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Die Sache mit dem Erholungsurlaub

Begonnen von Amron, 21. Februar 2021, 16:19:56

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Amron

Guten Tag Kameraden,

ich möchte gerne etwas zum Thema Erholungsurlaub fragen. Wann darf EU tatsächlich versagt werden? Bzw darf er im folgenden Fall versagt werden?
Zur Schilderung der Situation:

Ich bin Soldat in einem JgBtl. Zwischen November20 und Januar21 war ich in der Amtshilfe eingesetzt und im Jahr 2020 hat meine Kp "normalen Dienst" inkl Übungsplatzaufenthalte geleistet, sodass sich mittlerweile 55 Tage EU (25 von 2020) und einige hundert Überstunden angesamelt haben.
Nun plane ich im Juni21 mit einem Hausbau zu beginnen. Bei diesem Hausbau sind einige Tätigkeiten mit Eigenleistung geplant. Diese müssten im SP Juni/Juli21 ausgeführt werden. Dementsprechend war ich vor Kurzem bei meinem DV und habe ihm die Situation vorgetragen und ihm mitgeteilt, dass es meine Absicht ist für Juni-Anfang Juli meine 25 Tage Rest-EU zu beantragen.
In dieser Zeit plant die Kp derzeit (sofern die Amtshilfe nicht verlängert wird) TE-interne Ausbildung, Sport,DP-Ausbildung, Schulschießen, sowie ein wenig DA-Abbau. Ich habe extra darauf geachtet, dass in den Zeitraum kein größeres Übungsvorhaben fällt.
Trotzallem war der DV nicht begeistert von meinem Vorhaben. Er sagte "er würde es sich über das Wochenende durch den Kopf gehen lassen, könne mir aber keine großen Hoffnungen machen da er in der Zeit jeden Ausbilder brauche" ( Die Kp ist mit Unteroffizieren nach Soll besetzt)
Ich habe ihm anschließend erklärt, dass ich zum einem für meine private Planung den Urlaub in diesem Zeitrum dringend benötige und zum anderen keine andere Möglichkeit sehe meine 55 Tage EU im restlichen Jahr abzubauen (Die Kp plant im Aug/Sep 4 Wochen geschlossen Urlaub und anschließend steht höherwertige Kp Ausbildung sowie Übungsplätze bis zum Jahresende auf dem Plan)   
Daraufhin wiederholte er seine Aussage und betonte, dass er die Kp zum Jahresende auf Kp-Ebene haben möchte und er dementsprechend jeden Mann brauche.
Anschließend habe ich mich an meine VP gewandt. Jedoch haben wir zusammen auch nichts wasserfestes zum Ablehnen von EU gefunden. Schwammige Aussagen wie "zwingend dienstliche Gründe", "besonderes Gewicht" usw...
Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch dahingehend "sattelfester" ist und ob es eventuell schonmal ähnliche Fälle gab. Was mache ich, wenn der Chef den Antrag ablehnt? (wovon ich derzeit ausgehe)
Danke und Gruß

Andi8111

Der DV kann unter Angabe von Gründen (siehe §2 EUrlV) den Urlaub nicht genehmigen. Diese Grüne sind auf dem Urlaubsantrag oder einen Beiblatt aufzuführen und dem Soldaten im Wortlaut zu eröffnen. Dann kann man dagegen eine Beschwerde einreichen.
Wie bei allen "Leckerlis" (Agenda blablabla und Familienstreichelkurse etc.) und eben auch dem Urlaub und auch der Abgeltung von Mehrarbeitsstunden, ist der DV nur soweit an die Wünsche der Soldaten gebunden, wie dies mit einem reibungslosen Ablauf des Dienstgeschäftes und der zeitgerechten Erledigung von Aufträgen zu vereinbaren ist. Am Ende, auch, wenn dies mittlerweile ja kaum noch in den Köpfen der Soldaten präsent ist, zählt ausschließlich das Interesse des Dienstherren an die Erbringung der unter Abgabe der Verpflichtungserklärung gekoppelte Dienstleistung. Und wenn die Jahresvorhabenübersicht es eben nicht hergibt, diesen Urlaub wie beantrag zu genehmigen, wird er nicht genehmigt.

2Cent

Antrag stellen, ablehnung erhalten, beschwerde schreiben.

Dann kann  KpChef mit den Kdr ausdiskutieren wie er sich das vorstellt das das ihm unterstellte Personal seinen Urlaub abbauen kann.
Wenn er hier keine Lösung aufzeigt, siehe oben
Alternativ, der freundliche Weg, den KpChef Mal fragen wie er sich vorstellt das sie ihren Urlaub abbauen bevor er verfällt oder der sicherstellt das er ausbezahlt wird oder mit ins nächste Jahr genommen werden kann.

