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HIV/Aids

Begonnen von Gast454, 05. Mai 2009, 12:14:27

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Gast454

Hallo,

ich habe mich gefragt, wie das Thema HIV/AIDS in der Bundeswehr gehandhabt wird und es stellt sich mir dementsprechend die Frage, ob zu Beginn des Dienstes, zu dem meines Wissens nach Blut abgenommen wird, auch simultan ein HIV-Test durchgeführt wird. Um Unklarheiten auszuschließen: Mir geht es um die Soldaten auf Zeit. Wie sieht es speziell mit den Sanitätsoffizieranwärtern aus? Diese nehmen schließlich später die Rolle eines Arztes wahr und folgerichtig könnte, wenn bei allen anderen Soldaten kein HIV-Test durchgeführt wird, doch aber bei ihnen dies geschehen?

Danke schonmal für die Hilfe

Gruß

schlammtreiber

Meines Wissens (Stand vor gut zehn Jahren, als uns das beigebracht wurde) ist HIV ein Ausmusterungsgrund und sobald auch nur Verdacht/Möglichkeit besteht hat man dies sofort zu melden, dann wird ein entsprechender Test durchgeführt.
Semper Communis
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Gast454

Also wird ohne Verdacht/Möglichkeit keine Test´s durchgeführt.

ulli76

#3
Ein Ausmusterungsgrund ist es auf jeden Fall. Allerdings bekommt nicht Soldat mit HIV ein DU- Verfahren- das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Genauso wie Hapatitis

Ob bei der Einstellung ein HIV- Test gemacht wird weiss ich nicht. Allerdings gehört er beim SanPersonal auf jeden Fall zur betriebsärztlichen Untersuchung.
Bei SaZ- Übernahmen machen wir den auch nicht automatisch nur bei entsprechender Indikation- also denk ich dass er bei Einstellung auch nicht automatisch gemacht wird (Aber Obacht: Kann auch sein dass der Arzt in der OPZ/ZNwg das in seinem Bereich anders handhabt)

Und HIV- Tests sind einwilligungspflichtig- also spätestens in der OPZ wirst du es wissen (Kann aber auch passieren, dass wenn einer nicht einwilligt das zu seinen Ungunsten gewertet wird)

So hab nachgefragt. Es wird auch bei SanPersonal nicht routinemäßig getestet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Die Wahrnehmung eigener Rechte kann einem niemals rechtmäßig zum Nachteil ausgelegt werden. Man ist auch nicht schuldig, nur weill man keine Aussage macht! Und HIV-Tests sind nicht ohne Grund freiwillig.
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Gast454

Ne im OPZ war ich schon da hat man keinen gemacht nur Drogentest aber das haben die ja schon im KWEA auch gemacht.
Ich meine zum Dienstantritt muss man sich ja nochmal untersuchen.
Aber wäre toll wenn du da morgen mal nachfragen könntest.
Danke schonmal im vorraus.

MediNight

Während der Grundausbildung wird für jeden Soldat ein Impfausweis angelegt und notwendige Impfungen nachgesteuert. Für diesen Impfausweis wird auch ein "Einklebekärtchen" erstellt mit der Blutgruppe des Soldaten (einschließlich Rhesus- und Kell-Faktoren!). Bei dieser Blutentnahme hat der Rekrut die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf HIV untersuchen zu lassen, sprich: einen AIDS-Test mitzumachen!

ulli76

@wolverine: Es könnte aber problematisch werden wenn ich den Test für indiziert halte um die Tauglichkeit festzustellen. Die Unterschrift wird verweigert. Also darf ich den Test nicht machen.
Wie stelle ich dann aber fest, ob jemand wehrdienst fähig ist oder nicht- grad bei jemandem der freiwillig zum Bund will erwarte ich schon eine gewisse Kooperation. Und wenn ich einen dringenden Verdacht habe dass er HIV- positiv sein könnte und er den Test verweigert würde ich ihn nicht tauglich schreiben. (Bzw gibt auch das Urteil- Verwendungsfähigkeit kann nicht festgestellt werden,da Soldat notwendige Untersuchungen verweigert- zumindest bei Soldaten)

Gast:wenn du keine Auflagen hast und die Musterung nicht zu lange her ist wird bei der Einstellungsuntersuchung bei SaZ nur noch befragt ob sich was geändert hat.Bzw Blutentnahme zur Blutgruppenbestimmung und Impfungen. Wenn du denn Verdacht hast musst du es eh melden!

