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DZE Ausbildung BFD Gehalt

Begonnen von marchoe, 26. September 2014, 22:54:53

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marchoe

Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich meines BFD Anspruches, und zwar bin ich SaZ 8 noch bis zum 30.06.2015 befinde mich also seit 01.04.2014 im Rechtlichen Vollzeit BFD meine Ausbildung hat aber jetzt erst am 01.09.2014 begonnen. also war ich bis zum 30.08.2014 im aktiven Dienst. Nun bin ich in meiner Ausbildung im Rettungsdienst und verdiene vom DRK ca 900€ (Steuerklasse 6) und mein Gehalt ca 2000€ (Steuerklasse 1) und habe heute meinen Gehaltszettel bekommen in dem drin steht folgendes: 2000€ - 900€ ausbildungvergütung - Nachberrechung aus den vormonat Okt 661€ und nochmal Nachbezahlung aus dem Monat Sept. -661€ jetzt die fragen:

1:Wieso zieht mir der Bund 1200€ ab?
2:Wieso zieht der Bund mir Überhaupt mein Ausbildungsgehalt ab immerhin ist das auf Steuerklasse 6 und somit bleibt davon nix übrig.
3:Solange ich im Aktiven dienst bin steht mir doch mein Normales A7 gehalt zu und danach 90%
4: wenn ich sowenig rausbekomme und am 30.06.2015 die Bundeswehr verlasse und dann noch 90% bekomme sind das ja nur noch 500€ das kann doch nicht sein oder ?

Ich danke euch im vorraus schonmal für die Hilfe

Sven Fichte

Du wirst lachen... Ich kann dir keine Antwort auf deine Frage geben, allerdings staune ich über meine heute erhaltene Abrechnung (gültig ab 01.10.2014) auch nicht schlecht. Rückwirkend nun auf Lohnsteuerklasse 6 gesetzt seit beginn meiner BFD-Maßnahme am 01.07.2014 in der ich 270 € Netto Ausbildungsvergütung verdiene. Iwas scheint bei der BVA in München nicht zu stimmen. Jedenfalls werde ich mich Montag sofort mit meinen Sachbearbeiter dort in (mal wieder) in Verbindung setzen müssen.
Würde ich dir ebenfalls anraten.

Sven Fichte


BulleMölders

@marchoe
Das Gehalt was Sie aus der Ausbildung beziehen wird auf Ihre Bezüge als Soldat angerechnet, da Sie noch Soldat sind und halt gesamt nicht mehr "Bezüge" haben dürfen als wenn Sie noch Soldat im Dienst und nicht freigestellt wären.

Da Sie nun zwei Gehälter aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, muss eins davon nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden.
Zu viel gezahlte Steuer bekommen Sie über die Einkommensteuererklärung und den daraus resultierenden Einkommensteuerbescheid wieder.

Test

BulleMölders

@Sven Fichte
Da hat Ihr Ausbildungsbetrieb beim Abruf Ihrer Lohnsteuerdaten wohl angegeben, dass es Ihr erstes Arbeitsverhältnis ist und bekam damit die Lohnsteuerklasse 1 übermittelt.
Damit bekommt die Bundeswehr automatisch die Lohnsteuerklasse 6 übermittelt und ist verpflichtet für den Zeitraum ab dem sich die Lohnsteuerklasse geändert hat (01.07.2014) die Lohnsteuer neu zu berechnen und an das Finanzamt ab zu führen.
Darüber wird Ihnen natürlich eine geänderte Abrechnung zugesandt.

Sprechen Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, dass sie ab dem 01.01.2015 ihr Gehalt nach Steuerklasse 6 besteuern sollen, dann sollten Ihre Bezüge von der Bundeswehr automatisch wieder nach Steuerklasse 1 besteuert werden.

Für das Jahr 2014 ist das leider nicht mehr möglich, da mehrfacher Wechsel der Steuerklasse in einem Jahr nicht vorgesehen sind.

Die zu viel gezählten Steuern bekommen Sie über die Einkommensteuerveranlagung 2014 zurück.

Test

Sven Fichte


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