JensMP79

Sie geben Ihren Urlaubsantrag so ab, wie Sie ihn für Richtig halten. Dann entscheidet der DV.

Anschließend wissen Sie ja was los ist und können ggf. weitere Schritte planen.



DeltaEcho

ZitatWie bei allen "Leckerlis" (Agenda blablabla und Familienstreichelkurse etc.) und eben auch dem Urlaub und auch der Abgeltung von Mehrarbeitsstunden, ist der DV nur soweit an die Wünsche der Soldaten gebunden, wie dies mit einem reibungslosen Ablauf des Dienstgeschäftes und der zeitgerechten Erledigung von Aufträgen zu vereinbaren ist. Am Ende, auch, wenn dies mittlerweile ja kaum noch in den Köpfen der Soldaten präsent ist, zählt ausschließlich das Interesse des Dienstherren an die Erbringung der unter Abgabe der Verpflichtungserklärung gekoppelte Dienstleistung.

Ganz so einfach ist es nicht, der KpChef hat klare EU Zeiträume vorzugeben und selbst dann ist es Abwägungssache z.B. Schulferien der Kinder / Beruf des Partners. Eine reine Verweisung auf den reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfe ist nicht zielführend.
Vielmehr muss die Frage gestellt werden, ob die Abwesenheit eines einzelnen Soldaten dies gefährdet.

Für einige Chefs spielt die EUAZR keine Rolle mehr, so muss ich bei 500 Überstunden aufzeigen wann diese anzubauen sind, dies entspricht ca. 12 frei Wochen im Jahr.
Hat der KpChef dies in seiner letzten JVÜ/Jahresplan für die Ausbildung berücksichtigt.
Desweiteren könnte auch Stunden ausgezahlt werden, dies senkt den Jahresschnitt aber nicht.

An Ihrer Stelle würde ich den EU beantragen, gleichzeitig beantragen Sie eine Übersicht wann die Stunden MA gekommen werden sollen bzw. ob diese ausgezahlt werden.

Sollten Sie bereits die 48 Stunden im Durchschnitt überschritten haben, vermerken Sie dies in Ihrem Antrag.

Für den Antrag eine Empfangsbestätigung geben lassen.

Sollte der EU abgeleht werden und/oder der Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen bearbeitet sein, schreiben Sie Beschwerde.


Andi8111

Zitat von: DeltaEcho am 21. Februar 2021, 17:59:39
Ganz so einfach ist es nicht, [...]
Doch, ist es. In keiner Vorschrift steht etwas von "klaren Urlaubszeiträumen" oder dass der DV den EU des Soldaten mit den Schulferien der Kinder und dem EU des Partners/Ehepartners abstimmen muss. Es steht einzig im GESETZ: Dass der Dienstbetrieb Vorrang hat. Und der DV entscheidet hier in pflichtgemäßem Ermessen. Alles andere ist ein Entgegenkommen, aka Streichelgruppe, des DV.
Ich habe als DV mehrmals beantragten EU ablehnen müssen und das mit sehr guten und wohl überlegten Gründen. Es kam zu mehreren Beschwerden dagegen, welche allesamt an der gute Begründung der Ablehnung scheiterten. Klar fällt es mir nicht leicht, den EU zu versagen, aber wenn die Dienstgeschäfte das nicht zulassen, dann wird der EU nicht genehmigt.
In enger Abstimmung mit den betreffenden Soldaten ließ sich dafür auch oft eine Lösung finden; manchmal beharrten aber die Soldaten auf ihrem "Recht" den Urlaub genehmigt zu bekommen. Das ist aber kein Recht, sonst hieße der Urlaubsantrag nicht "Antrag" sondern "Anzeige". 

2Cent

Ich nehme Mal an ihre Zeit als DV ist schon "eine Weile" her?

Ein DV der so mit seiner Ressource Personal umgeht das diese nicht einmal ihren Erholungsurlaub abbauen kann wobei die Dienstposten in der Kompanie voll besetzt sind hat heutzutage zurecht ein ernsthaftes Problem.
Am Herrn Hauptfeldwebel wird die urchführbarkeit der VJTF wohl nicht hängen, oder?

Vom großen Rundumschlag Fürsorgepflicht und Attraktivität usw fange ich da garnicht erst an.


