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Ehrenzeichen der Bundeswehr...

Begonnen von Ingo Senft, 25. Juli 2008, 07:29:56

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Ingo Senft

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es korrekt ist, dass wenn man das BW Ehrenkreuz in Gold hat, man keine Auszeichnungen der niedrigeren Stufen mehr empfangen kann?
Aus dem Ministerialblatt vom 27.02.97 und dem Erlass ueber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29.10.80 geht das nicht klar hervor.
Vielen Dank im Voraus...

Gruss Ingo.

schlammtreiber

Es wäre widersinnig, das Ehrenkreuz NACH einer Verleihung in Gold noch in niedrigeren Stufen zu verleihen, allein schon weil immer nur die höchste Stufe getragen wird (egal ob Bandschnalle oder was auch immer).
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awaci

Das ist nicht korrekt, siehe "Erlass ueber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen". VMBI 1981, Artikel 4, Nr.4 "Die Verleihung der hoeheren Stufe setzt nicht den Besitz der niedrigeren Stufe voraus. Die Stufen des Ehrenzeichens koennen nebeneinender getragen werden".
Es geht darum, dass ein Kamerad das Ehrenkreuz in gold fuer eine hervorragende Einzeltat vor dem Erreichen der vorgesehenen Dienstzeit verliehen bekommen hat.
Nun soll er fuer hervorragend geleisteten Dienst ueber einen laengeren Zeitraum, erneut ausgezeichnet werden mit dem Ehrenkreuz einer anderen Stufe.
Dieser Fall ist in den Vorschriften nicht vorgesehen, deshalb wuerde ich gerne wissen, ob jemand diesen Fall schon hatte oder ein anderes Dokument kennt welches dies ausschliesst...

schlammtreiber

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StOPfr

Zitat von: awaci am 25. Juli 2008, 10:36:53
"Die Verleihung der hoeheren Stufe setzt nicht den Besitz der niedrigeren Stufe voraus. Die Stufen des Ehrenzeichens koennen nebeneinender getragen werden".
Ich finde dass der zitierte Auszug doch sehr eindeutig ist. Danach dürfen die verschiedenen Stufen (anders als es mW beim Bundesverdienstkreuz geregelt ist) nebeneinander getragen werden.
Das sollte erst recht für den Fall gelten, dass es sich bei einem der Orden nicht um eine "ersessene" Auszeichnung handelt, sondern um eine auszeichnungswürdige Einzeltat. Dafür gibts dann zB Gold und eventuell im nächsten Jahr Bronze für die erreichte Dienstzeit; - zwei Auszeichnungen für unterschiedliche Verdienste, die mE beide an der Bandschnalle sichtbar sein dürfen.
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awaci

Das sehe ich genau so, aber hat hier jemand schon Erfahrung mit diesem Fall gemacht? Damit ich etwas handfestes habe...Vielleicht könnt Ihr Euch ja mal umhören...

Timxsd

Wie sieht es allgemein mit den Ehrenzeichen aus; Du schriebst nach einer bestimmten Dienstzeit wird Dir ein Ehrenzeichen verliehen.
Bedeutet das, wenn ich 5 Jahre in der Truppe diene wird mir automatisch das Ehrenzeichen in bronze verliehen?

KlausP

Nein, die 5 Jahre sind die Mindestzeit, die mabn gedient haben muss, damit man dafür vorgeschlagen werden kann. Einen Automatismus gibt es dabei nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: awaci am 25. Juli 2008, 10:36:53

Es geht darum, dass ein Kamerad das Ehrenkreuz in gold fuer eine hervorragende Einzeltat vor dem Erreichen der vorgesehenen Dienstzeit verliehen bekommen hat.

Nun soll er fuer hervorragend geleisteten Dienst ueber einen laengeren Zeitraum, erneut ausgezeichnet werden mit dem Ehrenkreuz einer anderen Stufe.


Ja, er kann ausgezeichnet werden.

