Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Interessiert es die Bundeswehr wieviel Krankheitsfehltage man beim altenAG hatte

Begonnen von Bernd.L, 10. Juli 2020, 14:38:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bernd.L

Wie im Titel schon erwähnt ist das relevant bzw kann das zum Nachteil werden?
Habe in den letzten 2Jahren nur 8 Fehltage.
Aber durch die momentane Situation würde ich gerne mal Zuhause bleiben weil es (mobbing) nicht so gut läuft momentan.
Nur was ist wenn die BW das sehen will und es stehen da 223 kranken Tage beispielsweise drin?

Andi8111

Zu 223 Krankentagen wird es ja nicht kommen können. Jeder normal tickende Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen die Lohnfortzahlung und kündigt dann betriebsbedingt....

Bernd.L

Zitat von: Bernd.L am 10. Juli 2020, 14:38:51
Wie im Titel schon erwähnt ist das relevant bzw kann das zum Nachteil werden?
Habe in den letzten 2Jahren nur 8 Fehltage.
Aber durch die momentane Situation würde ich gerne mal Zuhause bleiben weil es (mobbing) nicht so gut läuft momentan.
Nur was ist wenn die BW das sehen will und es stehen da 223 kranken Tage beispielsweise drin?

Ich meinte 22 bis 23 Tage krank.
Und ich meinte wenn ich die bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ,ob das ein schlechtes Licht auf mich wirft.

KlausP

Die Bw fragt das nicht ab aber Sie müssen alle Erkrankungen im ärztlichen Fragebogen wahrheitsgemäß angeben. Und das kann je nach Art der Erkrankung zur Sienstunfähigkeit führen.

Ach ja, ,,Mobbing" ist keine Krankheit sondern eine Straftat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Also entweder man ist krank und wird krank geschrieben oder eben nicht. Alles andere wäre ja schon von der Grundeinstellung her fragwürdig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Bernd.L

Also bei dienstantritt muss ich jede Krankmeldung inhaltlich angeben?
Es geht da wohl eher um Dinge die nicht auskurieren oder nachträglich beeinträchtigen.


KlausP

Zitat... Also bei dienstantritt muss ich jede Krankmeldung inhaltlich angeben? ...

Das hab ich doch gar nicht geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Andi8111 am 10. Juli 2020, 15:13:48
Jeder normal tickende Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen die Lohnfortzahlung und kündigt dann betriebsbedingt....
Äh, Nein ... :o
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi8111

Äh doch. Tausendfach erlebt als Gutachter vor Sozialgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten in 12 von 16 Bundesländern. Und oft höchstrichterlich bestätigt. Tenor: ,,Ist mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht in dem Maße zu rechnen, in dem eine volle Wiederaufnahme der versicherten Tätigkeit möglich wäre und ist dem Arbeitgeber eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz wegen unzumutbarer Härte nicht möglich, ist eine betriebsbedingte Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Fristen möglich" Bumms!
Aus einem Urteil von vor drei Wochen vorm Arbeitsgericht K*. Dies betrifft natürlich nur nicht-BG Fälle. Bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen ist das natürlich nicht ohne weiteres möglich. Und in Fällen des SVG und BVG nicht. Aber jeder, der wegen einer schweren Erkrankung (zB. ein Schlaganfall mit Halbseitenlähmung) nicht mehr arbeiten kann, darf rechtmäßig gekündigt werden.

Thomi35


ulli76

Und nach Schlaganfall mit Halbseitenlähmung hängt es auch nicht unbedingt an den 6 Wochen. sondern daran, dass eine Wiedereingliederung unmöglich ist.

Ohne BEM-Verfahren werden krankheitsbedingte Kündigungen übrigens gerne wieder kassiert.

Auch erlebt- Arbeitnehmer war bereits ausgesteuert, aber noch nicht gekündigt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

Ist in dem Fall aber auch egal- mehrere Wochen AU sind durchaus schon meldepflichtige Gesundheitsänderungen. Und "Anpassungsstörung"- die gerne bei Mobbing vergeben wird macht als F-Diagnose gerne langfristige Probleme.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

maniel

Zitat von: ulli76 am 10. Juli 2020, 17:50:15
Und "Anpassungsstörung"- die gerne bei Mobbing vergeben wird macht als F-Diagnose gerne langfristige Probleme.

Eine F43.2 ,,Anpassungsstörung" ist eine ubiquitär vergebene Nonsensdiagnose, die - sofern sie ohne Therapie / stat. Aufenthalt/ medikamentöse Behandlung erfolgte - spätestens nach einem sehr überschaubaren Zeitraum überhaupt KEINE Probleme macht, weder bei der Bundeswehr noch bei einer Verbeamtung.



Andi8111

Das sehe ich ein kleines bisschen anders... aber wen interessiert schon meine weitreichende Erfahrung als Musterungsarzt^^

Je nachdem, wie und warum diese Diagnose vergeben wurde, kann es durchaus Probleme geben.

maniel

Zitat von: Andi8111 am 10. Juli 2020, 19:34:26
Das sehe ich ein kleines bisschen anders... aber wen interessiert schon meine weitreichende Erfahrung als Musterungsarzt^^

Je nachdem, wie und warum diese Diagnose vergeben wurde, kann es durchaus Probleme geben.

Nach der Definition ist bereits ein einmonatiger Liebeskummer nach Trennung oder der Schock nach dem Tod eines Angehörigen eine ,,Anpassungsstörung", aus dessen Anlass sich der/die Betroffene bspw krankmeldet (so wie @ulli und Ich es bei dem TE annehmen.)

Aus dieser Diagnose allein eine Dienstunfähigkeit abzuleiten, ist medizinisch nicht tragfähig und würde kein gewissenhafter FA tun.


Ich stimme aber Ihnen aber insoweit zu, als dass unter diesem Code neben der Masse an belanglosen Erkrankungen auch schwerwiegendere Krankheitsmuster vermengt werden, was das Bild der Anpassungsstörung so unpräzise und in Fachkreisen auch durchaus kritikbelastet macht, und bei denen sicherlich eine unmittelbare Dienstfähigkeit überprüft werden sollte (wenngleich nicht ,,langfristig").

Wesentlicher Charakter einer Anpassungsstörung ist definitionsgemäß auch, dass diese in den nächsten Wochen ausheilt - im Gegensatz zu unbehandelten schwereren Krankheitsbildern.

Bei jungen Menschen mit einer ,,Anpassungsstörung" allein daraus nach spät. ein paar Jahren eine Dienstunfähigkeit abzuleiten ist in der absoluten Mehrzahl der Fälle lächerlich und bei einer Verbeamtung nach Urteil BVerwG 2013 sogar rechtswidrig.




Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau