Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einspruch gegen Musterung einlegen!?!?

Begonnen von Rollo83, 03. August 2009, 13:39:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rollo83

Hallo zusammen!!
Ich hab die Suche benutzt aber nicht wirklich was passendes gefunden.
Als ich bin Wiedereinsteller und grad im Bewerbungsverfahren.Mein Dienst liegt ca 3 Jahre zurück.
Während meiner 9 Monate erlitt ich einen Kreuzbandriss und Miniskussschaden der mich von T2 nach T5 schob.
Die Verletzung wurde im BWZK Koblen erfolgreich operiert und es ist wieder alles optimal verheilt.Genau genommen besser als vorher da ich vor der Verletzung an leichten Knieproblemen leidete.
Jetzt war ich vor ein paar Tagen zur erneuten Mustern wegen der Bewerbung auf Zeit und wegen dem T5 Status.

Beim arzt (Ziviler Vertragsarzt) angekommen hiess es direkt das ich wieder gehn kann T5 bla bla bla geschwafel.
Nach 5 Minuten hat er dann endlich kapiert das es nicht um den Grundwehrdienst geht sondern um eine Bewerbung als SAZ und da soll es wohl anders aus schauen.
Er mit seinem Vorgesetzten telefoniert und geeinigt einen Termin beim Facharzt in Köln-Wahn aus zu machen.
Nächsten Tag bin ich direkt hin und wurde untersucht. Mein Knie wurde geteste (Schubladenfunktion und Funktion der Bänder) und der Stabsarzt meinte das es wirklich gut geworden ist.
Er hat dann festgestellt das es verheilt ist und stabil ist und ich Fussball spiele.
Nur der Kreuzbandriss wäre auch kein Thema den Status zu ändern aber da noch dazu ein Miniskusschaden bei dem kreuzbandriss entstanden wird es wohl ein Problem geben.
Ich will nochmals erwähnen bin top fit bei der Musterung auch alles ohne Probleme bestanden wie Blutdruckmessung Hör und Sehtest wirbelsäule ok alles bestens. Selbst das Knie ist bestens aber es war halt mal diese Diagnose da.
Der Stabsarzt in Köln meinte dann auch das es ehr schlecht aus schaut.
In den nächsten Tagen werd ich einen Brief bekommen mit JA oder NEIN.
Wurde es was bringen gegen ein NEIN Wiederspruch einzulegen und z.B. bestimmte Atteste von zivilen Ärzten vorzulegen das wieder alles OK ist.
Selbst der Stabsarzt hat ja gesagt da alles OK aber laut ZDv xyz heisst es bei Kreuzbandriss + Begleitverletzung kann der Status nicht von t5(wehrdienstunfähig) auf T4(Dienstfähig) geändert werden.
Und ja bei SAZ oder vielleicht liegt es auch am Wiedereinsteller reicht der Status T4 das wurde mir von mehreren Stellen her bestätigt.
Sollte ich darüber trotzdem noch mit meinem WDB reden??

wolverine

Widerspruch gegen eine ärztliche Untersuchung hat dann Aussicht auf Erfolg wenn die Untersuchung formal zu beanstanden ist - z. B. gar kein Arzt anwesend war oder nicht ordentlich untersucht wurde. Hier geht es klar um medizinische Fakten. Das Untersuhungsergebnis ist nach eigener Darstellung richtig und wenn die Vorschriftenlage der Bw besagt, dass mit der Erkrankung x das Ergebnis Y zu vergeben ist, dann ist das eben so. Hiergegen in einen Gutachterstreit zu treten ist sehr kostspielig und wahrscheinlich bleibt man auf diesen sitzen (da man nicht obsiegt!). Es ist immer sehr schwer gegen gültige Vorschriftenlage anzuargumentieren (viel mir heute hier in einer ganz anderen Diskussion auf, aus der ich mich aber ´rausgehalten habe :D).

