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Führerschein wegen Alkohol verloren...

Begonnen von OTT, 27. Januar 2015, 18:58:15

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OTT

Moin,
ich ich will zur Bundeswehr, hatte auch schon einen Termin bei meinem Karriere Berater, musste aber damals absagen aus Persönlichen gründen.
Jetzt, 8 Monate danach, hätte ich die Zeit und Möglichkeit ! Aber mir ist aber leider vor 3 Monaten der Führerschein verloren gegangen wegen Alkohol! 2,03 Promille !!!
Hatte schon einen Gerichtstermin und habe eventuell Glück das ich wegen unzurechnungsfähig keine große Strafe erwarten muss. Außer das ich die MPU machen muss wenn ich den Führerschein wieder bekommen will. Habe noch einen neuen Termin bei dem Gericht im März wegen Urteil usw...
Nun meine Frage, denkt ihr es ist möglich jetzt schon zur Bundeswehr zugehen? Also nach meinem Gerichtsurteil im März anschließend? oder ist die Bundeswehr in solchen Dingen ohne Gnade? Bin ja nicht Vorbestraft, musste nur den Führerschein abgeben...
Habe keine E-Mail Antwort bekommen von der Bundeswehr und meinen Karriere Berater auch noch nicht Telefonisch...
Wäre cool wenn mir jemand weiter helfen kann!
Gruß und Danke

Flexscan

Der Rechtsberater wird die Angelegenheit prüfen und solange wird keine Einstellung erfolgen.
Und hoffe das auch danach keine Einstellung erfolgen wird. Wer verantwortungslos mit über 2 Promille im Vollsuff mit dem Auto unterwegs ist, dem gebe ich keine scharfe Waffe in die Hand.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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dunstig

Während eines laufenden Verfahres wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, können Sie sich bewerben und geben während dieses Prozederes Ihre Verurteilung an. Dann wird ein Rechtsberater entscheiden, ob man Sie dennoch einstellen kann oder ob es eine Sperrfrist oder einen generellen Ausschluss gibt. Das entscheidet aber alleinig der Rechtsberater. Da wir hier nicht vorhersagen können, wie er sich entscheiden wird, wären alle Vermutungen nicht mehr als Kaffeesatzleserei.

Welche Laufbahn wird denn von Ihnen angestrebt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Das sind ja allerbeste Voraussetzungen für jeden Arbeitgeber! Bis zum Urteil unterliegen Sie dem Förderungsverbot und dürfen nicht eingestellt werden. Anschließend hängt es von der Urteilshöhe und der Bewertung des Rechtsberaters ab. Unabhängig davon werden dann noch "Unzurechnungsfähigkeit" und MPU und die "über dem normalüblichen Maß liegende Alkoholgewöhnung" (so BVerWG ab 1,6 Promille) bewertet.

Viel Erfolg!
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OTT

Wollte erstmal einen Freiwilliger Wehrdienst absolvieren und anschließend Evtl Zeitsoldat...

Flexscan

Hoffentlich gibt es im März wenigstens ne saftige Freiheitsstrafe am besten ohne Bewährung.
Such dir lieber nen Plan B.
MkG Flex
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Pofi

Über 2 ist schon heftig...

Warum sollte die Bundeswehr sie einstellen, wenn sie in diesem Ausmaß Regeln und Gesetze brechen?!?

Diese Frage würde ich mir mal stellen bevor sie weitere Schritte in Erwägung ziehen...

OTT

Haha, Freiheitsstrafe wegen Alkohol im verkehr?  ;D ;D
War vorher noch nie mit Alkohol gefahren und weiß auch nichts mehr darüber wie ich in das Auto gestiegen bin usw, erst als der Krankenwagen kam und die Feuerwehr...
Ich glaube Fehler macht jeder mal

Pofi

Das ist kein Fehler, das ist eine Straftat.
Die Quittung bekommen sie ja. Und auch in der MPU wird das mit den 2 Promille einige Fragen aufwerfen.
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung wird ihre charakterliche Eignung festgestellt werden müssen. Mal sehen ob sie dann immer noch lachen...

Erstmal lachen wir hier... ::)

Pofi

Sie schreiben von Feuerwehr und Krankenwagen.
War wohl mehr als nur eine Trunkenheitsfahrt. Wegen Spacken wie ihnen sterben regelmäßig dutzende Menschen auf unseren Straßen. Sie haben definitiv nichts bei der Bundeswehr zu suchen.

wolverine

Wollen wir die Bewertung nicht dem Rechtsberater und die Frage der charakterlichen Eignung nicht dem KC  - sofern er denn eingeladen wird - überlassen?!
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Pofi

Zitat von: wolverine am 27. Januar 2015, 19:36:04charakterlichen Eignung nicht dem KC

Die wird ihm zwei mal belegt werden. MPU + KC...


Tut mir leid, mir geht bei sowas echt der Hut hoch. Ich hab in den ganzen Jahren im Fernverkehr echt viel Mist gesehen...

Flexscan

Da geb ich Dir recht. Kann man nur hoffen, das solche Leute niemals in die Nähe von scharfen Waffen gelassen werden.
MkG Flex
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OTT09

denke ich auch mal, werden die Verantwortlichen schon entscheiden...
wollte mich nur mal hier Informieren, und nicht um gleich Dumm angemacht zu werden , nur weil mir mal ein Fehler unterlaufen ist...
werde meinen Kariere Berater besser nur noch in Zukunft fragen, der wird mir nicht solche unnötigen Antworten gebe wie hier, wo ich schon selbst alles weiß...
Und ein Krankenwagen und Feuerwehr kommen aus Sicherheitsgründen immer zu 90 %, wenn man in einen Graben gefahren ist ALLEINE !
bye

FrauZuhause

Zitat von: OTT am 27. Januar 2015, 19:25:12
Haha, Freiheitsstrafe wegen Alkohol im verkehr?  ;D ;D
War vorher noch nie mit Alkohol gefahren und weiß auch nichts mehr darüber wie ich in das Auto gestiegen bin usw, erst als der Krankenwagen kam und die Feuerwehr...
Ich glaube Fehler macht jeder mal

Wegen genau solchen Leuten hab ich tagtäglich Angst die Kinder alleine vor die Tür zu lassen. Einer der nichtmal mehr weiß wie er ins Auto kam weiß auch nicht mehr dass man an Ampeln und Zebrastreifen anhält.
Und schwupps ist jemand überfahren.
Gehen sie mal zur Familie eines Todesopfers dass sie auf dem Gewissen haben (das hätte problemlos passieren können!!!!) und sagen sie zu denen: "sorry, Fehler macht doch jeder mal"

Entweder ich hab nüchterne Freunde die auf mich aufpassen, oder ich sauf eben nicht so viel dass ich nicht mehr weiß was ich tue!!!!

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