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Duldungspflicht bei Weisheitszähnen

Begonnen von PatientSchmerzfrei, 06. März 2023, 03:29:08

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PatientSchmerzfrei

Hallo,

Hatte vor kurzem meine Regeluntersuchung beim Zahnarzt.
Dort wurde mir mitgeteilt das meine Weisheitszähne raus sollen, falls ich dies nicht machen sollte, wäre ich nicht mehr Dienstfähig.

Schmerzen hab ich jedoch keine und der Eingriff klingt nicht gerade angenehm und hat auch Risiken.

Herrscht hier eine Art Duldungspflicht oder kann ich mich auf meine körperliche Unversehrtheit berufen?

Gruß Patient

Ralf

Also wenn es medizinisch erforderlich ist und du es nicht machen lässt, bist du wohl nicht dienstfähig. Das kann halt eben bis zur Entlassung führen, weil nicht dienstfähig.
Und wenn du den Befehl bekommst, diese Dienstfähigkeit herzustellen und dem nicht nachkommst, kann das auch disziplinare Folgen haben.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

thelasofus

Und als Soldat ist das Recht auf Körperliche Unversehrtheit auch etwas eingeschränkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__17a.html#:~:text=Gesetz%20%C3%BCber%20die%20Rechtsstellung%20der,vors%C3%A4tzlich%20oder%20grob%20fahrl%C3%A4ssig%20beeintr%C3%A4chtigen.



LwPersFw

Der Zahnharzt muss seine Bewertung an diesen Grundsätzen ausrichten:

Im Rahmen der Festlegung von Art und Umfang aller notwendigen Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der utV sind anatomische,
physiologische, pathologische und mundhygienische Gegebenheiten, die Bereitschaft der Patientin oder des Patienten zur Mitarbeit
sowie wehrmedizinische Aspekte zu berücksichtigen.

Die Therapieentscheidung hat unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Anspruchsberechtigten nach entsprechender Aufklärung zu erfolgen.
Letztere muss u. a. Art und Umfang der Behandlungsmaßnahme sowie Behandlungsalternativen einschließlich wirtschaftlicher Konsequenzen umfassen.
Die Durchführung der Behandlung setzt die Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten voraus.

Da wir Ihre Zähne nicht kennen und auch keine Zahnärzte sind... können wir die Entscheidung des Zahnarztes nicht bewerten.

Wenn Sie aber der festen Überzeugung sind, dass Ihre Zähne nicht gezogen werden müssten, können Sie die Entscheidung des Zahnarztes überprüfen lassen.

Legen Sie formal Beschwerde gegen die Durchführung dieser zahnärztlichen Behandlungsmaßnahme im Rahmen der Sicherstellung der utV ein.

Nennen Sie Ihre Gründe, z.B. Beschwerdefreiheit, etc. ...

Beachten Sie die Frist zur Einlegung:

"Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat."


Dann wird die Entscheidung des Arztes fachlich geprüft.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Regeluntersuchung im Rahmen AVU-IGF oder die normalen Kontrolltermine?

Falls letzteres und du keine Probleme hast und(!) dir bereits ein anderer Zahnarzt gesagt hat, dass die drin bleiben können, würde ich das aussitzen.

Mir hat auch schon ein Truppenzahnarzt gesagt, meine müssten raus.
Bei allen Untersuchungen vorher und nachher (inkl Tauglichkeit Einsatz) hat sich da kein Arzt dran gestört.

Wenn mehrere Zahnärtze der Meinung sind oder du gerade eine Tauglichkeitsuntersuchung für irgendwas machen musst, gilt obige Aussage natürlich nicht.

test

Erstmal: Ich kann überhaupt nicht bewerten, in wie weit deine Weißheitszähne deine Tauglichkeit beeinflussen. Ich bin kein Arzt.

Aber:
1. Das "Ergebnis" einer Regeluntersuchung wird niemandem mitgeteilt.

2. Auch bei 90/5ern / "Ärztliche Mitteilung Personalakte jeder Art wird deinem Chef ausschließlich mitgeteilt, ob du verwendungsfähig bist oder nicht. Die Gründe gehen ihn gar nichts an und bekommt er nicht gesagt. Daher wird dieser auch auf Grund des vollkommenen Unwissens nicht die Möglichkeit haben, dir das Herstellen der Verwendungsfähigkeit durch eine Weißheitszahn-OP zu befehlen.

3. Selbst wenn der Chef dir das befiehlt: Das SG gibt es schlicht nicht her, dass OPs befohlen werden können. Es sind zwar manche Rechte als Soldat eingeschränkt, aber du bist auch kein Freiwild, das seine Grundrechte an der Tür abgibt und alles mit sich machen lassen muss was andere sagen. So sagt Paragraph 17a SG, dass: "Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen." Das ist hier beides nicht der Fall. Weder sind Weißheitszähne ansteckend, noch ist eine Entfernung notwendig, damit man dich untersuchen kann. Mehr ist ja ein bloßes "Feststellen" nicht.

4. Selbst wenn der Arzt dich dauerhaft verwendungsunfähig schreibt, bedeutet das noch lange nicht, dass du auch dienstunfähig (d.h. entlassen) wirst. Da wird geguckt, kommst du in deiner Einheit deinen Aufgaben nach usw. Wenn du vollumfänglich am Dienst teil nimmst, wirst du auch (logischerweise) nicht entlassen. Einsätze usw. kannst du jedoch vermutlich vergessen.

Einen Grund, sich in der derzeitigen Lage zu beschweren, sehe ich jedoch auch nicht. Es ist vom Arzt sicherlich legitim, auf eine (geglaube) medizinische Notwendigkeit der Entfernung hinzuweisen und auch auf die Folgen, die das dienstlich zweifellos haben kann. Das Geschilderte ist für mich auch kein Befehl.

Lange Rede, kurzer Sinn: Einfach nix machen scheint angebracht.

Ansonsten kannst du doch auch nochmal mit deinen Ängsten zum Truppenzahnarzt gehen. Bei "Angstpatienten" ist oft auch eine Vollnarkose möglich. Ich persönlich kann von der OP nichts schlechtes berichten. Habe es im BwZK Koblenz 2018 gemacht, und wurde danach zur Nachsorge noch 2 Tage dabehalten, und hab da von ner kühlenden Maske bis alles mögliche an Medikamenten alles bekommen. Wirklich top alles! Da war ne zivile Freundin echt neidisch, die als Kassenpatientin woanders viel schlechter "umsorgt" wurde.

F_K

@ Test:

Den im Punkt 3 liegenden Widerspruch hast Du schon erkannt, oder?

Natürlich sind solche notwendigen OPs auch "befehlbar" - und eine größere Anzahl von Soldaten ist wegen der fehlenden Duldung der Covid Impfungen auch verurteilt worden - genau dies ist so vorgesehen.

(OB diese OP notwendig ist, kann ich nicht beurteilen - dass müssen Ärzte machen, LwPersFw hat das Verfahren erläutert.)

test

Wie zitiert, besteht bei Untersuchungen zur Feststellung der Verwendungsfähigkeit & bei der Verhütung übertragbarer Krankheiten eine Duldungspflicht. Aber halt auch nur bei diesen.

Insofern ist ziemlich logisch, dass ein Befehl zur COVID Impfung rechtmäßig ist und eine nicht-befolgung disziplinare Konsequenzen hat.

PatientSchmerzfrei

Mal ne andere Problematik,

der Truppen-Zahnarzt hat mich jetzt zu einem Kieferchirugen in der Nähe überwiesen , wo auch die OP stattfinden soll.
Dummerweise bin ich aber 600 km weit entfernt von Zuhause bzw. von der Familie, das heißt nach der OP würd ich mehrer Tage allein mit angeschwollen Backen und einer Kieferklemme auf Bude hocken, ohne viel Unterstützung.

Mir wäre lieber, die Prozedur wenigsten Heimatnah zu machen, meine aber gehört zu haben dass selbst bei Überweisungen, man als Soldat keine freie Arztwahl hat. (utV lässt Grüßen)

Stimmt das so ?

test

"Problem" ist halt, das du nach der OP eigentlich beim Truppenzahnarzt nochmal vorstellig werden musst damit er dich formell KzH schreibt, dir Medikamente mitgibt usw. Den Krankenmeldeschein mit KzH musst du danach ja auch bei deinem Chef abgeben. Daher macht das schon vordergründig Sinn, dass du die OP nahe deines Dienstortes machst.

Aber! Deine Bedenken sind ja total legitim, das Vorgehen ist hier schon ziemlich bescheuert und sicher nicht für die Genesung hilfreich. Aber hier helfen keine Vorschriften, sondern mehr "miteinander reden".

Zwei Möglichkeiten:
1- Du schildest das genau so deinem Truppenzahnarzt und Chef und fragst, wie man das schieben könnte (Krankenmeldeschein im Nachhinein akzeptieren, Medikamente im Voraus empfangen usw.).
2- Du fragst deinen Truppenzahnarzt, ob er die Überweisung an ein Bundeswehrkrankenhaus umschreibt, da wirst du (so war es jedenfalls bei mir) 1-2 Tage dabehalten und bist dann klappt das mit den Reisen auch besser.

VeggieBurger

Zitat von: PatientSchmerzfrei am 16. März 2023, 03:55:21
Mal ne andere Problematik,

der Truppen-Zahnarzt hat mich jetzt zu einem Kieferchirugen in der Nähe überwiesen , wo auch die OP stattfinden soll.
Dummerweise bin ich aber 600 km weit entfernt von Zuhause bzw. von der Familie, das heißt nach der OP würd ich mehrer Tage allein mit angeschwollen Backen und einer Kieferklemme auf Bude hocken, ohne viel Unterstützung.

Mir wäre lieber, die Prozedur wenigsten Heimatnah zu machen, meine aber gehört zu haben dass selbst bei Überweisungen, man als Soldat keine freie Arztwahl hat. (utV lässt Grüßen)

Stimmt das so ?

Weiß der Zahnarzt, dass dein Wohnort nicht gerade nahe am Dienstort liegt?
Wie schon beschrieben, such das Gespräch mit dem Zahnarztbereich und schildere die Problematik.

Die Krankschreibung nach dem Eingriff kann auch durch einen Sanitätsbereich in der Nähe deines Wohnortes erfolgen.


ulli76

Wie unselbständig kann man eigentlich noch sein???
Warum hast du das Problme nicht rechtzeitig angesprochen? Dann hätte man die Überweisung gleich auf einen anderen Arzt ausstellen können.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Hat der Zahnarzt Ihnen nun eigentlich gesagt warum die Dinger unbedingt raus müssen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Ganz nebenbei: Bei der Bundeswehr darf der behandelnde Truppen(zahn)arzt schon seit Jahren nicht mehr einfach an einen von ihm gewählten bundeswehrexternen Arzt überweisen. Der Soldat (also der betroffene Patient) entscheidet selbst an welchen externen Arzt er überwiesen werden will und ist auch selbst für die Terminvereinbarung verantwortlich. Dementsprechend sind auch die 600 km Distanz kein Problem, da die Überweisung selbstverständlich auch an einen heimatnahen Arzt erfolgen kann.

Gruß
Andi
the rest is silence...

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