Andi8111

Nö. Ich bin seit Jahren DV.
Fürsorge: Wichtig. Aber: Ich muss IRGENDWANN den Urlaub und den Abbau Mehrarbeit genehmigen, nicht dann, wenn es nicht geht.
Attraktivität: Ich kenne genug zivile Betriebe, in denen der Urlaubsplan zu Beginn des Jahres gemacht wird und dann sind kurzfristige Änderungen oder mal eben so einen Urlaubstag nehmen garnicht mehr möglich. Bsp: In einem KrHs zivil müssen die Assistenten im letzten Quartal des Vorjahres den gesamten Urlaub für das Folgejahr planen und beantragen^^ Wollen wir das auch? Ich denke nicht.

Ich glaube, manch einer hat noch nicht begriffen, wobei es in dem Laden geht. Es geht mitnichten darum, jedem noch so kleinen Wunsch der Soldaten nachzugeben, damit sie nicht die Köpfe hängen lassen wie Mimosen, es geht um die Auftragserfüllung.
Und wenn man dann 40 Urlaubstage und 360 Stunden vor sich her schiebt, dann ist das so. Irgendwann wird der Moment kommen, in dem die abgebaut werden können.

M368

Servus,

normalerweise bin ich ausschließlich stiller Mitleser, aber zu der Thematik möchte ich mich mal äußern.
Ich war einige Jahre PzGren ZgFhr und VP Uffz, musste mich dementsprechend öfters mit DV über genau diese Dinge "austauschen"

§28 SG sowie die A-1420/12

sagen folgendes aus:

" Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse der Urlaubserteilung entgegenstehen. Zwingende dienstliche Erfordernisse liegen insbesondere dann vor, wenn eine Urlaubserteilung die Einsatzbereitschaft der Truppe oder die ordnungsgemäße Erledigung der dienstlichen Obligenheiten beeinträchtigt würde. "

Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich im konkreten Fall vermutlich um einen GrpFhr einer JgKp. Weiterhin ist die Kp laut Aussage TE personell stark aufgestellt und führt im gesamten Zeitraum, der beantragt werden soll, lediglich Regeldienst sowie zuginterne Ausbildung durch. Das Fehlen eines der 8 Fhr des Zuges, kann in dem Fall die Ausbildungsziele und die Durchführbarkeit der Ausbildung niemals gefährden. Nichtmals wenn es der ZgFhr selbst wäre, denn auch er hat einen Stellvertreter.
Zumal es sich hier um EU aus 20 handelt, was wiederum für die korrekte Auffassung von Fürsorge des DV spricht.

Beispiele für diese "zwingend dienstlichen Erfordernisse" wären Übungsplatzaufenthalte mit anschließender Zertifizierung, Lehrgänge, Einsatzvorausbildung... Aber sicher keine Schulschießen oder Ausbildung auf Grp/ HZg Ebene.

Das würde ich als VP dem Chef beratend vortragen. An der Stelle des TEs würde ich mich im Falle einer Ablehnung beschweren.

@Andi:

Vom Schreibtisch irgendeines SanVersZ oder BWK aus, lassen die Soldaten der Kampftruppe natürlich leicht als "Mimosen" bezeichnen. Lächerlich!
So wie Sie spricht nur jemand, der nie wirklich und vorallem nie im Kampf geführt hat.
Ende.

Andi8111

Ich habe nicht nur die Soldaten der Kampftruppe, sondern alle so bezeichnet. Ich bitte das also als Generalvorwurf anzusehen. Und: Wenigstens habe ich einen Schreibtisch, an dem ich arbeiten kann (übrigens beinahe ausschließlich für den Bedarfsträger, um die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten...).

slider

Hm, Andi, ich versteh schon, was du meinst. Aber "zwingende dienstliche Gründe" ist eben nicht identisch mit "passt dem DV gerade nicht in den Kram". Wenn generelle Ausbildung einer voll besetzten Einheit ein Grund ist, einzelnen Leuten den Urlaub zu verweigern, wann kann man denn dann in Urlaub gehen?

Rekrut84

Vielleicht sollte man das auch mal aus einer anderen Perspektive sehen.
Ein Zugführer möchte in dem Wissen anstehender Ausbildungen und Übungen Urlaub nehmen, begründet dies, dass seine Abwesenheit den Auftrag nicht gefährdet. .
Wenn der DV diesen genehmigt, kann es gut passieren, dass andere mit dieser Argumentation ebenfalls Urlaub in dieser Zeit beantragen. Ab wann wird dann der Auftrag gefährdet? Wie sollte er wenn ein Zugführer schon nicht ins Gewicht fällt, bei 5-6 einfachen Soldaten argumentieren,
dass diese ins Gewicht fallen?
Ich vermute mal der DV möchte einen solchen Präzedenzfall vermeiden um eben nicht eine Lawine loszulösen.