Und die persönliche Aussage:"Ich bin fit" ist absolut unbeachtlich, da jeder Krankheitsverlauf individzell unterschiedlich verläuft. Irgendwelche Maßstäbe muss die Bw anlegen. Mancher Patient kann bestimmt bis kurz vor dem Exitus noch Sprints gewinnen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Ist halt traurig wenn der selbst der Stabsartz sagt das theoreitsch alles OK ist.
Ich find die ZDv da bischen unlogisch, bei nem Kreuzbandriss mit verheilung stellt es kein Problem dar aber wenn dazu noch ein z.B. Meniskussschaden kommt stellt es ein Problem dar. Meniskuss sowas braucht kein mensch und is ne 3 Minuten OP.
Im Endeffekt hat sich der Stabsarzt nur an die ZDv gehalten ist mach ihm da auch keinen Vorwurf.
Vielleicht sollte ich erst mal abwarten bis der Brief mit dem entgültigen Ergebnis kommt.

StOPfr

#3
Wolverine war schneller  ;), aber ich setze den Text trotzdem ab:

Womit würdest Du denn einen Widerspruch begründen wollen? Die Vorschriftenlage ist eindeutig, dem Facharzt ist offenbar kein Beurteilungsfehler unterlaufen, als Facharzt obliegt ihm die letzte fachliche Begründung, der Stabsarzt kann und wird sich über das fachärztliche Gutachten nicht hinwegsetzen usw. Es nützt auch nichts wenn Du "bestimmte Atteste von zivilen Ärzten" vorlegst.

Die vom StA vorgenommene Bewertung lt. ZdV ist meines Erachtens völlig eindeutig und lässt keinen Beurteilungsspielraum (> keine Statusänderung von T5 auf T4 bei diesem "Krankheitsbild"). Ob T4 für Wiedereinstellung ausreicht will ich gar nicht beurteilen; Du bist nicht T 4.

Über alle diese Punkte kannst Du Dich natürlich gern mit dem WDB unterhalten. 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Rollo83

Ich hab mir das eigentlich schon fast gedacht versuch mir aber irgendwie halt noch Hoffnung zu machen.
Kann vielleicht einer von euch verstehn.
Wer entscheidet jetzt eigentlich genau über den weiteren verlauf.
Der Stabsarzt hat ja jetzt seine Diagnose erstellt und diese zum KWEA geschickt.
Mich hatte dort ein Jurist angesprochen wegen dem weiteren verlauf, entscheidet der jetzt drüber?

Wie sieht das eigentlich aus wenn man z.B. eine vorgehende Qualifikation hat an der die Bundeswehr sehr interessiert ist da sie dort einen massiven Mangel hat.
Mir ist klar das bei der ZDv das ganze genauestens festgelegt ist da werden dann auch theoetisch keine Abstriche gemacht denke ich!!!???

wolverine

Es wird einen Leitenden SanOffz geben, der die medizinischen Fragen entscheidet. Zumindest bei der SDBw gibt es einen. Ein Jurist entscheidet erst den Widerspruch.
Wenn es tatsächlich um eine Mangelverwendung geht, kann es Ausnahmeregelungen geben. Aber speziel hinsichtlich medizinischer Tauglichkeit sind natürlich auch hier enge Grenzen gesetzt. was nützt die tollste Qualifikation wenn der Bewerber nicht diensttauglich ist bzw. die Gefahr drohender Dienstumfähigkeit zu hoch? Die Fakten liegen jetzt auf dem Tisch und jetzt hilft nur noch die Bewertung abzuwarten.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Ich hab mich grad Stundenlagen durchs Internet geschlagen.
War in sehr vielen Foren und hab wirklich viele Berichte über Kreuzbandrisse und Bundeswehr verfolgt.
Dort waren einige bei die trotz Kreuzbandriss den Dienst antreten durften.
OK vielleicht hatten die alle nicht noch nen Meniskusschade.
Ich hab jetzt eh zu 99% mit der Bundeswehr abgeschlossen rechner mir also nur noch 1% Chance aus genommen zu werden.
Schon tragisch wie durch so einen dummen Unfall inner Kaserne beim Treppensteigen die ganze Zukunft versaut werden kann.
Wenigstens hab ich ne gute Qualifikation für die freie Wirtschaft.
Vielleicht verbessern sich dadurch auch meine Chancen von 1% auf 3% genommen zu werden ;).

