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Fragen zu Schmuck, Waffenumgang, und Äußerem.

Begonnen von Nachwuchs..., 14. August 2007, 19:11:13

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Nachwuchs...

Wo wir schon so schön mit dem Vegetarismus bei der BW angefangen haben...und das sind ernst gemeinte fragen ich will euch net verarschen soviel Vertrauen muss sein...

1.
Inwiefern wird heute noch auf uniformes Äußeres geachtet? (Habe da diverse Berichte bzg. "Truppengericht Süd"-Urteile gelesen) Also, da hat sich wohl seid der Gleichberechtigung vieles getan und es kam auch wohl laut Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages häufig zu Fehlurteilen, Missverständnissen und Unkenntnis bzg. der neuen Rechtslage was Dinge wie Frisuren, Bart, Schmuck etc. angeht...

Kurzum, ich hab ein Piercing an der oberen Ohrmuschel (Ring mit Silbersteinchen, meines erachtens nach dezent, da der Ring sehr dünn und das Kügelchen auch schwindend klein sind...)

Hab die Haare rot/blau/schwarz gefärbt...Schnitt ist zwar keine Kurzhaarfrisur, Kriterien werden aber trotzdem erfüllt (Ohren frei, Augen frei...) und iss KEIN Iro...werde ich die Haare wohl trotzdem umfärben müssen? :'(

Hab nen Kinnkonturenbart, kurz geschnitten, geht einmal von einem Ohr ums Gesicht zum anderen Ohr...


Was muss davon ab/weg/um gotteswillen bloß nie auch nur ansatzweise versuchen es beim Dienst drauf ankommen zu lassen...

P.S. Nur aus reinem Interesse...habe da was bei der KDV-Homepage über "Befreiung von Wach- und Schießübungen" gelesen...soll wohl darin enden keine Waffe anrühren zu müssen.
Was ist da wohl dran. gibt es tatsächlich für Pazifisten (oder einfach Schusswaffenschmäher) die Möglichkeit, sich vor dem Gebrauch einer Schusswaffe zu drücken?

Und hab gerade noch aktuell ein zertrümmertes Sprunggelenk, möchte aber nach meiner Kurierung schnellst möglich den Dienst antreten (aus "Karrieregründen" bleibt wenig Zeit, es wann anders zu machen).
Jemand Erfahrungen mit sowas wie 5- oder 10-Kilo-Schein? Bin ich dann der Depp der Kompanie, weil andere mein Gerümpel tragen sollen? (iss das heut noch gängige Praxis?...bessere Frage)  :)

Ich weiß, zum Teil vielleicht kritische Fragen, da die Rechtslage dazu noch nicht ausschreichend definiert/interpretiert/überprüft oder verhandelt wurde...

Würde mich aber über Erfahrungsberichte, Tipps und dergleichen, welche den bei der BW gängigen Umgang mit solchen exotischen Viechern wie mir dokumentieren sehr freuen ;D

MFG der Nachwuchs von heute...


P.P.S. und zuguter letzt...hab nur Fachabitur (Schwerpunkt Psychologie und Sozialwissenschaften) keine Allgemeine Hochschulreife...in wieweit wird zwischen Abi und Fach-Abi unterschieden? (was BW-Karriere als auch Einsatzmöglichkeiten betrifft)

Jetzt aber Schluss hier...viel Spaß beim Antworten ::)

mailman

Diejenigen die von Wach und Schießübungen befreit werden, haben meist einen KDV Antrag gestellt nehmen bis der "durch" ist logischerweise auch nicht mehr an solchen Übungen teil.

Ein Pazifist oder Schußwaffenschmäher hat bei der Bw nichts verloren.

In der AGA macht man alle Waffenausbildungen mit. Danach hängt es stark vom Dienstposten ab ob man noch mal eine Waffe in die Hand bekommt, oder ob man oft Wache macht.

Ohringe oder Piercings sind meine Wissens immer noch NO-Go alleine schon wegen der Verletzungsgefahr.

Ich geh stark davon aus das du die Haare umfärben mußt. Und das am besten vorher. Die Bundeswehr ist kein Karnvevalsverein.

Ich frage mich ob du mienem zertrümmerten Sprungelenk ( auch wenn es verheilt ist) nicht evtl ausgemustert wirst.

Mit einem 5 kg Schein ist man nicht der Depp es kann aber passieren, das dein Gepäck unter den anderen verteilt werde.
Ich kenne 5kg Scheine nur von AGA Wiederholern oder von Leuten die sie in der Mitte der AGA bekamen.