Und wie MediNight schon gesagt hat: Auf freiwilliger Basis ist das i.d.R. problemlos möglich
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StOPfr

Zitat von: ulli76 am 05. Mai 2009, 14:03:21
...wenn ich einen dringenden Verdacht habe dass er HIV- positiv sein könnte und er den Test verweigert würde ich ihn nicht tauglich schreiben...
Wie könnte ein solcher Verdacht entstehen?
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MediNight

... durch offensichtliche Karposi-Sarkome ;) ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kaposi-Sarkom) ???

StOPfr

Zitat von: MediNight am 05. Mai 2009, 14:16:25
... durch offensichtliche Karposi-Sarkome ;) ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kaposi-Sarkom) ???

Das wäre dann aber schon deutlich mehr als

Zitat von: ulli76 am 05. Mai 2009, 14:03:21
...dringenden Verdacht habe dass er HIV- positiv sein könnte...

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Gast454

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann man einen Test auf machen aber auf freiwilliger Basis. Und der Arzt nimmt nur Blut ab um die Blutgruppe bzw. Resus faktor zu bestimmen.
Trifft das zu?

ulli76

ZitatWie könnte ein solcher Verdacht entstehen?

Da gehören sicher mehrere Faktoren dazu und hängt vom Einzelfall ab, bin jetzt auch kein Musterungsarzt im KWEA.

Bei meinen aktiven Schäflein hatte ich noch nie das Problem. Viele kommen sogar von sich aus und fragen ob sie einen Test machen können. Für Verwendungen in den USA ist sogar ein aktueller Test vorgeschrieben.

@wolverine: kommen wir so mit unserem Rechtsverständnis zusammen?
(Und zu deinem Beispiel mit der Aussage: Klar bin ich nicht schuldig wenn ich nicht aussage. Wenn andere aber zu meinen ungunsten aussagen/es Beweise gegen mich gibt und ich nix dagegen sage, bzw entlastende Punkte anführe ist das dann aber auch erstmal mein Problem und es wird das verwertet was da ist.) ;)

@gast: so jetzt können wir doch mal mit dem Rumgeeier aufhören: anscheinend hast du Angst vor dem Test. Ich nehm mal an du hast Angst,dass du dich irgentwo angesteckt haben könntest. ODer du hast irgentwo einen positiven Test. Sollte das zweite der Fall sein kannst du mit gewaltigem Ärger rechenen, denn irgentwann kommt es eh raus. Im ersten Fall rate ich dir dringend zu einem vertrauensvollem Gespräch mit deinem Hausarzt.
Du kannst davon ausgehen dass bei der Einstellung nicht getestet wird. ABER: Da du im medizinischen Bereich tätig sein wirst, wirst du früher oder später zum Betriebsmediziner müssen. Und da wird getestet. Und wenn du da positiv gestet wirst, wird es zu Problemen kommen. Oder spätestens bei deiner ersten Nadelstichverletzung , denn auch da wird getestet.
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wolverine

Nein, kommen wir nicht. Genau eine derartige Begründung würde den Bescheid "nicht wehrdienstfähig" rechtswidrig machen. Ich darf aus der Tatsache, dass jemand rechtmäßig handelt, keine negative Folge ableiten.
Ich habe hier schon häufig dargestellt, dass zwar die medizinische Bewertung Sache des Arztes ist, formale Fehler jedoch justiziabel sind. Und das wäre ein Beispiel für einen solchen Fall: Die Begründung mangelnder Mithilfe (ohne rechtliche Verpflichtung) macht den Bescheid rechtswidrg, den Prüfling aber nicht zwingend tauglich.

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ulli76

@wolverine:was würdest du denn mit so einem Kandidaten machen? Ich hab Zweifel an der Tauglichkeit eines Bewerbers, er verweigert aber das Einverständnis zu einem Test, der Klarheit bringen würde. Tauglich schreiben oder untauglich schreiben?
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