älter sind als die Wehrmacht!



Edit:
Letzten Absatz (den mit den Fäkalien) versehentlich gelöscht. Kann passieren  :o

miguhamburg1

Nun, die Masse unserer Musikkorps spielt zum Einmarsch zu Gelöbnissen/Appellen den Regimentsgruß´. Ist aber auch ein Marsch von weit vor der Nazizeit ....

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