Bitte das nächste mal einen aussagekräftigern Titel verwenden.

Huey

Ganz einfach und kurz:

Die Haare sind kurz zu tragen, Pferdeschwanz, Irokese sind verboten,ebenso alle anderen "nichtnatürlichen" Farben-und die Haare müssen einfarbig sein.

Bärte-solange gepflegt-dürfen getragen werden.
Ein Soldat (männlich) darf während des Dienstes keinen Schmuck tragen (Ausnahme: Krawattenspange, Armbanduhr, zwei dezente Fingerringe).

Soldat ohne Waffe geht nicht.



Dennis812

Bevor ich hier Zeit und Mühe opfere - ich hoffe deine Fragen sind ernst gemeint und haben einen Zweck - nämlich sich über die Bw zu informieren. Wenn ja, dann sind selbstverständlich auch kritische Fragen erlaubt.


Zitat von: Nachwuchs... am 14. August 2007, 19:11:13
[...]
1.
Inwiefern wird heute noch auf uniformes Äußeres geachtet? (Habe da diverse Berichte bzg. "Truppengericht Süd"-Urteile gelesen) Also, da hat sich wohl seid der Gleichberechtigung vieles getan und es kam auch wohl laut Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages häufig zu Fehlurteilen, Missverständnissen und Unkenntnis bzg. der neuen Rechtslage was Dinge wie Frisuren, Bart, Schmuck etc. angeht...

Kurzum, ich hab ein Piercing an der oberen Ohrmuschel (Ring mit Silbersteinchen, meines erachtens nach dezent, da der Ring sehr dünn und das Kügelchen auch schwindend klein sind...)
Muss zum 98,999% raus! Vorallem im Gelände ---> Verletzungsgefahr!

ZitatHab die Haare rot/blau/schwarz gefärbt...Schnitt ist zwar keine Kurzhaarfrisur, Kriterien werden aber trotzdem erfüllt (Ohren frei, Augen frei...) und iss KEIN Iro...werde ich die Haare wohl trotzdem umfärben müssen? :'(
Vermutlich musst du umfärben, ja.
Denk' mal drüber nach, was du denken würdest wenn Dir jemand in Uniform, am besten noch in Ausgehuniform, entgegenkommt und eine solche beschriebene Frisur hat.

ZitatHab nen Kinnkonturenbart, kurz geschnitten, geht einmal von einem Ohr ums Gesicht zum anderen Ohr...
Kann dran bleiben!

ZitatP.S. Nur aus reinem Interesse...habe da was bei der KDV-Homepage über "Befreiung von Wach- und Schießübungen" gelesen...soll wohl darin enden keine Waffe anrühren zu müssen.
Was ist da wohl dran. gibt es tatsächlich für Pazifisten (oder einfach Schusswaffenschmäher) die Möglichkeit, sich vor dem Gebrauch einer Schusswaffe zu drücken?
Da drängt sich mir Trollverdacht auf. Wirst du danach entscheiden, was Dir Möglichkeiten lässt, deine - Persönlichkeit - zu entfalten? Pflichtdienst sagt Dir was, oder?
Nevermind, aktive Soldaten können mWn nicht den Dienst an der Waffe als solches verweigern!

ZitatUnd hab gerade noch aktuell ein zertrümmertes Sprunggelenk, möchte aber nach meiner Kurierung schnellst möglich den Dienst antreten (aus "Karrieregründen" bleibt wenig Zeit, es wann anders zu machen).
Jemand Erfahrungen mit sowas wie 5- oder 10-Kilo-Schein? Bin ich dann der Depp der Kompanie, weil andere mein Gerümpel tragen sollen? (iss das heut noch gängige Praxis?...bessere Frage)  :)
Ja, es gibt einen solchen Schein! Auf Dienstfähigkeit und ggf "5-10Kg-Schein" entscheidet nur der Musterungs-/Truppenarzt! Ferndiagnosen nicht möglich!

Zitat[...]P.P.S. und zuguter letzt...hab nur Fachabitur (Schwerpunkt Psychologie und Sozialwissenschaften) keine Allgemeine Hochschulreife...in wieweit wird zwischen Abi und Fach-Abi unterschieden? (was BW-Karriere als auch Einsatzmöglichkeiten betrifft)

Selbst die Offizierlaufbahn stünde Dir potentiell offen!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Jager

Also ich hab mir deinen Text zweimal durchgelesen, ich glaub Dir mal das Du alles Ernst meinst und geh mal davon aus du SAZ/Offizier werden willst.

