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Flecktarn (-teile) anziehen? Ja/ Nein?

Begonnen von Stephan111, 09. April 2008, 21:06:50

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Stephan111

Da ich nicht beim Bund war, hat mir meine Freundin neulich bei einem BW-Shop einen komplettem Flecktarnanzug samt Stiefeln gekauft und geschenkt, da sie mal sehen wollte, wie ich darin eigentlich aussehe. Witz hat sie ja! Jetzt liegt er hier rum und nun frage ich mich: Darf ich den Tarnanzug oder Teile von diesem in der Öffentlichkeit als Zivilist überhaupt tragen, ohne mich strafbar zu machen?

Also dass man keine Dienstgradabzeichen tragen darf ist klar! Hoheitsabzeichen sind ja an Ärmeln aufgenäht...

Folgende Fragen habe ich zum Tragen von Uniform-(Teilen) der BW als Zivilist:

1. Neulich habe ich den BW-Parka (mit Hoheitsabzeichen) öffentlich getragen. Ein Bundi kam mir sogar entgegen, niemand sagte was! Darf ich das, ohne Ärger zu bekommen?

2. Darf ich Feldbluse (mit Hoheitsabzeichen) und Feldhose ohne Kopfbedeckung und ohne Stiefel z.b. mit Turnschuhen o.ä. kombiniert tragen? Ist ja kein kompletter Anzug so, also erwecke ich doch nicht den Eindruck eines Soldaten, oder? Darf ich das?

3. Darf ich Feldbluse, Feldhose und Kampfstiefel ohne Kopfbedeckung tragen?

4. Darf ich Feldbluse, Feldhose, Kampfstiefel und Kopfbedeckung tragen?



Andi

Versuchs mal mit der Forensuche, würde mich nicht wundern, wenns hierzu sogar nen FAQ Eintrag gibt.
Ansonsten §132a StGB.

Gruß Andi
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bayern bazi

im prinzip kannst du einzelne teile der uniform ständig anziehen

je nach zweck der einkleidung mal mehr mal weniger ;)

du solltest aber mit der zusammenstellung so aufpassen das keiner auf die idee kommt, es mit einem soldaten zu tun zu haben

- sonst kann es dir leicht passieren
- das dich einer anspricht weil du keine mütze auf hast
- oder wenn du im ausland bist

und dann must du erst beweisen das du KEIN soldat bist ;)


aber hose  - kampfstiefel und normale t-shirt
oder jeans und jacke/hemd sollte keinen ärger geben


aber ganz genau genommen ist es nicht erlaubt ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Marauder

Es gab oder gibt sogar noch immer einen Hinweis an solche Shops beim Erwerb von Restbeständen oder gebrauchten Uniformen das die Hoheitsabzeichen zu entfernen sind. Real macht das kein Shop.

Der Stoff alleine ist kein Problem in Verbindung mit Hoheitsabzeichen jedoch schon, vor allem komplett.
Denn eigentlich gilt die Uniform als Darstellung des Kombattantenstatus.


erdpichel

was ich mich gerade frage:
hat deine freundin zu viel geld? einfach mal so ne komplette uniform? alleine neue stiefel liegen ja schon bei 170...
selbst wenn alles gebraucht war, biste noch gut dabei... und das nur "zum spass"? also entweder ihr steht auf rollenspiele, oder ihr habt echt zuviel geld ;)
wenn dem so ist, dann schreib ich euch mal gerade meine kontodaten,,,, ;)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

Zitat von: Marauder am 09. April 2008, 21:47:20
Es gab oder gibt sogar noch immer einen Hinweis an solche Shops beim Erwerb von Restbeständen oder gebrauchten Uniformen das die Hoheitsabzeichen zu entfernen sind. Real macht das kein Shop.

Unsinn! Hauptsache es gibt immer einen, der in solchen fälschlicher Weise Threats auf dem Hoheitszeichen herumreitet.

ZitatDer Stoff alleine ist kein Problem in Verbindung mit Hoheitsabzeichen jedoch schon,

Nein!

Zitatvor allem komplett.

Jein, strafbar macht sich der, der durch sein äußeres den Eindruck erweckt Soldat zu sein. Es ist aber natürlich nicht so, dass das schon zig mal durchgekaut wurde, zuletzt zu Karnevall...

ZitatDenn eigentlich gilt die Uniform als Darstellung des Kombattantenstatus.

Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes wäre das völlig unerheblich, die Uniformen der Bundeswehr an sich sind zunächst äußeres Erkennungsmerkmal der Soldaten der Bundeswehr gegenüber Dritten, genauso wie die Polizeiuniform dies bei der Polizei ist.

