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Darf ich die Ausrüstung nach 4wochen behalten?

Begonnen von Bischoff, 25. Januar 2007, 18:22:35

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Bischoff

Guten Abend liebes Forum ;)

ich wollte mal fragen ob ich meine Ausrüstung (wie zB Unterhose lang, Sportschuhe, Kampfstiefel, Hallenschuhe, Socken und so weiter) nach 4 wochen behalten darf? oder ab wann darf man sie behalten?
Habe meinen dienst am 02.01. angetreten bin ja aber ab dem 1.1. soldat gewesen
meine ausmusterung wird wahrscheinlich am 29.01sein da ich mich dort wieder in der Kaserne melden soll!

ich hoffe ihr könnt mir helfen


mfg Bischoff

StDSdt

Hallo Bischoff,

soweit ich weiss darf man die Kampfschuhe erst  nach der 4 Woche behalten. Zumindest war das bei mir so, als ich erfuhr dass mein KdV antrag seit 3 Monaten durch war und hätte gehen sollen. Die Kampfschuhe durfte ich (Anfang der 4 Woche) nicht behalten. Jedoch durfte ich meine Socken, die T-Shirts, Unterhosen, Unterhemden und Sportschuhe (incl. Hallenschuhe) behalten.

Ob sich da seit dem 01.01.2007 was geändert hat kann ich Dir jedoch nicht sagen. Mein wissenstand ist vom August 2006.


Grüße

Stefan
Alles was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch!

meisterjäger

Klar, mal eben neu einkleiden und nebenbei gute teure Arbeitsstiefel mitgehen lassen.
Ich hoffe sie lassen dir nur die Formschönen Feinrippunterhosen.
Da krieg ich de Brech'  >:(!!!
Numquam Desperare

schlammtreiber

Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Timid

Also, streng genommen dürfte mal als Kriegsdienstverweigerer eigentlich nichts davon behalten. Bei dem Material handelt es sich ja um den "Reservisten-Grundbedarf", den man nicht geschenkt bekommt, sondern für den "Großen Vaterländischen Krieg" in Verwahrung bekommt. Und erst wenn entsprechende Fristen vergangen sind, geht das Material in den Besitz desjenigen über, der es vorher "verwahren" musste.

Ergo: Genau genommen bekommt ein Kriegsdienstverweigerer oder jemand, der ausgemustert wurde, eigentlich überhaupt nichts.
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