- In der Bw gibt es immer einen befohlenen Anzug. Egal zu welchen Anlaß. In wie weit ma davon abweichen kann, ist vom Anlaß
 ( Bergmarsch, Sport oder Formaldienst ...) abhängig. Wird vom eingeteilten Führer oder KpChef/Spieß festgelegt.

- Deine Haarfarbe muss einheitlich sein. Sowie in sich kurz und wie von Dir schon geschrieben, Nacken und Ohren frei.
 Siehe auch Haar- und Barterlaß, da steht alles noch mal drin.

- Dein Piercing muss raus.

- Was das mit der Schusswaffe soll, keine Ahnung. Du willst doch Soldat werden, oder ? Da kannst Du doch nicht den Dienst ohen Waffe  
 ausüben.

- Wurdest Du schon gemustert, wenn ja als was? (T1, T2) Bevor Du zur Bw gehen kannst, musst Du vollkommen Gesund sein.
 Hab von diesen 5- 10-Kilo-Schein noch nie was gehört. Entweder du bist MSG oder nicht, alles andere hängt von Deinem Gruppenführer
 ab, ob ihr Dein Gepäck unter dem Marsch aufteilst, wenn er merkt Du schaffst es nich mehr.

Für detailiertere Anworten sind dann Andi und Co. zuständig.

Dennis und ... waren schneller.


Horrido

Timid

Zitat von: Jager am 14. August 2007, 19:40:10Hab von diesen 5- 10-Kilo-Schein noch nie was gehört.

Ich schon - gehört zumindest ;) Jemanden gesehen, der einen gehabt hätte, allerdings nicht. Entweder, unsere Leute waren MSG, oder sie mussten ihr Gepäck tragen (zumindest am Anfang des Marschs, später wurde dann natürlich aufgeteilt, wenn jemand nicht mehr konnte).

Zum Rest wurde ja schon viel geschrieben: Piercing als absolutes No-Go (schon aus Verletzungsgründen und der Pflicht zur Gesunderhaltung ergibt sich eigentlich schon, dass man sowas im Dienst nicht trägt; aber auch auf Grund der Vorschriftenlage erübrigt sich sowas absolut), Haare kurz, keine modischen Frisuren oder unnatürlichen Haarfarben, Sitz der Kopfbedeckung darf nicht behindert werden. Und wer schon vor Dienstantritt meint, keine Waffe tragen zu wollen, sollte sich nochmal die Aufgaben eines Soldaten (der infanteristisch ausgebildet wird, bevor er auch nur daran denken darf, irgendwelche anderen Aufgaben erfüllen zu wollen) vor Augen führen und eventuell seinen Berufswunsch überdenken ...

Die Karriere kann absolut kein Argument sein, wenn es um die eigene Gesundheit geht! Wer aus falsch verstandenem Stolz o.ä. mit einer nicht vollständig ausgeheilten Verletzung zum Bund geht, wird unter Umständen schneller wieder auf der Straße sitzen, als er "Krankenversicherung" buchstabieren kann!
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Nachwuchs...

So, erstmal danke für die Resonanz, und...

wie befürchtet wurde die Ernsthaftigkeit meines Anliegens angezweifelt, dazu habt ihr auch vollstes Recht, ich weiß selbst das einige Fragen zu idiotisch klingen müssen, aber sie sind auch berechtigt, was sich auch teilweise aus euren gegensätzlichen Antworten ergibt (ohne kritisieren zu wollen)

Also, erstmal zum sogenannten Pferdeschwanzverbot.
Das Truppendienstgericht Süd hat nach Eingabe eines Rekruten den "Haar- und Barterlaß" der BW verworfen und als verwassungswidrig eingestuft (Jahr weiß ich nicht mehr, schätze 2004 oder 05), alles nur, weil ein 18 Jahre alter Rekrut seinen 25cm Zopf nicht abschneiden wollte. Er bekam demgemäß vom Truppendienstgericht recht, mit Hinweis auf die Gleichstellung auch in dieser Hinsicht zwischen männlichen und weiblichen Soldaten. Das Verteidigungsministerium jedoch hält weiter am Haar- und Barterlass fest...wenn auch auf verfassungswidriger Ebene...

Ich weiß nicht ob es erlaubt ist den Link zur entsprechenden Seite einzugeben, deshalb lass ich es mal. Der Blog ist allerdings auch schon etwas älter, daher könnte sich in diese Richtung bisher einiges getan haben...

Auch gibt es einfach zuviele Zusätze, Ergänzungen und dergleichen zum Erlaß, welche ich nicht alle kenne und finden kann im Net...

