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Fragen zum Versetzungsantrag

Begonnen von DerInstler, 24. April 2022, 10:17:33

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DerInstler

Guten Tag Kameraden,
Vielleicht kann mir jemand helfen/ vielleicht ist jemand Perser.

Ich habe einen Antrag auf Versetzung gestellt.
Soweit so gut.
Mein KpChef hat folgende Stellungnahme geschrieben:
,,Versetzung wird gegen Ersatz befürwortet :-\", wie zu erwarten. 
Denke, dass der Kdr sich den Worten des KpChefs anschließen wird.

Jetzt habe ich den Entwurf bekommen (ohne Unterschrift ohne wirkliche Eröffnung).

Soweit ich weiß, kann ich der Stellungnahme beider Vorgesetzten widersprechen
und dann geht das ganze zu BAPers.
Mein ,,Perser" (langfristiger Ersatz des Ersatzes und im Abgängermodus) sagt ich MUSS dem sogar zustimmen.. wäre mir neu, dass ich jemals irgendwo zustimmen MUSSTE.
Das ist mein erster Antrag auf Versetzung, daher absolut Neuland :-\

Meine Frage weiß jemand wo ich genaues dazu finde ?
In der A-1420/37 ,,Versetzung, Dienstpostenwechsel und Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten" finde ich nichts.


Ich danke im Voraus und verbleibe mit kameradschaftlichem Gruß

DerInstler

Ralf

Was Du in eine Stellungnahme reinschreibst, liegt an dir. Da gibt es keine Vorgabe, was man schreiben darf. Wieso auch?
Allerdings kannst Du ja auch nicht bewerten, ob deine Einheit Ersatz braucht. Das zu bewerten ist das Recht und die Pflicht des DV.
Also solltest Du Dich auch nur auf Deine Argumente beschränken. Alles andere wäre ja widersinnig.
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Andi8111

Die Eröffnung der Stellungnahmen wird eröffnet. Diese ist gegenzuzeichnen. Erst, wenn der Antrag beschieden ist, kann man widersprechen mittels Beschwerde.
Und vielleicht versuchen Sie zukünftig einmal, darüber nachzudenken, was Sie hier schreiben.
Selber nicht die geringste Ahnung vom Verwaltungsverfahren aber dem PersFw zwischen den Zeilen Unfähigkeit vorwerfen?
Bravo!

DerInstler

Danke für die schnellen und sachlichen Antworten! ;D
Ich merke ich habe mich falsch ausgedrückt.

Ich habe in meinem Antrag meine Gründe für die Versetzung angegeben.
Das sollte ich per Zwei- bzw. Mehrzeiler an den Chef richten.
Im Anschluss darauf, bekam ich den Entwurf des offiziellen Antrages aus der GAIP.

Auf dem Antrag aus der GAIP, gibt es unter dem Feld
,,Stellungnahme des nächsten Disziplinarvorgesetzten" die Möglichkeit (per Kreuz)
Der Stellungnahme zuzustimmen bzw. dem zu widersprechen!
(Nicht nachträglich sondern im laufenden Vorgang).
Die Frage ist, wie bereits erwähnt, muss ich dem zu stimmen?

Daher zweifele ich weder an Kompetenzen oder erweitere meine.
Ich stelle lediglich die Aussage ,,Du musst dem zustimmen" in Frage Kameraden.

Ralf

Wenn das Formblatt die Möglichkeit gibt zu widersprechen, macht es ja keinen Sinn, dass man nur zustimmen darf.
Wobei ich mich frage, was man widersprechen will, wenn da nur über eine Ersatzgestellung geschrieben wurde. Wenn da aber bspw. Äußerungen zur Person sind, kann man denen durchaus widersprechen.
Ich kenne das Formblatt nun ja nicht, denkbar wäre aber auch, dass dort steht, dass bei negativen Äußerungen die Möglichkeit iRd Eröffnungsverfahrens Stellung zu nehmen. Die Äußerung "nur gegen Ersatz" ist in dem Sinne keine, dann wäre in der Tat eine Stellungnahme obsolet und man würde nur die Stellungnahme des DV zur Kenntnis nehmen.
Das ist nun aber schon viel zu viel Kaffeesatzleserei hier.
Festzuhalten ist: wenn man eine Stellungnahme abgibt, kann man da reinschreiben, was man will.
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Al Terego

Also in dem Formblatt, zumindest in der Version, die im Internet verfügbar ist, steht doch ganz klar:

Eröffnung der Stellungnahme
(gem. § 29 SG i.V.m. § 109 BBG und A-1340/50, Nr. 218 und Nr. 618 ff.) nur erforderlich, wenn Behauptungen/Bewertungen getätigt worden sind, die für den Soldaten/die Soldatin ungünstig oder ihnen nachteilig werden können.

Ralf

@Al Terego: Danke für den Hinweis. dann trifft das ja, was ich irgendwie vermutet hatte.
ZitatIch kenne das Formblatt nun ja nicht, denkbar wäre aber auch, dass dort steht, dass bei negativen Äußerungen die Möglichkeit iRd Eröffnungsverfahrens Stellung zu nehmen.

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LwPersFw

Da das Kreuz bei "Nur gegen Ersatz" zur Ablehnung des Antrages führen kann, ist dies als "ungünstig" zu bewerten und im Erörterungsverfahren zu eröffnen.

Daran ändert auch nichts, dass der Antrag grundsätzlich befürwortet wird.

Wenn der Soldat dann der Stellungnahme nicht zustimmt, bezieht sich dies nicht fokussiert auf den Punkt "nur bei Ersatz", sondern auf die mögliche Folge dieser Feststellung.

In der dem Soldaten gegebenen Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme beizufügen ist also auch nicht auf diese Frage einzugehen - hier gilt das von @Ralf zu diesem Punkt Genannte - sondern nochmals dezidiert darzustellen, warum aus Sicht des Soldaten trotzdem eine Versetzung erfolgen sollte. Denn sollten diese persönlichen Gründe schwerwiegender sein, kann das BAPersBw die Versetzung verfügen ... auch ohne Ersatz.

Hier muss man sich als Betroffener nochmals Gedanken machen... sachlich und dezidiert sein Anliegen nochmals begründen...

Nur anzukreuzen das man der Stellungnahme nicht zustimmt ... reicht definitiv nicht.

Man muss sich schließlich im Klaren sein ... man will den zuständigen Personalführer überzeugen...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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