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Freiwilligendienst Heilfürsorge

Begonnen von WhiskyPapa, 05. Juni 2021, 08:55:27

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WhiskyPapa

Moin !

Sachlage :
Ich bin als beurlaubter Soldat privat Krankenversichert.
Mein Sohn beginnt am 1.7. seinen 11 Monatigen freiwilligen Wehrdienst.
Er ist bisher ,,bei mir" in einem Tarif privat krankenversichert.

Frage :
Er fällt doch für 11 Monate in die freie Heilfürsorge, gell ?
Was ist mit der PKV. Soll ich sie kündigen ?
Die PKV bietet eine Anwartschaft damit er später zurück in den Tarif kann (WO noch niemand weiß was er später machen wird).
Die Anwartschaft kostet Achtung : 97 Euro pro Monat ohne Leistungspflicht seitens der PKV !!
Irre oder ? Die PKV sagt die Kosten werden von der Bundeswehr (Unterhaltungssicherungsbehörde)übernommen !
Ist das so ?
Wer kann helfen ??

Danke euch

Ralf

BulleMölders

Zitat von: WhiskyPapa am 05. Juni 2021, 08:55:27
Er fällt doch für 11 Monate in die freie Heilfürsorge, gell ?
Nein, er hat keine freie Heilfürsorge sondern genießt unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.
Sollte man allerdings als Soldat, wenn auch beurlaubt, wissen. Denn zwischen beiden herrscht ein Riesen Unterschied.
Test

Andi8111

Zitat von: WhiskyPapa am 05. Juni 2021, 08:55:27
Frage :
Er fällt doch für 11 Monate in die freie Heilfürsorge, gell ? ja, allerdings nicht fHfs, sondern uTV
Was ist mit der PKV. Soll ich sie kündigen ? auf keinen Fall, denn die Unterhaltssicherungsbehörde übernimmt die anfallenden Kosten für das Ruhen des Versicherungsverhältnisses
Die PKV bietet eine Anwartschaft damit er später zurück in den Tarif kann (WO noch niemand weiß was er später machen wird). entfällt, siehe oben
Die Anwartschaft kostet Achtung : 97 Euro pro Monat ohne Leistungspflicht seitens der PKV !! so ist das nunmal
Irre oder ? Die PKV sagt die Kosten werden von der Bundeswehr (Unterhaltungssicherungsbehörde)übernommen !
Ist das so ? das ist so, stellen sie sich vor, Angestellte einer Versicherung sind nicht per se Lügner
Wer kann helfen ?? der gesunde Menschenverstand, wenn der nicht gut genug ausgeprägt ist und man die einschlägigen Merkblätter der Versicherungen usw. nicht versteht, dann der Sozialdienst

Uns lassen sie bitte dieses geplenke....

WhiskyPapa


LwPersFw

#4
"§ 16 WSG Heilfürsorge

(1) Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend.

(2) Soldatinnen und Soldaten, deren Dienstzeit auf bis zu sechs Monate festgesetzt worden ist, wird zahnärztliche Versorgung nur bei akuter Behandlungsbedürftigkeit und nur insoweit gewährt, als sie zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um die Behandlung der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung."





"4. Sozialversicherung

Während des freiwilligen Wehrdienstes bleibt die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers oder eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen ( § 193 Abs. 2 SGB V ).

Allerdings steht den Wehrdienstleistenden kostenfreie truppenärztliche Versorgung zur Verfügung; der Anspruch gegen die Krankenkasse ruht daher.
Evtl. Angehörige sind jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin familienversichert.

Eine private Krankenversicherung kann der Soldat während des freiwilligen Wehrdienstes ruhen lassen.

Auch die Pflegeversicherung bleibt während des Wehrdienstes erhalten.
Soweit eine private Pflegeversicherung besteht, erstattet der Bund auf Antrag die Beiträge.

Während des freiwilligen Wehrdienstes besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ( § 3 S. 1 Nr. 2 SGB VI i.V.m. § 58f SG).
Soweit eine zusätzliche betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beiträge hierfür weiterzuzahlen.
Das Bundesverwaltungsamt erstattet die Aufwendungen auf Antrag ( § 58f SG i.V.m. §14a Abs. 2 ArbPlSchG ).
Dem Arbeitnehmer werden unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig geleistete Aufwendungen zur Rentenversicherung, Pensionskassen, Lebensversicherungen etc. erstattet ( § 58f SG i.V.m. §§ 14a , 14b ArbPlSchG ).

Auch in der Arbeitslosenversicherung bleibt die Versicherungspflicht erhalten ( § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ).
Die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlt für die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes der Bund.
Der Betrieb muss eine Unterbrechungsmeldung erstatten, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat ohne Zahlung von Entgelt durch den freiwilligen Wehrdienst unterbrochen wird. Als Abgabegrund ist 53 anzugeben (Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst).

Außerdem ist der Beginn des Wehrdienstes mit einem besonderen Vordruck der Krankenkasse zu melden ( § 204 SGB V )."

Quelle: AOK-Rechtsdatenbank 2020

Siehe auch hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68381.0.html




Und : 

Seit 01.01.2020 erhalten FWDL nur noch Leistungen nach dem WSG i.d.a.F. !

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) i.d.a.F. gilt nur noch für RDL !




Meine Empfehlung:

1. Nicht kündigen

2. Nach dem Dienstantritt lässt sich Ihr Sohn schnellstmöglich beim SozialdienstBw zum Thema KV/PV i.V.m. FWD und PKV beraten

3. DANN kann man immer noch Entscheidungen treffen

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Und noch zum Thema Kosten private KV/PV...
Mit der gesetzlichen Reform zum 01.01.2020 erhalten FWDL :

Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat,Matrose

1 500 €

Gefreiter

1 550 €

Obergefreiter

1 650 €

Hauptgefreiter

1 900 €


Da sollte Sohnemann die 97 € private KV/PV auch selbst tragen können.

Oder er trifft die Entscheidung, erst mal nur mit der utV zu leben...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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