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Dienstfahrzeug und Wohnort

Begonnen von MisterD, 28. August 2018, 18:36:42

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MisterD

Hallo zusammen,

kann mir einer sagen ob mein Chef es erlauben darf, dass ich nach einem Krankentransport eines Kameraden das Dienstfahrzeug über das Wochenende mit Heim nehmen darf?
Wenn ja, was ist dann die Grundlage aus den Vorschriften?
Hierdurch würde sich eine Mehrarbeit von min 1,5 Std einsparen.


Danke vorab für die Antworten

F_K

Die Fahrt nach Hause ist privat - wäre also ein Dienstvergehen ...

DeltaEcho

Nein das ist unzulässig und wie von F_K bereits angesprochen ein Dienstvergehen. Die 1,5 Stunden interessieren auch nicht wirklich, da du diese auch wieder abbauen wirst.

Es gibt keinen dienstlichen Zweck für diese Fahrt.

Tommie

Das ist alles eine Frage der Regelauslegungen ;) !

Beispiel: Soldat dient in München, wohnt in Würzburg und hat am Montag früh um 07:30 Uhr einen Termin am ZSportMedBw in Warendorf mit Anreise am Sonntag Abend vor 20:00 Uhr! Abfahrt an der Dienststelle am Freitag nach Dienst, zunächst nach Hause, was absolut auf der Strecke liegt. Dort verschwindet das Dienst-Kfz in einer abschließbaren Einzelgarage und wird erst wieder am Sonntag Nachmittag bewegt, um damit nach Warendorf zu fahren!

War bisher an zwei verschiedenen Dienststellen bei zwei verschiedenen DVs der Stufe 1 und ebenfalls zwei verschiedenen DVs der Stufe 2 niemals ein Problem!

Es würde dann zum Problem werden, wenn der Soldat in der Nacht von Samstag auf Sonntag früh um 02:00 Uhr von der Poliezi im Zustand des verschärften Frohsinns bei einem Verkehrsunfall "erwischt" würde! So lange man sich an die Vereinbarung hält und das Kfz am Wochenende nicht anlangt, ist es jedoch kein Thema!

F_K

@ Tommie:

Sehr dünnes Eis - in aller Regel liegt der Wohnort des Soldaten (die konkrete Wohnung in einer Strasse) eben nicht auf dem Reisestrecke (und wenn es nur 200 Meter Umweg sind) - und der Soldat "erspart" sich ja eine Heimfahrt komplett - damit wird Freizeit zur Arbeitszeit - ganz böse wenn es "raus kommt".

Tommie

Als Ergänzung dazu:

1. Ich bin dankbar, dass ich die Möglichkeit habe, bei den Spezialisten in Warendorf behandelt werden zu können!
2. Ich reise gerne am Sonntag an, natürlich ohne dafür "Stunden zu schreiben"!
3. Wenn ich am Montag in Warendorf fertig bin, fahre ich direkt zurück nach München, natürlich mit den vorgeschriebenen pausen!
4. Für den Montag buche ich in unserem Zeiterfassungssystem immer "Regelarbeitszeit im Rahmen einer Dienstreise"!
5. Auf diese Art und Weise bin ich lediglich am Montag nicht im Büro, was wohl auch passieren würde, wenn ich einen Termin im BwKrhs Ulm hätte!

Tommie

Zitat von: F_K am 28. August 2018, 20:53:52@ Tommie:

Sehr dünnes Eis - in aller Regel liegt der Wohnort des Soldaten (die konkrete Wohnung in einer Strasse) eben nicht auf dem Reisestrecke (und wenn es nur 200 Meter Umweg sind) - und der Soldat "erspart" sich ja eine Heimfahrt komplett - damit wird Freizeit zur Arbeitszeit - ganz böse wenn es "raus kommt".

@ F_K:

Deswegen schreibt man in den Fahrbefehl auch den Wohnort mit rein, in diesem Falle mit "Stadtgebiet Würzburg" und -damit gehe ich absolut konform!- man sollte an diesem Wochenende natürlich nicht noch versuchen eine Familienheimfahrt als TG-Empfänger abzurechnen:

DeltaEcho

"Stadtgebiet Würzburg", der Fahrzweck würde mich dann interessieren.

Zitat2. Ich reise gerne am Sonntag an, natürlich ohne dafür "Stunden zu schreiben"!
4. Für den Montag buche ich in unserem Zeiterfassungssystem immer "Regelarbeitszeit im Rahmen einer Dienstreise"!

Ich schreibe mir auch nicht alles auf, jedoch hat der Soldat grundsätzlich als Fahrer Anspruch auf Stunden, wenn er es dann nicht macht seine Sache. Ich bin aber kein Freund von dieser Art von "Agreements".

Tommie

Wozu? Der Fahrzweck ist "Facharzttermin am ZSportMedBw in Warendorf", nur die Strecke enthält dann entsprechende Angaben!

F_K


Tommie

Laut den Rechtsberatern von zwei verschiedenen Kommandobehörden eher nicht, denn beide DVs der Stufe 2 haben sich vorher telefonisch dort rückversichert!

Tommie

Zitat von: DeltaEcho am 28. August 2018, 21:41:11Ich schreibe mir auch nicht alles auf, jedoch hat der Soldat grundsätzlich als Fahrer Anspruch auf Stunden, wenn er es dann nicht macht seine Sache. Ich bin aber kein Freund von dieser Art von "Agreements".

@DeltaEcho:

Das Leben ist ein Geben und ein Nehmen ;) : Ich gebe in diesem Fall einen eher zurückhaltenden Umgang mit anfallender Arbeitszeit, verzichte quasi komplett auf Stunden am Sonntag, rechne den Montag pauschal als Regelarbeitszeit ab, und nehme dafür hervorragende medizinische Betreuung von absoluten Spezialisten!

