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Erweitertes Führungszeugnis Bundeswehr

Begonnen von Soldat20/5, 09. März 2014, 20:15:54

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Soldat20/5

Guten Abend
Ich hätte da eine Frage und hoffe auf eure Antworten

Und zwar kann man Einsicht in das Führungszeugnis bekommen, welches auch der Bundeswehr zugesendet wird? Und ab wann steht dort etwas drin? Habe mit 20 eine rechtskräftige Veurteilung erhalten. Strafe: 500 €. Steht diese Verurteilung drin? Desweitern hatte ich ein Verfahren, wo mir auferlegt wurde,6 Monate eine Betreuung zu machen. Dann wurde es eingestellt. Stehen solche dingeebenfalls drin?

Mit freundlichen Grüßen

Joe

Geben Sie einfach alle abgeschlossenen und/oder laufenden Verfahren, ungeachtet deren möglicher Eintragung ins BZR, an, damit machen Sie nichts falsch!

AGSHP

hier steht alles erklärt wie du einsicht ins BZR erhälst.


http://ckonert.blog.de/2010/04/16/erstes-mal-auskunft-bundeszentralregister-8384631/


Bei einigen Bürgerämtern kann man auch eine Einsicht beantragen, macht aber wohl nicht jedes

Cally

Mal ganz im Ernst, kann es sein, dass momentan 80 % aller angehenden Bewerber vorbestraft oder drogenabhängig sind/waren? Die Bewerbungsgründe sind in den meisten Fällen ja ziemlich offensichtlich...

Soldat20/5

Zitat von: Cally am 10. März 2014, 10:05:54
Mal ganz im Ernst, kann es sein, dass momentan 80 % aller angehenden Bewerber vorbestraft oder drogenabhängig sind/waren? Die Bewerbungsgründe sind in den meisten Fällen ja ziemlich offensichtlich...

Mit einer 500€ Geldstrafe ist man nicht vorbestraft.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Muegge75

In das Führungszeugnis nicht aufgenommen werden grundsätzlich Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen, § 32 Abs. 2 Ziffer 5 a BZRG, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Allgemein gibt aber auch § 32 Abs. 2 BZRG Auskunft darüber, bei welcher spezifischen Strafe eine Eintragung ins Führungszeugnis nicht erfolgt und man somit als nicht vorbestraft gilt
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

ZitatMit einer 500€ Geldstrafe ist man nicht vorbestraft.

Vorbestraft ist, wer eine Strafe erhalten hat.

Dass diese ggf. erst ab einer Grenze von 90 Tagessätzen zu offenbaren ist, ändert nichts an diesem Zusammenhang.

Die Aussage von Soldat 20/5 ist also sachlich völlig unzutreffend.

Muegge75

@F_K,
absolut d'accord.

Ich wollte nur verdeutlichen, dass es nicht zwingend eine Eintragung im Register geben muss. Die Strafe ist und bleibt natürlich eine Strafe, egal in welcher Höhe und welcher Form. Viele verwechseln wohl vorbestraft mit Eintrag im Zentralregister, sonst würden diese Fragen nicht auftauchen und wenn schon was drin steht, kommen auch Vorstrafen von deutlicher weniger als 90 TS da rein.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

ZitatIch wollte nur verdeutlichen, dass es nicht zwingend eine Eintragung im Register geben muss

Hä? Geldstrafe ist Geldstrafe ...

ZitatIn das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1.auf Strafe erkannt,

.. ist also einzutragen. Wenn es ein rechtskräftiges Urteil über eine Geldstrafe (1 Tagessatz a 5 Euro = 5 Euro) gibt, wird es in das Register aufgenommen.

500 Euro GeldSTRAFE ist einzutragen.

Muegge75

Zitat von: F_K am 10. März 2014, 12:24:26
ZitatIch wollte nur verdeutlichen, dass es nicht zwingend eine Eintragung im Register geben muss

Hä? Geldstrafe ist Geldstrafe ...

ZitatIn das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1.auf Strafe erkannt,

.. ist also einzutragen. Wenn es ein rechtskräftiges Urteil über eine Geldstrafe (1 Tagessatz a 5 Euro = 5 Euro) gibt, wird es in das Register aufgenommen.

500 Euro GeldSTRAFE ist einzutragen.

... und nichts anderes habe ich gesagt. Bei 100 Tagessätzen á 5,00 € (500,00 € gesamt) ist zwingend eine Eintragung zu machen und bei 10 Tagessätzen à 50,00 € (gesamt auch 500 €) nur wenn schon Eintrage vorhanden sind, da ja dann keine Ersteintragung. Bei Ersteintrag werden bis zu 90 Tagessätze halt nicht zwingend eingetragen.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
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Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

ZitatBei Ersteintrag werden bis zu 90 Tagessätze halt nicht zwingend eingetragen.

Steht wo?

.. und nach welchen Regeln soll da eine Differenzierung erfolgen?

Muegge75

Zitat von: Muegge75 am 10. März 2014, 11:00:23
In das Führungszeugnis nicht aufgenommen werden grundsätzlich Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen, § 32 Abs. 2 Ziffer 5 a BZRG, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Allgemein gibt aber auch § 32 Abs. 2 BZRG Auskunft darüber, bei welcher spezifischen Strafe eine Eintragung ins Führungszeugnis nicht erfolgt und man somit als nicht vorbestraft gilt
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Andi

#13
Bitte unterscheiden zwischen den Daten, die im Bundeszentralregister stehen und den Daten, die im erweiterten behördlichen Führungszeugnis bzw. denen, die im einfachen Führungszeugnis ausgeworfen werden.
the rest is silence...

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F_K

@ Muegge75:

Was Andi so "nett" formuliert, formuliere ich etwas "härter":

Du hast den Unterschied zwischen Eintrag (den Daten im BZR), dem Auszug dieser Daten (Führungszeugnis) und dem Zugriff der BW auf das erweiterte Führungszeugnis nicht verstanden.

Dies führt dann einfach zu fehlerhaften Aussagen Deinerseits.

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