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Hauptwohnsitz in Österreich als SaZ

Begonnen von yamsfestoonFw, 25. Januar 2021, 12:05:47

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yamsfestoonFw

Moin!

Ist es möglich als SaZ  seinen Hauptwohnsitz in Österreich zu haben?

Habe zu diesem Thema nichts aktuelles oder eindeutige Antwort gefunden.


Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.



MkG

Ralf

Schau mal in der "GAIP 10-05-00 Wohnsitznahme im Ausland" nach, dort ist das Antragsformular, es bedarf der Genehmigung.
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yamsfestoonFw

Zitat von: Ralf am 25. Januar 2021, 12:13:56
Schau mal in der "GAIP 10-05-00 Wohnsitznahme im Ausland" nach, dort ist das Antragsformular, es bedarf der Genehmigung.

Vielen Dank, habe gerade durch die GAIP 10-05-00 die A-1420/44 gelesen und meine Antwort im Punkt 2. Nr. 204 gefunden, welche besagt:

A-1420/44 Wohnsitz im Ausland


"2. Grundsätzliches

204. Soldatinnen und Soldaten, die täglich zwischen ihrer Wohnung im grenznahen Ausland und dem Dienstort im Inland pendeln wollen, kann durch den Bataillonskommandeuer oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung die Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland erteilt werden.
Vor der Genehmigung zur beabsichtigten Wohnsitznahme im Ausland ist festzustellen, ob der neue Wohnsitz in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Dienstort steht, d. h. die Soldatin bzw. der Soldat ihre bzw. seine Wohnung so gewählt hat, dass sie oder er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt ist. 
"

(Habe den Punkt mal zitiert, damit auch andere eventuell einer Antwort zu diesem Thema fündig werden.)


Danke für den Hinweis, hat mir meine Frage in erster Linie beantwortet.

Nun muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, bereits vor Dienstantritt des neuen Dienstpostens den Kommandeuer zu kontaktieren um dies genehmigen zu lassen.


justice005

In Zeiten von spontanen Grenzschließungen gewinnt diese Vorschrift auch wieder an Bedeutung.... Vor kurzer Zeit hätte noch niemand geglaubt, dass ein Wohnsitz in Österreich mal ggf. problematisch werden könnte...  :-\

KlausP

Zitat... Nun muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, bereits vor Dienstantritt des neuen Dienstpostens den Kommandeuer zu kontaktieren um dies genehmigen zu lassen. ...

Wenn Sie schon Soldat sind stellt sich mir die Ftage, wie das denn jetzt geregelt ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

Zitat von: KlausP am 25. Januar 2021, 18:02:44
Zitat... Nun muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, bereits vor Dienstantritt des neuen Dienstpostens den Kommandeuer zu kontaktieren um dies genehmigen zu lassen. ...

Wenn Sie schon Soldat sind stellt sich mir die Ftage, wie das denn jetzt geregelt ist.

also momentan sind die Grenzen für Tagespendler(beruflich) von und nach Österreich bei uns offen - es wird halt verstärkt kontrolliert ob man wirklich berufsbezogen pendelt - oder  verbotener weise zum Tanken oder Einkaufen fährt

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

@bazi, ich meinte eigentlich, wie das jetzt mit der Genehmigung aussieht, wenn er schon Soldat ist.

Die Regelungen an eurer Grenze zu Österreich sind nicht anders als die zwischen Mecklenburg-Vorpommern zu Polen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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