Die Alternative wäre:
1. ich reise am Vortag dort an, schreibe alle Stunden auf.
2. Ich habe den Arzttermin am Folgetag, fahre anschließend zurück zur Dienststelle!

Damit hätte ich zwei Arbeitstage mit einem Arztbesuch kaputt gemacht und die Fahrstrecke für das Dienstfahrzeug wäre exakt die gleiche!

Eisensoldat

Es ist möglich, daß Dienstfahrzeug während einer mehrtägigen Dienstreise , die an einem der Tage am Wohnort unterbrochen wird, mit zu nehmen und in einer verschließbaren Garage unterszustellen. selbstverständlich darf es nicht privat bewegt werden. Da genügt eine Genehmigung (" Meldung an den") des Dienststellenleiters.

miguhamburg1

Dieses Thema ist bereits mehrfach auf den unterschiedlichen Ebenen behandelt - und entschieden - worden.

Rein formal ist natürlich der (mehr oder minder lange) Umweg über die private Wohnung dem privaten Lebensführungsbereich zuzuordnen, und deshalb ist für diese Fahrten grundsätzlich die Nutzung eines Dienst-Kfz unzulässig. Insofern besteht hier auch kein Dissens.

Eine andere Angelegenheit ist die von @ Tommie geschilderte Lage: Ein Soldat hat eine Dienstreise anzutreten. Der Dienstherr hat bei der Entscheidung, mit welchem Verkehrsmittel der Soldat diese Dienstreise anzutreten hat, neben der Termineinhaltung regelmäßig ebenfalls die Wirtschaftlichkeit im Sinne der sparsamen Verwendung von HH-Mitteln zu berücksichtigen. Dies wird meiner Erfahrung - insbesondere bei längeren Anfahrten - nach häufig nicht hinreichend geprüft.

So kann es eben insgesamt wirtschaftlicher sein, dem dienstreisenden Soldaten zu gestatten, mit dem Dienstfahrzeug am Abend nach Hause zu fahren und am nächsten Tag (oder wie im beschriebenen Beispiel am Sonntag) die Dienstreise zum Zielort fortzusetzen, um rechtzeitig am Dienstort einzutreffen. Und sollte dies zutreffen, dann hat der die Dienstreise anordnende/zuständige (Disziplinatr-) Vorgesetzte dies auch so entscheiden. Denn es kann schlicht erheblich teurer sein, den Soldaten am Dienstreisetag in aller Frühe zur Dienststelle kommen zu lassen, um sodann im Grundsatz in dieselbe Richtung seine Dienstreise wieder antreten zu lassen - und dann ggf. auch noch in Konflikt mit der SAZV und/oder den Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer zu kommen.

Maj a.D.

Zitat von: miguhamburg1 am 29. August 2018, 08:19:34
Ein Soldat hat eine Dienstreise anzutreten. Der Dienstherr hat bei der Entscheidung, mit welchem Verkehrsmittel der Soldat diese Dienstreise anzutreten hat, neben der Termineinhaltung regelmäßig ebenfalls die Wirtschaftlichkeit im Sinne der sparsamen Verwendung von HH-Mitteln zu berücksichtigen. Dies wird meiner Erfahrung - insbesondere bei längeren Anfahrten - nach häufig nicht hinreichend geprüft.

So kann es eben insgesamt wirtschaftlicher sein, dem dienstreisenden Soldaten zu gestatten, mit dem Dienstfahrzeug am Abend nach Hause zu fahren und am nächsten Tag (oder wie im beschriebenen Beispiel am Sonntag) die Dienstreise zum Zielort fortzusetzen, um rechtzeitig am Dienstort einzutreffen. Und sollte dies zutreffen, dann hat der die Dienstreise anordnende/zuständige (Disziplinatr-) Vorgesetzte dies auch so entscheiden. Denn es kann schlicht erheblich teurer sein, den Soldaten am Dienstreisetag in aller Frühe zur Dienststelle kommen zu lassen, um sodann im Grundsatz in dieselbe Richtung seine Dienstreise wieder antreten zu lassen - und dann ggf. auch noch in Konflikt mit der SAZV und/oder den Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer zu kommen.

Und genau das ist der "vorschriftenkonforme Hebel", um das Ganze sauber zu begründen.

Ich hatte für eine 14-tägige Dienstreise nach Ungarn über das BwDLZ eine Vergleichsbrechnung machen lassen.
Entweder Flug (heimatnaher oder dienstortnaher Flughafen im Vergleich) plus Mietwagen und 12 Tage Hotel in Ungarn oder als Alternative die Fahrt mit einem Dienst-Kfz vom Standort in der Rheinschiene zum südbayrischen (unmittelbar an der österreichischen Grenze gelegenen) Wohnort am Freitag, dort Kfz in die private Garage. Weiterreise am Montag früh über Österreich nach Ungarn (Anmeldung Diplo-Clearance nicht vergessen!).

Der Preis für Variante 2 war fast 1000€ günstiger, so dass der CdS die Dienstreise problemlos so genehmigt hat.

Bonus 2: die Heimfahrt am mittleren Wochenende zum Wohnort war zudem deutlich günstiger, als das Wochenende im ungarischen Hotel zu verbringen, also wurde, um weitere Kosten zu sparen (Hotel + Tagegeld), auch dies explizit genehmigt.

Rückreise dann am Freitag an den Wohnort und als mein "Dankeschön" an den CdS dann Fahrt zum Dienstort am Sonntag abend, um Montag den Dienst regulär anzutreten.


Fazit: genau rechnen (lassen) und IMMER mit offenen Karten spielen, dann ist viel möglich!

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