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DDR Flagge auf der Stube ?

Begonnen von Petersonn, 12. Oktober 2013, 19:44:16

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Petersonn

Hallo


wir waren mal vor ein paar monaten auf dem truppenübungsplatz und da haben wir die stuben bezogen und als ich an einer stube eines kameraden vorbei lief hab ich gesehen wie da eine ddr flagge an seinem bett gespannt war (sozusagen als lichtschutz zum schlafen) und ich frag mich, ob so was irgendwie doch nicht verboten ist ??


interessiert mich aus neugier

wolverine

Warum sollte es verboten sein? Die Frage ist eher warum jemand so etwas aufhängt und aus welchen Motiven?
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dose1111

in meinen augen verboten, da die ddr nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. dann könnte man auch gleich eine ns-flagge nehmen

KlausP

Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:33:22
in meinen augen verboten, da die ddr nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. dann könnte man auch gleich eine ns-flagge nehmen

Was "in ihren Augen verboten" ist, ist aber völlig irrelevant. DDR-Symbole sind nun mal im Gegensatz zu nationalsozialistischen Symbolen nicht verboten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dose1111

grundsätzlich richtig. es gibt aber auch flaggen aus der ns-zeit, die im zivilen nicht verboten sind, da man dass hk weglässt o.ä.. beim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten. und auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war, wirst du mir sicher zustimmen, dass das system nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. und §8 SG ist da eindeutig...

KlausP

Was für'n Unsinn. Da ist jeder weitere Kommentar überflüssig.

Zitatbeim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten.

Beispiele?
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wolverine

Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:43:14
grundsätzlich richtig. es gibt aber auch flaggen aus der ns-zeit, die im zivilen nicht verboten sind, da man dass hk weglässt o.ä.. beim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten.
dann klären Sie mich mal auf? Was meinen Sie jetzt konkret?

Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:43:14
und auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war, wirst du mir sicher zustimmen, dass das system nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. und §8 SG ist da eindeutig...
wie gesagt: Wenn das Aufhängen der Flagge eine Verklärung oder ein politisches Statement enthält, könnte es ein Problem sein. Als bloßer Sichtschutz weil nichts anderes verfügbar ist, sehe ich das anders. Als Symbolik ist die DDR-Flagge nicht verboten.
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KlausP

Zitatund auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war,

Und was hat das Ihrer Meinung nach mit dem Thema zu tun?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Du hast bestimmt irgendwo im Keller noch einen "Erich-Schrein"  ;D
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KlausP

Zitat von: wolverine am 12. Oktober 2013, 20:54:21
Du hast bestimmt irgendwo im Keller noch einen "Erich-Schrein"  ;D

Nein, ich hab nicht mal mehr eine Uniform. Meine Paradejacke mit meinen Auszeichnungen hat bei meiner Verabschiedung 1996 mein Uffz-Korps bekommen - heute muss ich sagen, leider. Mit dem Thema DDR habe ich lange abgeschlossen, allerdings gehören 19 Jahre NVA zu meinem Leben als Soldat, ohne sie zu verklären.
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wolverine

#11
Glaubst Du ehrlich, dass Du mir das erklären musst? Darfst Du natürlich; musst Du aber nicht.
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KlausP

Zitat von: wolverine am 12. Oktober 2013, 21:06:28
Glaubst Du eherlich, dass Du mir das erklären musst? Darfst Du natürlich; musst Du aber nicht.

Nö, dir nicht.  ;)
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Matze 78

Hier mal auszugsweise ne Info aus einem Forum, welches sich mit dem Thema DDR beschäftigt:

"Staatswappen und Staatsflagge bestanden also offiziell als Hoheitszeichen bis zum Ende der DDR am 2.10.1990 weiter. Verschiedentlich wird – auch unter deutschen Vexillologen – die Auffassung vertreten, daß nach der deutschen Einheit die Flagge der DDR verboten worden sei, das Zeigen der DDR-Symbole von alten Anhängern und Nostalgikern damit rechtswidrig sei. Dem ist nicht so. Das Bundesministerium des Innern teilt auf Anfrage mit: ,,Es gibt keine rechtlichen Bestimmungen, die das Zeigen der DDR-Flagge untersagen. Entsprechende Vorschriften wie die §§ 90a und 104 StGB sowie § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dienen ausschließlich dem Schutz der Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland gegen eine mißbräuchliche Verwendung" .
Auch die Dienstflaggen für die Nationale Volksarmee und die Volksmarine bestanden bis zum Ende der DDR offiziell weiter. Es gab weder offizielle noch interne Festlegungen zur Aufhebung bzw. Änderung der Flaggenverordnung von 1979, insbesondere auch aufgrund der weiteren Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Verteidigungsbündnis . Nach dem Volkskammerbeschluss vom 30.5.1990 entschied der Stellvertreter des Ministers für Abrüstung und Verteidigung Anfang Juli 1990, daß es auch keine internen neuen Dienstvorschriften über das Weiterführen der Dienst- und Rangflaggen gibt. Einzige Änderung war die Umkleidung mit neutralen Knöpfen an den Uniformen der Generale und Admirale ab 20.7.1990 anstelle der bisherigen Knöpfe mit dem DDR-Wappen . Sie wanderten in das Deutsche Historische Museum Berlin ."

Es gab dieses Jahr bereits ne Diskusion einiger Politiker, die ein Verbot von DDR-Symbolen gefordert haben, letzten Endes wurde aber gesagt das ein Verbot von DDR-Symbolen nicht zur Debatte steht. War alles in den Medien zu lesen.

Mfg Matze


 

 
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

justice005

Ich schließe mich Dose1111 an und werte die DDR Fahne als Verstoß gegen Paragraph 8 Soldatengesetzes. Es spielt für die Dienstpflicht nicht die leiseste Rolle, ob die Fahne verboten ist oder nicht.

natürlich ist sie strafrechtlich nicht verboten, aber das hat nichts mit der Pflicht zu tun, sich aktiv für die FDGO einzusetzen. Diese Flagge symbolisiert das Gegenteil und somit verletzt der Soldat die Treuepflicht zum Grundgesetz.
Dazu gibt es ürigens bereits Rechtsprechung. Anlass für die Rechtsprechung war übrigens eine Kaffeetasse mit der Flagge und der Aufschrift : I Love DDR

Die Rechtsprechung finde ich im Übrigen richtig. Es ist ein Riesen Unterschied, ob irgendein Zivilist erlaubterweise eine solche Flagge zeigt, oder ob es ein Bundeswehrsoldat innerhalb einer Kaserne tut.


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