Gruß Andi
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Fiestaman

Zitat von: Stephan111 am 09. April 2008, 21:06:50
2. Darf ich Feldbluse (mit Hoheitsabzeichen) und Feldhose ohne Kopfbedeckung und ohne Stiefel z.b. mit Turnschuhen o.ä. kombiniert tragen? Ist ja kein kompletter Anzug so, also erwecke ich doch nicht den Eindruck eines Soldaten, oder? Darf ich das?

3. Darf ich Feldbluse, Feldhose und Kampfstiefel ohne Kopfbedeckung tragen?

4. Darf ich Feldbluse, Feldhose, Kampfstiefel und Kopfbedeckung tragen?


Gegenfrage, warum solltest diese  in der Öffentlichkeit tragen wollen? Wenn doch deine Freundin diese Sachen gekauft hat, um zu sehen wie du darin aussiehst?!  ::)

steinschnell

Ohne irgendjemanden angreifen zu wollen, hier laufen ganz viele "Assis" so rum, Also FT Hose und Bluse aber mit Turnschuhen. Die Stiefen versteh ich ja noch, auch die Laufschuhe aber wenn man mal beim Bund ist/war, ist mann froh wenn man den FT kram ausziehen darf :)
.:Si vis pacem, para bellum:.
02.01.2008 - 4./PzAufklBtl 6 - Eutin

Stephan111

#8
Äh, also § 132 StGB war mir bislang unbekannt. Gut dass ich nachgefragt habe.

Als mir meine Freundin den Tarn neulich nachmittags geschenkt hat, habe ich zu Hause Feldhose, Feldbluse, Stiefel und Kopfbedeckung angezogen. Dann sagte ich, so gut ist, zog die Feldmütze + Stiefel wieder aus und stieg in meine Turnschuhe... und brachte später meine Freundin - bekleidet mit Feldhose, Feldbluse und Turnschuhe - ahnungslos zum Bahnhof.   Und jetzt höre ich was von § 132 STGB etc. Hätte ich jetzt Probleme bekommen, wenn ich unterwegs auf Polizei oder jemanden vom Bund gestossen wäre?

Andi

#9
Zitat von: Stephan111 am 10. April 2008, 03:07:52
Äh, also § 132 StGB war mir bislang unbekannt.

Schön, es geht aber um §132a StGB.

Gruß Andi
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Marauder

#10
Zitat von: Andi am 10. April 2008, 00:06:14
Zitat von: Marauder am 09. April 2008, 21:47:20
Es gab oder gibt sogar noch immer einen Hinweis an solche Shops beim Erwerb von Restbeständen oder gebrauchten Uniformen das die Hoheitsabzeichen zu entfernen sind. Real macht das kein Shop.
Unsinn! Hauptsache es gibt immer einen, der in solchen fälschlicher Weise Threats auf dem Hoheitszeichen herumreitet.

Komischerweise wurde als ich gedient habe bei der Aussonderung der Bekleidung so ein Hinweis beigelegt.  Durch einen Personalengpass wurde wir in unserem Standort veranlasst in der Bekleidungskammer auszuhelfen, vor allem bei der Einkleidung. Da man zwischendurch Zeit hatte konnte man mal genauer in die Container schauen die zum Verkauf bestimmt waren.

Nebenbei ist der Stoff doch unbedenklich. Man kann ihn sogar erwerben auf der Rolle ohne Beschränkungen.

schlammtreiber

Zitat von: Marauder am 10. April 2008, 11:51:06
Nebenbei ist der Stoff doch unbedenklich. Man kann ihn sogar erwerben auf der Rolle ohne Beschränkungen.

Man kann auch Uniformen der Bundeswehr ohne Einschränkung in Army Shops erwerben, darf sie jedoch nicht ohne Einschränkung tragen  ;)

Die Möglichkeit des Erwerbs allein sagt also noch nichts über die Unbedenklichkeit der möglichen Verwendungen aus.
Semper Communis
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Marauder

Ok anders. Das Tarnmuster ist nicht geschützt. Du kannst dir daraus einen Anzug schneidern lassen ohne Probleme zu bekommen.

Gräfin

*gg*
Genauso isses. @Marauder
Ich hab mir ebenfalls Stoff mit Tarnmuster gekauft. Haben das mit BW-Tarn (fertig) verglichen. Davon abgesehen, dass jede Klamotte durch das Tarnmuster einzigartig ist, sind die zwei Stoffe nahezu identisch. Auch in Qualität, Struktur und Stärke.
Also den Stoff kannste besitzen wie du willst. Und selbst wenn man sich daraus n Hochzeitskleid schneidern lässt.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

abie.gail

Zitat von: DieGräfin am 10. April 2008, 13:07:49Und selbst wenn man sich daraus n Hochzeitskleid schneidern lässt.

habe ich selbst schon gesehen...
ein (hochzeits)kleid aus flecktarn.... :D

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

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