Rollo83

#7
Hallo zusammen!
Ich hab mir jetzt nochmals die ZDv mit den Gradationen bei Muskel und Sehnen angeschaut.
Ich hab die Verschiedenen Texte bei den verschiedenen Gradationen mehrmals gründlichst gelesen.
ich poste mal den Link der Gradationen wenn dieses nicht erlaubt ist bitte löschen.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-08.pdf
http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/59.pdf

Ich bin zwar kein Arzt aber laut den Texten kommt meiner Meinung nach bei einem Kreuzbandriss der verheilt ist allerhöchstens T3 zu standen oder sogar T2.
Würde mich freuen wenn jemand sich kurz die Gradationen bei dem Link durch liesst und mir erklärt wie man darauf kommt bei einer verheilten Muskelverletzung die keine Leistungseinschränkun darstellt auf T5 Mustert!!

mailman

T3 gibt es nicht mehr und somit bringt dir das nicht.
Als Saz wurde man schon 2003 damit nicht mehr genommen.

Und T4 ist keinesfalls dienstfähgig sondern vorrübergehen nicht wehrdienstfähig. (Wahrscheinlich wenn man einen gebrochenen Arm hat oder ähnliches.)

Rollo83

Ja richtig T4 ist vorrübergehend Dienstunfähig vollkommen richtig
T3 gibt es nicht mehr auch richtig.
BZW wer GWDL machen will braucht T1 oder T2 laut Musterungsarzt.
Bei SAZ ist das was anderes.

Aber jetzt mal als Beispiel ich wurde damals als der Kreuzbandriss entstanden ist auf T5 herab gesetzt.
T5 heisst laut ZDv AKUTE Erkrankung.Eine akute Erkrankung ist bei mir eine Erkranunk die gerade vorliegt sprich nach 3 Jahren und verheilung ist nichts mehr akut.Würde erst mal heissen das Status T5 definitiv NICHT mehr vor liegt.Sprich der Status muss geändert werden wohin erst mal Nebensache aber er muss geändert werden.

Weiterhin hat der Musterungsarzt und der Stabsarzt gesagt das als SAZ T3 Gradation reichen würde um erst mal zugelassen zu werden ob man sich dann gegen Kandidaten mit T1 und T2 durchsetzten kann steht auf einem anderen Blatt.
Ich nenn nochmals die Quelle: Musterungsazt (ziviler Vertragsarzt der vielleicht nicht ganz so viel Ahung hat) und der Stabsarzt hat mir dieses bestätigt.
Bei T5 und T6 seh ich mich definitiv nicht da ich 0 eingeschränkt bin und auch nix akut ist.
Also bleiben T3 und T4 über.Aber selbst bei T4 steht was von mäßigen Funktionseinschränkungen die ich definitiv nicht habe.Dies kann man ja auch testen inwiefern man das Knie beugen und Strecken kann, Schubladenfunktion des nies usw.