Das mit der Titeländerung tut mir Leid, wollte hier auf sachlicher Ebene Fragen stellen, dementsprechend mal ne Entschuldigung für den unsachlichen Titel (bereits vom Admin geändert...).

Auf die Frage zum "KDV" (Befreiung von Wach- und Schießübungen) wurden gegensätzliche Antworten gegeben...

Ihr müsst verstehen, ich versuch mir alles ja aus dem Internet selbst herzuleiten, allerdings geh ich in dem ganzen Paragraphen-Dschungel regelrecht unter und hatte gehofft, das ihr mir zu diesen Fragen konkrete rechtliche Sachverhalte nennen könnt.

Ihr habt recht, wer keine Waffe in die Hand nehmen will, soll auch nicht zum Bund, war nur reines Interesse, obwohl ich zugeben muss, das ich mich beim Gedanken an die Präsenz von letalen Waffen ein wenig unbehaglich fühle (sollte eigentlich jedem so gehen), was mich jedoch nicht davon abhalten wird, meine Ausbildung an ihr zu verrichten.

Zur Frage ob ich bereits gemustert wurde...nein!
Obwohl ich schon über 20 bin, denn ich musste wegen 2 Brüdern beim Bund nicht zur Musterung, was ich damals sehr begrüßt habe. Ich hatte erst die Schule und die Lehre fertigmachen wollen, danach ging ich nochmal zur Schule und machte mein Abi (Fach-).
Und das mit Karriere ist nicht auf den Bund bezogen, ich möchte noch mein richtiges Abitur machen und studieren gehen. Da ich die Basis für dieses Unterfangen nun erbaut habe, musste ich eine Entscheidung treffen bezüglich der Zeit, in welcher ich theoretisch ohne Arbeit, Tätigkeit udg. wäre. Nach längerem abwägen und auch aus interesse an der persönlichen Weiterbildung und -Reifung habe ich mich dafür entschieden
(OBWOHL ICH ES GARNICHT TUN MÜSSTE...nur mal kurz angemerkt :))
zum Bund zu gehen, und schlage damit sämtliche sonstigen Alternativen, die für mich in Frage kämen, zum Beispiel FSJ, FÖJ, Auslandspraktika, Hochschulstudium usw. in den Wind...

Hoffe das meine Verletzung (welche in 4 Wochen Geschichte ist...na gut halt noch ein bisschen Reha usw.) diesem Ziel nicht im Wege steht...

Bitte versteht meine Lage, es gibt für mich so viele Gründe für und wider...aber trotzdem habe ich mich für den Bund und gegen den Rat meiner Freunde/Familie entschieden, da ich glaube hier etwas vermittelt zu bekommen, was ich mir im Selbststudium nicht aneignen kann...doch vorher hätte ich gerne Gewissheit über alles was meine Persönlichkeit betrifft und in wie fern ich sie dem Bund unterordnen muss, bzw. was mir der Bund an Persönlichkeit nicht nehmen darf!

Hab sie mir hart erkämpft ;)

Hoffe das konnte euch davon überzeugen, das ich es ernst meine...die Themen Piercing und Haarfarbe scheinen sich (wie erwartet) erübrigt zu haben...
Bleibt nur noch zu sagen das, wenn ich jemanden verarschen wollte, würde ich zum Tokio-Hotel Forum gehen...
(Hoffe den Kommentar nehmt mir keiner übel...)

Gruß

Timid

Zitat von: Nachwuchs... am 14. August 2007, 22:05:39Das Verteidigungsministerium jedoch hält weiter am Haar- und Barterlass fest...wenn auch auf verfassungswidriger Ebene...

Man könnte es auch anders formulieren: Der von dir zitierte Urteilsspruch war eine Einzelfallentscheidung, keineswegs ein "Kippen" des Erlasses wegen Verfassungswidrigkeit.

ZitatAuch gibt es einfach zuviele Zusätze, Ergänzungen und dergleichen zum Erlaß, welche ich nicht alle kenne und finden kann im Net...

Den kompletten Erlass sollte man eigentlich im Internet finden können. Denke ich zumindest ...

ZitatAuf die Frage zum "KDV" (Befreiung von Wach- und Schießübungen) wurden gegensätzliche Antworten gegeben...

Der Tenor sollte allerdings klar sein: Unabhängig davon, ob der Soldat Wache schieben muss o.ä., ein Soldat ist prinzipiell Waffenträger (abgesehen von ganz ganz wenigen Ausnahmen, die allerdings auch meist mit gesundheitlichen Problemen in Verbindung stehen und für einen Zeit- oder Berufssoldaten wohl Ende der Karriereleiter bedeuten). Eine Befreiung oder Ausnahme hiervon gibt es nicht - ein Soldat ohne Waffe ist schlichtweg undenkbar.

