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Inkompetenter Truppenarzt - Was tun?

Begonnen von wolphy, 17. Mai 2014, 11:19:18

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wolphy

Hallo liebe bwforum user! :)

Ich bin gestern auf ne 6 Monate alte Laboruntersuchung gestoßen und bin fast aus dem Fenster gefallen vor Schreck....
Da der Truppenarzt damals gesagt hat dass alles okay ist, hab ich die Akte ungelesen zur Seite gelegt...

Nun aber habe ich genauer hingesehen und musste feststellen dass mein ANA-Titer 1 bei 1:320 liegt. Die Norm für einen 24 Jährigen liegt bei 1:80. 1:100 ist schon ein unzulässiger Wert.

Auf dem Bericht steht weiterhin:
"Eingang am 09.10.13 - Patienten unbedingt einbestellen

Ärztliche Befundbewertung:
Nukleoläres Muster in niedriger Titerhöhe nachgewiesen. In der ANA-Differenzierung können nur sehr selten mit diesem Muster assoziiierte AAk-Spezifitäten nachgewiesen werden. Bei folgendem Klinik DD zu beachten:

-Polymyositis, Dermatomyositis
-Sklerodermie
-Überlappungssyndrom zwischen Sklerodermie und Myositis
Nukleoläre AAk wurden auch bei Patienten mit Tumoren gefunden."

Eigene Recherchen haben ergeben dass es sich hierbei um eine Autoimmunkrankheit handelt/Handeln kann.

Da ich derzeit in Elternzeit bin ist es für mich schwer persönlich an den Arzt heranzutreten.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Anzeigen?  Dienstaufsichtsbeschwerde? Türe eintreten? Weiterbehandlung?


Also nicht falsch verstehen bitte, ich möchte hier keinen Ärztlichen Rat sondern nen kleinen Tipp ob und wie ich Dienstlich gegen diesen Arzt vorgehen kann, da es solche Vorfälle in der Vergangenheit des öfteren schon gab.


Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.


Grüße
Patrick

ulli76

Das ist immer das Problem, wenn man selber rumrecherchiert statt einfach mal nachzufragen.

Warum wurden die Werte überhaupt bestimmt? Wurden die noch einmal nachkontrolliert?
Welche Beschwerden hattest du?  Bestehen die weiter? Wenn ja, hast du dich noch einmal beim Arzt gemeldet?
Wie bist du überhaupt an diese Werte bzw. deine Akte geraten?
Welcher Nachteil ist dir entstanden?

Alleine ein erhöhter ANA-Titer ist keine Diagnose und begründet keine Therapie. Ein Arzt sieht solche Werte und bewertet sie im Gesamtkontext.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolphy

Die Werte wurden genommen, weil ich seit 3 Jahren täglich Durchfall und Magenkrämpfe habe.
Die Werte wurden nicht noch einmal überprüft, da der Arzt das nicht für Notwendig hielt. --> Meine Beschwerden wurden als "Der will eh nur KzH haben" eingestuft...

An die Akte bin ich geraten, weil ich mit in Elternzeit befinde und für Notfälle die Akte unverschlossen mitbekommen habe.

Der Nachteil den ich habe ist, dass ich immernoch täglich Durchfall habe und es an einer Autoimmunerkrankung liegen kann....mit der in keinem Falle zu spaßen ist.

Neben dem ANA-Titer sind noch 3 weitere Werte im "roten" Bereich.

Wenn man dieses alles im Gesamtkontext sieht, besteht meines erachtens doch Handlungsbedarf.

ulli76

Also du hast unbefugter Weise in deine Akte geschaut. Ich frag mich eh für was für Notfälle man die Akte UNVERSCHLOSSEN mitbekommt.

Was ist denn sonst noch an Diagnostik gelaufen? Normalerweise ist eine Blutuntersuchung auf Autoimmunerkrankungen nicht das erste was man bei so einer Symptomatik macht.

