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Darf ein privater Hund mit in die Kaserne?

Begonnen von Lisa.S., 23. September 2011, 14:07:02

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Lisa.S.

Hallo, ich habe eine, für mich sehr wichtige und entscheidende Frage  :-\

Ich habe einen Hund ( 3 Monate alt ) und würde gerne wissen, ob man ihn mit in die Kaserne nehmen darf, oder ob man ihn abgeben oder in Tierheim bringen muss. Ich habe bis vor 2 Wochen mit meinem Exfreund zusammen in einer Wohnung gewohnt und eigentlich wollte er auf den Hund aufpassen, wenn ich die Woche über in der Kaserne bin. Nun stehe ich aber alleine mit meinem Hund da und weiß nicht wie es jetzt weiter geht. Ich liebe den kleinen schon richtig und es würde mir verdammt schwer fallen ihn ganz weggeben zu müssen. Ich wohne in Essen und muss nach Bayern im Januar. Meine Eltern können leider auch nicht auf ihn aufpassen.  :(

Über Hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar  :)

Lg Lisa

schlammtreiber

In der AGA kannst Du das grob vergessen, nicht machbar. Auch danach, in der Stammeinheit, ist es fraglich, ob das toleriert wird, wahrscheinlich (höchstwahrscheinlich) eher nicht.
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Rollo83

Wo denn in Bayern und wenn nur für die AGA? Frage wegen Fahrgemeinschaft eventuell weil ich Duisburg - Bayern fahre.

Ralf

Zitat von: schlammtreiber am 23. September 2011, 14:09:08
In der AGA kannst Du das grob vergessen, nicht machbar. Auch danach, in der Stammeinheit, ist es fraglich, ob das toleriert wird, wahrscheinlich (höchstwahrscheinlich) eher nicht.
In Kasernen mit Wachhunden ist es nicht erlaubt. Darüber hinaus entzieht sich mir der Sinn. Ein 3 Monate alter Junghund muss beschäftigt werden, sonst sucht er sich eine Beschäftigung.
Und während man im Dienst ist, sollte man nicht in der Lage sein, sich um einen Junghund zu kümmern, sondern hat einen Auftrag.
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wolverine

Vergessen Sie das! Ich habe einmal die Erlaubnisvoraussetzungen herausgearbeitet....wird hier zulang!
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KpTrpFhr

Haustier in der Kaserne? Ich glaub, es hakt!

Abgesehen davon, dass Sie während Ihres Dienstes ohnehin wenig Zeit haben, sich um das Tier zu kümmern, ist es untersagt, in der Kaserne ein nicht dienstliches Haustier zu halten. Es sei denn, Sie sind sehbehindert und dürfen einen Blindenhund mit sich führen. Ein Tier stellt auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung Ihrer Kameraden dar, da man Allergien nicht ausschliessen kann.

Fazit: Geben Sie ihr Zeckentaxi in ein Tierheim und gut ist!

Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

Webseite: http://www.juniggs.de.vu
Gästebuch: http://139829.m

wolverine

#8
Zitat von: KpTrpFhr am 28. September 2011, 15:34:24
ist es untersagt, in der Kaserne ein nicht dienstliches Haustier zu halten.
Gibt es dafür eine Quelle oder ist das nur das übliche dümmliche Geblubber aus Ihrer Tastatur?
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KpTrpFhr

Zitat von: wolverine am 28. September 2011, 15:37:32
Gibt es dafür eine Quelle oder ist das nur das übliche dümmliche Geblubber aus Ihrer Tastatur?


Diensterfahrung!
Noch Fragen?
Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

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wolverine

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miguhamburg1

Genau, lieber Wolverine, es ist vollkommener Unsinn, was besagter User KpTrpFhr hier von sich gab.

Denn ein Soldat kann hier ganz einfach einen Antrag a.d.D. an den Kasernenkommandanten richten, der so eine Frage zu entscheiden hat. Und da es für diese Frage in keiner Vorschrift irgendein Verbot gibt, wird dieser Antrag bei entsprechend positiver Stellungnahme durch den EinhFhr/DV auch - ggf. mit liegenschaftsspezifischen Einschränkungen - genehmigt. Genau mit dieser Frage habe ich mich als Kasernenkommandant selbst kümmern dürfen, und die rechtliche Prüfung durch unsere Kommandobehörde und das zuständige WBK ergab genau das, was Sie vermuteten.

wolverine

Mittlerweile gehört noch eine positive Stlgn. BwDLZ als Liegenschaftsträger und eine Stellungnahme des zuständigen Veterinärs dazu. Und noch ein paar weitere Kleinigkeiten; ich war auch schon mit einer solchen Fallgestaltung befasst und da ging es um ein Einzelbüro. Bei Gemeinschaftsunterkunft halte ich das für noch für komplizierter. Aber eben: Ein Verbot in Vorschriften- oder Erlassform gibt es nicht.
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Flexscan

Zitat von: Lisa.S. am 23. September 2011, 14:34:28
Ohje.  :(

Danke sehr für die schnellen Antworten.

Wenn alle Stricke reissen und Du niemanden findest melde Dich bei mir. Bin aus Duisburg. Vllt können wir da was arrangieren.

Bin zwar kein grosser Hundeexperte ist aber denk ich immer noch ne besser alternative als Tierheim.

@ KpTrpFhr
Einfach mal die Schnau*** halten wenn man keine Ahnung hat!


MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Pearlinha

Ich wollte mich auch grade anbieten :)

Ich bin aus Essen und kenne mich mit Hunden aus. Habe 3 Jahre den kleinen Münsterländer von meinem Freund gesittet und ab und an aus den "Bernasennen-Goldenretriver-Labador-Bernhadiner-Mix" (ja der Hund besteht aus wirklich sovielen Rassen :D ) von meinem Onkel. Wohne in der nähe vom Mechtenberg, falls dir das was sagt. Und viele Freunde haben auch Hunde :)

Vielleicht kann man da ein Arrangement finden.

Hast du denn vor nach deiner Aga an den Standort der Stammeinheit zu ziehen?
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

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