ZitatIhr habt recht, wer keine Waffe in die Hand nehmen will, soll auch nicht zum Bund, war nur reines Interesse, obwohl ich zugeben muss, das ich mich beim Gedanken an die Präsenz von letalen Waffen ein wenig unbehaglich fühle (sollte eigentlich jedem so gehen), was mich jedoch nicht davon abhalten wird, meine Ausbildung an ihr zu verrichten.

Das ist eine wesentlich bessere Einstellung ;)  Waffen sind kein Spielzeug, Waffen sind ganz gezielt dazu geschaffen worden, mehr oder weniger große Löcher in Körper (was in diesem Fall NICHT auf den menschlichen Körper bezogen ist, sondern etwas abstrakter erstmal jeden Gegenstand bezeichnet) zu zaubern, was bei Menschen und anderen Lebewesen eindeutig tödliche Konsequenzen haben kann (nicht muss). Man sollte sich also als Soldat durchaus der Gefahr bewusst sein, die von einer Waffe ausgeht - entsprechend wird man ja auch ausgebildet!

Allerdings sollte man sich auch darüber im klaren sein, dass man als Soldat in Situationen kommen kann, in denen man von der Waffe Gebrauch machen muss, wenn man nicht selbst derjenige sein will, der in einer unschönen Holzkiste in die Heimat zurückkehrt. Oder es erwischt den Kameraden neben einem. Etc. ...

ZitatHoffe das meine Verletzung (welche in 4 Wochen Geschichte ist...na gut halt noch ein bisschen Reha usw.) diesem Ziel nicht im Wege steht...

Eine solche Verletzung kann vielleicht ausgeheilt sein, aber trotzdem zur Untauglichkeit führen! Beispielsweise sowas wie ein alter Kreuzbandriss kann zur Untauglichkeit führen (muss nicht), ein kaputtes Sprunggelenk würde ich auch spontan als aussichtsreichen Kandidaten für eine Untauglichkeit einstufen. Aber ich bin zum Glück kein Mediziner, also kann ich auch falsch liegen ;)
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Nur zur Ergänzung:

KDV bedeutet nicht, das man als Soldat keine Waffe tragen muss-sondern, das man aus "Gewissensgründen den (Kriegs)dienst an der Waffe verweigert"-und somit Zivildienst leistet.

Zur "2-Brüder-regelung: Soweit ich weiss, befreit dich dies nicht von der Musterung.

Du kannst auf Antrag vom Wehrdienst befreit werden, wenn bereits 2 Brüder ihrer "Verpflichtung" (also Wehr-oder Zivildienst) nachgekommen sind.

Du bist nicht automatisch raus..

Pioneer

Also Huey, ich kann dazu nur folgendes anmerken:

Mein großer Bruder war Zivi, ich habe gedient, mein kleiner Bruder hat ´95 das 18. Lebensjahr vollendet und war seitdem noch nie bei einer Musterung. Erfasst wurde er, aber eine Musterung mußte er nicht mitmachen.

Er war sozusagen automatisch raus...

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Huey

#10
§11 Wehrpflichtgesetz

Zitat(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2.
deren zwei Geschwister
a)
Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b)
Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c)
Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d)
Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e)
einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f)
ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g)
ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h)
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
geleistet haben oder
3.
die
a)
verheiratet sind,
b)
eingetragene Lebenspartner sind oder
c)
die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.




Huey


Pioneer

Schon klar, daß es im Wehrpflichtgesetz so wie Du zitierst drinsteht. Aber wie ich (nicht nur bei meinem kleinen Bruder) feststellen mußte, wurde es stillschweigend im KWEA so gehandhabt, daß der 3. im Bunde nicht mal zur Musterung eingeladen wurde. Es wurde vorausgesetzt, daß der 1. und 2. Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben...

Wobei bei jedem der noch 2 Brüder hat im Falle einer Einladung noch die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Wehrdienstbefreiung zu stellen....

Übrigens: Ich hatte schon mal lange Haare, nie wieder. Viel zu Aufwändig.... ;) Und lang ist bei mir nicht weniger als bis unters Schulterblatt... ;D

Erst Haare waschen, dann ewig warten bis die trocken sind oder föhnen.... Da lobe ich mir meine aktuelle Kurzhaarfrisur (hinten und Seite 6 mm, oben ca. 25 - 35 mm). Bis ich nach dem Duschen mit dem Anziehen fertig bin, sind die Haare trocken  :D
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

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