Denn dies sind 2 verschiedene Auszeichnungen.

Erhalten hat er die Sonderform des EK in Gold mit rotem Rand (unter Gefahr für Leib und Leben).
Ohne Gefahr für Leib und Leben wäre = Silber.
Hier gelten keine zeitlichen Fristen.

Wenn er nun das EK für beispielhafte Soldatische Pflichterfüllung ( ohne roten Rand ) erhalten soll,
kann das EK entsprechend der Dienstzeit verliehen werden ( 5 = Bronze 10 = Silber 20 = Gold ).
Entscheidend ist die Dienstzeit. Wer 20 hat... braucht vorher nicht Bronze oder Silber erhalten zu haben.
Hier sollen zwischen den Stufen aber mindestens 3 Jahre liegen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

diodon-IV

ZitatErhalten hat er die Sonderform des EK in Gold mit rotem Rand  (unter Gefahr für Leib und Leben).
Ohne Gefahr für Leib und Leben wäre = Silber.

Das ist lt. Ausgangspost so nicht ganz klar. Eine Auszeichnung für eine hervorragende Einzeltat ist - insbes. vor Einführung der Sonderstufen - auch mit dem Ehrenzeichen in anderen Stufen möglich gewesen.
Sollte er ein "normales" EK erhalten haben, ist eine Auszeichnung mit einer niedrigeren Stufe m.E. aus der Entwicklung des Ehrenzeichens heraus (Neueinführung von Stufen) nicht mehr möglich.
Ich würde die Frage zur "belastbaren Klärung" an BMVg Abt. Protokoll herantragen.

schlammtreiber

ZitatErhalten hat er die Sonderform des EK in Gold mit rotem Rand  (unter Gefahr für Leib und Leben).

Angesichts des Datums wohl nicht:

Zitat von: Ingo Senft am 25. Juli 2008, 07:29:56Juli 2008

ZitatMit der Neufassung des Stiftungserlasses vom 13. August 2008 wurden die Ehrenzeichen der Bundeswehr neben der Tapferkeitsauszeichnung um zwei Sonderformen erweitert: das Ehrenkreuz in Silber mit rotem Rand und das Ehrenkreuz in Gold mit rotem Rand.
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYzBCsIwEET_KNvqQevN0iLexIvW27ZZ4kKyKXFjQfx404Mz8C6PGXhAqeCbHSpHQQ93GCY-jIsZF0smZK8cyDKakb2l5NBTYhKD-fUhnp6SxZHAbT0qgykK6UolUS50CTUmM8ekfjU5pWIMWxiqumvrXfVP_d33_emy2TZNd26vMIdw_AFX36eJ/
Semper Communis
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LwPersFw

Es gibt 3 Arten von EK

EK für Treue Pflichterfüllung 4 Stufen  ( Ehrenmedaille 7 Monate , EK Bronze 5 J, EK Silber 10 J , EK Gold 20 J)

EK für außergewöhnlich tapfere Tat ( doppeltes Eichenlaub )

EK für herausragende Leistungen, insbesondere Einzeltat in 2 Stufen ( roter Rand / Silber - ohne Gefahr / Gold - mit Gefahr )
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AC

Weiß jemand aus Interesse, wofür das EK für treue Pflichterfüllung vergeben wird? "überdurchschnittliche Leistung" kann sicher sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Bzw. Bekommt dann jeder gut beurteilte Soldat in seinem Leben ein EK?

KlausP

Für die Verleihung des Ehrenkreuzes bedarf es immer eines entsprechenden Vorschlags durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten mit ausführlicher Begründung. Der geht dan auf dem Dienstweg zur für die Verleihung zuständigen Stelle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Und die entscheidet dann, ob verliehen wird oder nicht. Soll Vorgesetzte geben, denen nie eine Verleihung geglückt ist, weil der Vorschlag auf zu schwachen Füßen stand. ;)
the rest is silence...

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