Eisensoldat

Der TE hat ja gesagt, es ist ein Zeitraum in dem keine Uebungsvorhaben sind, sondern nur normaler Kasernendienst. Und dieser ist meiner Meinung nach kein zwingender dienstlicher Grund bei nahezu vollstaendiger Stellenbesetzung. Wenn also alles stimmt, und der TE auch vollstaendig berichtet hat, dann ist die Entscheidung des DV nicht begreifbar, und eine Beschwerde dagegen haette wahrscheinlich Erfolg.
Ich als DV jedenfalls habe in solchen Situationen selbst nicht die Notwendigkeit gesehen den Uralubsantrag abzulehnen.

wuerde  mich aber nicht wundern, wenn in diesem Fall doch andere Gruende fuer Ablehnung um die Ecke kommen ....... (z.B. Vorbereitung fuer ein groesseres Vorhaben wie ILUE)

JensMP79

Ich würde jedenfalls den KpFw ins Boot nehmen. Wenn ich den überzeugt habe ist das schon deutlich mehr als die halbe Miete.  ;)



Andi8111

Zitat von: slider am 22. Februar 2021, 13:11:22
Hm, Andi, ich versteh schon, was du meinst. Aber "zwingende dienstliche Gründe" ist eben nicht identisch mit "passt dem DV gerade nicht in den Kram". Wenn generelle Ausbildung einer voll besetzten Einheit ein Grund ist, einzelnen Leuten den Urlaub zu verweigern, wann kann man denn dann in Urlaub gehen?

ich gebe mal ein Beispiel, aus meiner beschränkten Sich als ein "Typ der an irgendeinem Schreibtisch in einem SanVersZ sitzt".
Soldatin K. bekleidet den DP als SanFwMTAF. Wenn nun die Welle an AVU-IGF Begutachtungen rollt und kein Personal da ist, dass sie Voruntersuchungen erledigen kann in der gesetzten Frist, dann kann ich ihr keinen dreiwöchigen Urlaub gewähren. Aber sie ist ja SanFw, also keine "Mimose". Sie weiß das und würde gar keinen Urlaub einreichen, weil Sie ihre Arbeit ja erledigen will. Für den Bedarfsträger. Aber spielen wir es mal durch: Sie beharrt auf dem Urlaub, ich gehe die Personalliste durch und finde niemanden, außer mich selbst, der Sie fachlich vertreten kann. Dann genehmige ich den ANTRAG auf Urlaub nicht und schlage eine andere Lösung vor; Splitten des Urlaubs ODER sogar RS mit der VorgesDst, ob von dort jemand kommandiert werden kann. Geht das nicht und geht die Soldatin nicht auf andere Schlichtungsangebote ein, beschwert die Soldatin sich. Dann Nehme ich dazu mit o.a. Gründen Stellung und: Siehe da, der Urlaub wird letztendlich nicht genehmigt; ABER: Es muss ein Gegenvorschlag, den gesamten Zeitraum betreffend gemacht werden und da ist der Urlaub zu genehmigen, wenn die Soldatin zustimmt.
Diese Beispiele, wie gesagt aus der o.a. Sicht eines "am Schreibtisch hockenden Leiters einer RegSanEinrichtung", sind pro Jahr auf unter 5 Vorkommnisse beziffert. Unter anderem auch WEIL wir genau wissen, dass außer uns NIEMAND da ist, der dem Bedarfsträger gegenüber dessen Aufträge und Ersuchen erfüllen KANN.

Wie das in der Kampftruppe ist, in der ja alle irgendwie "einfach so die ganze Zeit sich nur in Übung halten und im Regeldienst gar keine Realversorgung leisten", kann ich nicht sagen.
Aber grundsätzlich ist es doch so, wie ich Eingangs schon geschildert habe. Völlig ohne Wertung: Wenn Soldat A Urlaub beantragt und der DV nach Prüfung und Entscheidung in pflichtgemäßem Ermessen keine Möglichkeit sieht, den Urlaub zu genehmigen, dann lehnt er diesen ab. Und die Beschwerde rollt auf ihn zu. Sollte er also den Urlaub leichtfertig oder ohne Gründe oder aus Schikane abgelehnt haben, wird der DV2 das richten.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich, wohlgemerkt aus meiner beschränkten Sicht als DV (seit Jahren!) geschrieben. Und das gilt für alle Soldaten, egal in welcher Truppengattung oder in welchem MilOrgBer oder in welcher TSK er denn dienen mag.

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