Übrigens "außerhalb der Norm" bedeutet nicht automatisch "Diagnose".
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

Erstmal würde ich den Truppenarzt kontaktieren und das Problem besprechen. Gut beraten ist man immer, wenn die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt wird. Bei der Bundeswehr nicht immer ganz unkompliziert, da am gleichen Standort die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt ;-)

Falls tatsächlich ein fahrlässiger Behandlungsfehler besteht, eine Beschwerde einreichen (das könnte auch jetzt schon passieren, Zeiten und Fristen - 1 Monat nach bekanntwerden - sind natürlich zu beachten).

Eine Strafanzeige bzw. zivilrechtliche Schritte könnten parallel dazu angestrebt werden. Aber das würde ich nur empfehlen wenn wirklich etwas extremes passiert ist, oder der Kamerad offensichtlich den Beruf verfehlt haben sollte.


Wie immer bei komplexen Sachverhalten, ist es als Laie sehr schwer zu beurteilen, ob der Mediziner falsch oder richtig gehandelt hat. Auch mir kommt die ganze Sache ziemlich spanisch vor, denn wie du plötzlich an Ergebnisse von Laboruntersuchungen kommst, frage ich mich ebenfalls. Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass Menschen Fehler machen können. Häufen sich diese, muss man aber dazwischen grätschen. Leider habe ich auch bereits mit EINEM Truppenarzt sehr schlechte Erfahrung gemacht, habe aber den beratenden Profi als Ehefrau, sodass ich sehr schnell agieren konnte.

Dein oberstes Ziel sollte es sein, deine Gesundheit zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

wolphy

Frag mich nicht, ich kann ja schließlich nix dafür dass die mir das in nem offenen Umschlag mitgeben. Die habens da eh nicht so mit Datenschutz. Ich hab jedenfalls keine Versiegelten Umschläge geöffnet und bin Nachts auch nicht in die Büros eingestiegen falls jemand so etwas denken sollte :)

Das sind noch ganz viele andere sachen getestet worden, der Bericht geht über 4 Seiten. Des weiteren ist noch eine Stuhlprobe gemacht worden, bei der keine Anomalien aufgetaucht sind.

Ja das stimmt schon aber wenn etwas außerhalb der Norm ist, sollte man eine Diagnose anstreben und nicht mit "Bleibste ne Woche zu Hause" ad Akta legen.

@FoxtrotUniform
Dieser Truppenarzt ist ein Ziviler Arzt >.<

Ich glaub ich werd mich am Montag Standortfremd Neukrank melden bei mir zu Hause und hoffen dass die mich gleich ans BWK weiterleiten.

ulli76

Standortfremd neukrank melden ist tatsächlich eine gute Idee.

Aber denk auch mal dran, dass der Truppenarzt den Wert im Zusammenhang mit den anderen Befunden bewertet hat.

Sollte am Ende heraus kommen, dass der Arzt Mist gebaut hat, gibt es immernoch rechtliche Möglichkeiten.

Übrigens: Auch wenn die Akte aus irgendwelchen Gründen unverschlossen mitgegeben wurde, darfst du trotzdem nicht rein schauen. Eben auch um so Situationen wie sie jetzt eingetreten ist, zu vermeiden. Du hast einen Wert, der dich beunruhigt, den du aber nicht bewerten kannst, weil dir das Fachwissen fehlt.

Übrigens- wenn man mit seinem eigenen Truppenarzt unzufrieden ist, kann man 1. absprechen ob man zu einem anderen gehen kann und 2. so Zeiten wie Elternzeit nutzen mal ne Zweitmeinung zu hören.
Hast du denn nicht mal mit den Fachärzten gesprochen, zu denen man dich ja wahrscheinlich geschickt hat?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatAlso du hast unbefugter Weise in deine Akte geschaut.

Das ist falsch. Der Patient darf selbstverständlich in seine eigenen Krankheitsunterlagen schauen, erst recht, wenn sie offen sind. Selbst wenn sie verschlossen gewesen wären, hat man ein Recht, seine eigenen Unterlagen zu schauen, es sei denn, es ist ein echtes Siegel darauf. lediglich zugeklebte oder zugetackerte Umschläge darf man öffnen. Außnahmen gibt es nur für Patienten, die in Psychologischer Behandlung sind. Dort ist im Einzelfall zu entscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1998 entschieden. Das genaue Aktenzeichen habe ich nicht im Kopf, aber die Begründung war "Recht auf informelle Selbstbestimmung".

Ich bin kein Arzt und deshalb sage ich selbstverständlich auch nichts zu den Werten und Symptomen, weil ich davon keine Ahnung habe.

Allerdings fällt mir auch hier ein instinktiver Abwehr- und Schutzreflex auf, den ein Arzt pauschal einem anderen gibt, obgleich die Schilderung durchaus einen berechtigten Verdacht zulässt, dass hier etwas schief gelaufen ist. Auch Ärzte machen Fehler, wie jeder andere Mensch auch.

Und wenn ich selbst im Rahmen einer Wehrübung 3x Blut abgenommen bekomme, weil die Ergebnisse verschwinden und ich mittlerweile meine gefühlte 10. G-Akte habe, weil die auch immer verschwindet, und zu guter letzt auch viele Kameraden bestätigen, dass in San-Bereichen regelmäßig Chaos ist, dann sind die Sorgen des Threaderstellers berechtigt.

Zumal ja ganz offensichtlich vermerkt wurde, dass der Soldat unbedingt wiederzubestellen ist.

ZitatIch glaub ich werd mich am Montag Standortfremd Neukrank melden bei mir zu Hause und hoffen dass die mich gleich ans BWK weiterleiten.

Das halte ich für eine gute Maßnahme.


ZitatFalls tatsächlich ein fahrlässiger Behandlungsfehler besteht, eine Beschwerde einreichen (das könnte auch jetzt schon passieren, Zeiten und Fristen - 1 Monat nach bekanntwerden - sind natürlich zu beachten).

Auch das ist sicher nicht verkehrt. Die Frist von einem Monat beginnt ab dem Moment zu laufen, in welchem du in die Akte geschaut hast und dir der Fehler aufgefallen ist. Gegenüber einem zivilen Arzt kannst du allerdings keine Wehrbeschwerde erheben, sondern nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ohenhin an keine Fristen gebunden ist. Das braucht aber nicht dein Problem sein, dass soll derjenige bewerten, der die Beschwerde bearbeitet.

Wichtig ist, dass du mit diesem Befund baldmöglichst zu einem anderen Arzt gehst, um das zu bewerten und vor allem, um eine adäquate Behandlung zu bekommen.

Abschließend gebe ich dem Fragesteller noch den dringenden Tip, die ganze Akte zu kopieren, bevor man sie ihm wieder aus der Hand nimmt und versucht, irgendetwas zu vertuschen geradezuziehen. Und nein, das Kopieren ist nicht verboten.

justice005

Hab gerade nachgeschaut. Die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht ist vom 16.09.1998. Dort heißt es:

Das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) gebieten es, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen. Ärztliche Krankenunterlagen betreffen nämlich mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 <379>). Der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in ihn betreffende Krankenunterlagen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannt

Wird bei der Bundeswehr allerdings hartnäckig von den Truppenärzten ignoriert.


ulli76

Nein, eben nicht @Justice: Der Patient hat zwar das Recht auf Akteneinsicht- das bedeutet aber nicht, dass er einfach so reinschauen darf. Eben um solche Situationen wie jetzt zu vermeiden.

Dieser "Abwehrreflex" kommt evtl. auch daher, dass Patienten gerne mal behaupten, dass etwas schief gelaufen ist oder dass der Arzt keine Ahnung hat, wenn sie mit dem Ergebnis der Behandlung nicht einverstanden sind. Offenbar wurde in diesem Fall schon ausgiebige Diagnostik betrieben und in diesem Kontext muss auch ein Laborwert gesehen werden.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatNein, eben nicht @Justice: Der Patient hat zwar das Recht auf Akteneinsicht- das bedeutet aber nicht, dass er einfach so reinschauen darf. Eben um solche Situationen wie jetzt zu vermeiden.

Mit diesem Argument könnte man auch Wikipedia oder google verbieten. Es ist wirklich so: niemand kann mir verbieten, in einen offenen Umschlag zu schauen, der mich selbst betrifft.

Etwas anderes gilt nur bei einem echten Dienstsiegel, denn der Siegelbruch wäre eine Straftat nach § 136 Abs. 2 StGB. Wenn der Arzt sicherstellen will, dass der Soldat den Umschlag nicht öffnet, dann muss er ein Dienstsiegel anbringen.

Aber selbst das ändert nichts am Auskunftsanspruch. Der Unterschied  ist nur, dass man dann eben vorher fragen muss, und nicht eigenständig reinschauen darf.


justice005

Übrigens Ulli, ich bin ja völlig Deiner Meinung, was google und wikipedia betrifft. Aber damit muss man leben. Ebenso gibt es tausende Leute, die zu einem Anwalt gehen und ganz genau wissen, wie die Rechtslage ist, weil sie schon mal gegoogelt haben.

Das ist ein Problem, das nicht nur Ärzte betrifft, sondern alle Berufsgruppen.  ;)

ulli76

Achso- ein weiterer Grund wäre, dass nichts aus der Akte verschwindet. Gerade auch bei G-Akten, die auch zur Begutachtung genutzt werden.

Deswegen: Einblick ja, Kopien auch, aber kein Eigenmächtiges Öffnen der Akte (wobei in diesem Fall ja schon der Fehler gemacht wurde, diese unverschlossen mitzugeben)

Wenn bei uns z.B. ein Patient Befundkopien haben will, braucht unser Assistenzpersonal grundsätzlich die Erlaubnis des Arztes dazu. Einfach um zu prüfen, ob die Kenntnis über den Inhalt negative Folgen für den Patienten haben kann.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel: Ein Screeningtest auf HIV ist positiv. Dies teilt man dem Patienten in der Regel nicht mit, bevor man nicht den Bestätigungstest hat. Einfach weil der Screeningtest einen hohe Rate an falsch-positiven Ergebnissen hat.
Jetzt ist dieser erste Befund in der Akte und der Patient bekommt unkontrolliert Einblick in diesen Befund. Denkt er hat HIV und macht sich im günstigsten Fall nur Sorgen (was an sich schon eine sehr negative Erfahrung für ihn ist) oder bringt sich im ungünstigsten Fall um, weil er mit dieser Erkrankung nicht leben will.
Und schon hätten wir den Salat.
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FoxtrotUniform

Ohne Jurist oder Arzt zu sein, stimme ich Justice hinsichtlich der Aktenöffnung zu. Wenn solche Testergebnisse einem Patienten ohne "Backup" im Original mitgegeben werden, liegt ein Systemfehler vor (einem Straftäter gibt man auch nicht seine original Akte mit, nur mit einem Stempel "Nicht öffnen") - dein Beispiel in allen Ehren Ulli.

Meine Akte wurde auch nachweislich durch die SanStff verschlampt und der Truppenarzt hat sich gefreut, dass ich über eine komplette Kopie verfügte. Aber ich hätte mich auch jeglicher Form eines Disziplinar Verfahrens gestellt.

Hier war der Umschlag unverschlossen, also steht diese Diskussion ohnehin nicht zur Debatte.

Eine kleine Anekdote zu Dr. Google:

Der Arzt (Oberstabsarzt, Dr. med.), wollte mich mit gürtelförmigen Hautausschlag auf der Schläfe mit einer Salbe abspeisen, da er von einem aufgekratzten Pickel der sich durch eingebrachte Bakterien entzündet hätte ausging. Im Internet hatte war ich auf die Symptome für eine Gürtelrose gestoßen. Dieser Hinweis veranlasste den Kameraden, mich zu einem Dermatologen zu überweisen, welcher die Hände über dem Kopf zusammenschlug, als er mein verschriebenes Sälbchen sah. Stattdessen wurde die Gürtelrose mit Tabletten behandelt.

Ja, Google bietet auch ein hohes Gefährdungspotential, aber nicht alles stumpf zu glauben, hilft hin und wieder doch ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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