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Ich werde Vater ..

Begonnen von Peter Neubeck, 25. Oktober 2011, 17:39:38

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Peter Neubeck

 Hallo erstmal

Also ich werde bald Vater ;) und wollte mich erkundigen wer alles außer Spieß und Chef davon erfahren muss.
Mich würde auch interessieren ob ich mich deswegen heimatnah versetzen lassen kann da meine Stammeinheit ca. 400 km von meiner Heimat entfernt ist und ich auch was von meinem Kind haben möchte.   .... ich bin SaZ 8 und im 2 Dienstjahr.... wäre nett wenn ich einige nützliche Ratschläge bekommen würde.
mkg ....

wolverine

Nein, allein die Geburt eines Kindes ist kein Grund für eine Versetzung. Und erfahren sollte es evtl. die WBV wegen des Kinderzuschlags (wird aber der Spieß schon mit erledigen).
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Peter Neubeck

Also mein Spieß meinte dass ich nach der Geburt nur mit der Geburtsurkunde zum Pers gehen soll aber dass kann doch nicht alles sein... Und um nochmal auf die Versetzung zurück zu kommen.. Mein Vater ist wahrscheinlich bald ein Pflegefall da er schon einen Herzinfarkt hatte und sich deshalb auch nicht mehr wirklich gut bewegen kann. Meine Mutter wäre zwar da aber ich denke sie wäre damit völlig überfordert da sie ja auch arbeitet :( ist dass und die Geburt nicht eigentlich Grund genug für eine Versetzung ???

KlausP

ZitatAlso mein Spieß meinte dass ich nach der Geburt nur mit der Geburtsurkunde zum Pers gehen soll aber dass kann doch nicht alles sein

Doch, der Perser pflegt die Veränderungsmeldung dann in SAP ein und fertig ist die Laube.

ZitatMein Vater ist wahrscheinlich bald ein Pflegefall ... Meine Mutter wäre zwar da aber ich denke sie wäre damit völlig überfordert da sie ja auch arbeitet :( ist dass und die Geburt nicht eigentlich Grund genug für eine Versetzung ???

Nicht zwingend. Es kommt auf die Gesamtumstände an. So lange Ihr Vater nicht wirklich ein Pflegefall ist (also Leistungen nach einer Pflegestufe erhält) und Sie evtl. noch Geschwister haben, die die Pflege mit übernehmen können, dürfte das nicht so ohne Weiteres was werden. Das hängt dann aber unter anderem auch von der Einschätzung der Gesamtumstände durch den Sozialdienst der Bundeswehr ab.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Peter Neubeck

Schaltet sich der Sozialdienst ein sobald ich einen Versetzungsantrag gestellt habe oder wie funktioniert dass ?

KlausP

Wenn Sie einen Versetzungsantrag stellen und diese Angaben (mögliche Pflegebedürftigkeit Ihres Vaters ....) dort machen, würde ich als Spieß meinem Chef empfehlen, den Sozialdienst einzuschalten. Der Sozialdienst gibt aber nur eine Empfehlung ab. Die Entscheidung trifft bei Ihnen (ich nehme mal an Sie sind Uffz allg FD) in jedem Fall die SDBw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Peter Neubeck

bin Uffz im Truppendienst.. macht dass einen Unterschied?

Schamane

Ich würde mal den Sozialdienst einschalten und hat der Spieß ihnen noch nichts über ihre Möglichkeiten erzählt bei Kindern unter 12 Jahren. Das hat zwar nichts mit der Versetzung zu tun, aber sie können den Antrag auf Verkürzung der Wochendienstzeit stellen. Dieses ist leider eine antragspflichtige Leistung,  aber sie kann ihnen nicht verwehrt werden.
Über alle weiteren Möglichkeiten würde ich an ihrer Stelle mit dem Sozialdienst sprechen und das für und wieder abwägen.

KlausP

Zitat von: Peter Neubeck am 25. Oktober 2011, 18:16:09
bin Uffz im Truppendienst.. macht dass einen Unterschied?

Nein, Ihre Personal beabeitebnde Stelle ist auch da die SDBw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Bei Anträgen auf Versetung wegen Pflege naher Angehöriger sind Befunde von diesem Angehörigen und eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich, sonst kann die Pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt werden.
Das Argument "mein Vater wird in absehbarer Zeit pflegebedürftig" funktioniert nicht. Auch allein die Tatsache, dass er schon mal einen Herzinfarkt hatte, führt nich automatisch zur Pflegebedürftigkeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Peter Neubeck

Dass wird ja immer komplizierter. Ich werde mich erstmal wie bereits vorgeschlagen mit dem Sozialberater in Verbindung setzten. Wo bekommt man die Nummer von den für mich zuständigen Sozialberater ?

KlausP

Deshalb kann das Argument ja auch erst ziehen, wenn durch die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit abschließend festgestellt und er in eine Pflegestufe "eingordnet" wurde.
So'n büschen kenn ich mich mit Pflegebedürftigkeit aus. Leider.

Zitat von: Peter Neubeck am 25. Oktober 2011, 18:37:16
Dass wird ja immer komplizierter. Ich werde mich erstmal wie bereits vorgeschlagen mit dem Sozialberater in Verbindung setzten. Wo bekommt man die Nummer von den für mich zuständigen Sozialberater ?

Von Ihrem Spieß. Oder vom Schwarzen Brett Ihrer Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Peter Neubeck

Gut dann bedanke ich mich für diese äußerst nützlichen Tipps :) Werde gleich Morgen darum kümmern...

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