Theoretisch bleibt dann nur T3 über da T2 nur gehn würde wenn keine Kreuzbandplastik durchgeführt wäre.
Bei T3 ist das Problem das der Kreuzbandriss nicht das Problem ist wenn KEINE Begöeitverletzung vorhanden ist.
Diese ist bei mir leider Gottes vorhanden da mein Meniskus auch einen abbekommen hat.
Ich schwebe also meiner Meinung nach zwischen T3 wegen der Begleitverletzung und zwischen T4. T4 halt nicht weil keine Einschränkung vor liegt.
Theoretisch T3,5 nur wird es das ja logischerweise nicht geben.
Könnte man also jetzt so oder so auslegen.Der Stabsarzt hat mir ja attestiert das eine gute Verheilung vor liegt.Hat er auf sein Aufnahmegerät gesprochen und die Diagnose zum KWEA geschickt.
Aber ich würd sagen wir beende das mal hier bringt ja alles nix.
Wir sind ja alles keine Ärzte, ich leg das ganze jetzt so für mich aus wie die bundeswehr es sieht weiss ich dann in ca. einer Woche.



mailman

T3 gibt es nicht mehr! Und das bereits seit 2004.

Und zu meiner Zeit im ZnWg als es T3 noch gab wurde man damit bereits nach Hause geschickt.

Die Begründung das man für GWDL T1 oder T2 braucht ist wohl auch völliger Unsinn. Gerade von einem Saz wird mehr Tauglichkeit erwartet.

Bei einem GWDL der 9 Monate nur in Deutschland ist kann ich da noch verstehen mit dem T3 aber lauf Wehrpflichtgesetz gibt es den nciht mehr.

Und noch mal es gibt

nur noch
T1, T2, T4, T5 und T6 für Reservisten

Rollo83

Ich kann nur das wiedergeben was mir beide Ärzte gesagt haben.
Der Musterungsarzt wollte mich erst gar nicht untersuchen weil er gelesen hat Kreuzbandriss.Dann hat er nach 5 Minuten endlich verstanden das ich SAZ werden möchte und da meinte er ok da sieht es anders aus.
Es gibt kein T3 mehr aber genau das gleiche was bei T3 steht steht jetzt bei einer anderen Gradation weiss gra nicht mehr genau welche das war.
Wie gesagt ich geb nur das wieder was mir beide Ärzte gesagt haben.

mailman

T3 war
verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten

Und das steht bei keinem akutellen Tauglichkeitsgrad mehr dabei!

wolverine

Das führt doch alles nicht wirklich weiter. Tauglichkeiten werden nicht im Internet oder aus einem Buch heraus vergeben. "Auslegung" und "ärztliche Diagnose" mag Ähnlichkeiten haben, ist aber doch etwas völlig Unterschiedliches. Zwei Menschen mit der völlig gleichen Symptomatik: Der eine kuriert von selbst und der andere verstirbt daran. Das muss ein Arzt beurteilen und dazu ist er ausgebildet. Mit ihm über Absätze und Formulierungen einer ZDv zu diskutieren ist so sinnvoll wie mit mir über Hustensaft zu sprechen.

Jetzt kann man nur abwarten. Wenn es sich alles so darstellt, wie Sie es hier beschreiben, sind Ihre chancen doch gar nicht so schlecht. Aber sie hatten den Bänderriss, dassteht nicht in Zweifel. Und wenn er anders bewertet wird, als Sie es sich wünschen, wird nicht viel gehen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Natürlich ist das Fakt und ist theoretisch auch völlig OK und rechtens wenn es nicht klappt weil es so ausgelegt werden kann.
Trotzdem möchte ich alles versuchen.
Ist das nicht dann aber auch so das wenn man schon SAZ ist und im Dienst das kreuzbandreiss das man dann auch ausgemustert werden muss.
Ich muss jetzt einfach abwarten aber eins ist Fakt ich WILL unbedingt meinen Dienst antreten und werde versuchen dies zu schaffen.
Will mir später keine Vorwürfe machen nicht alles versucht zu haben.
Ich weiss das man in erster Linie Soldat ist aber trotzdem müsste man da eigentlich nen Unterschied machen bei zb Truppen und Fachdienst aber die Diskusion wäre jetzt total schwachsinnig und ich bin warscheinlich der einzige der das so sieht.
by the way wer Lust hat kann mir die Daumen drücken !!!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau