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Darf die Bundeswehr ohne Notfall einem den bereits genehmigten Urlaub streichen?

Begonnen von LegendOfLager, 13. März 2015, 19:11:07

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LegendOfLager

Hallo alle Zusammen!


mein Problem lautet wie folgt:
Ich habe Vom 1.April bis zum 30. April diesen Jahres meinen Jahresurlaub geplant. Dieser ist auch seit letztes Jahr Dezember bereits von meinem Chef genehmigt.
Vor 2 Wochen bekam ich Meldung von meinem Gezi ob das in Ordnung ginge wenn ich erst ab dem 3. April in Urlaub gehe, weil sie eine Kommandierung für einen meiner Laufbahnlehrgänge bei sich liegen haben, und dieser am 2. April endet. Ich sagte Ihnen das ginge vollkommen in Ordnung. Nun sind weitere Kommandierungen aufgetaucht bezüglich der folge Lehrgänge, welche dann ab dem 13. April bis zum 13. Mai wären. Dadurch ist natürlich meine ganze Planung über den Haufen geworfen worden. Habe mich zu Urlaubsverordnungen etwas informiert, und viele Quellen sagen das der Arbeitgeber den Urlaub nur in Notfällen wie: Katastrophen, Auslandseinsätze streichen darf. Ist das korrekt? Oder wie ist dabei die Sachlage, wenn ich einfach nicht zustimme wenn sie mich wieder fragen ob das in Ordnung ginge? Hab ich eine Möglichkeit diese Folge Lehrgänge zu verschieben?

MfG

P.S: Vorab: Ich habe keinen Urlaubsaufenthalt im Ausland geplant, sodass mir etwas erstattet werden könnte. Bei mir liegen einfach die Nerven blank! :-[

justice005

Zitatbekam ich Meldung von meinem Gezi

Über die Gewährung von Urlaub und über den Widerruf eines Urlaubs ist einzig und alleine der Chef zuständig. Daher sollten Sie mit diesem das Gespräch suchen, um die Sache zu klären.

ZitatNun sind weitere Kommandierungen aufgetaucht

Das spricht nicht grade für ein ordentlich strukturiertes Gezi sondern für eine äußerst bedenkliche Planung und Informationspolitik.

Zitatund viele Quellen sagen das der Arbeitgeber den Urlaub nur in Notfällen wie: Katastrophen, Auslandseinsätze streichen darf.

Man braucht "dringende dienstliche Gründe". Was dringende dienstliche Gründe sind und was nicht, entscheidet im Streitfall das Gericht. Meiner persönlichen Meinung nach ist ein Laufbahnlehrgang durchaus ein dringender Grund. Außerdem könnten Ihnen Laufbahnnachteile entstehen, wenn Sie den Lehrgang nicht besuchen, so dass es in Ihrem eigenen Interesse ist, dort hinzugehen.

Ob das auch bei den anderen Lehrgängen der Fall, kann ich natürlich nicht sagen.

Urlaub kann übrigens nur dann aus dringenden dienstlichen Gründen widerrufen werden, wenn dieser Grund NACH der Urlaubsgenehmigung entstanden ist. Wenn also der Lehrgang schon im Dezember bekannt war, dann sieht es mit dem Widerruf schlecht auf.

Zusammenfassung: Reden Sie mit dem Chef!


KlausP

Was sollen das denn für Laufbahnlehrgänge sein? Die kommen in der Regel nämlich nicht so kurzfristig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatVorab: Ich habe keinen Urlaubsaufenthalt im Ausland geplant, sodass mir etwas erstattet werden könnte. Bei mir liegen einfach die Nerven blank!
Das muss ich nun nicht verstehen. Wenn dir bei so etwas schon die Nerven blank liegen, wie willst du denn in einem Auslandseinsatz bestehen? Wo ist denn nun das Problem, dass du da so nervös bist?

Also Personalführer würde ich dir den Lehrgang zuweisen und wenn du nicht gehen willst, dich belehren lassen, dass du ggf. entstehenden Laufbahnnachteile selbst in Kauf nimmst. Ein Hinderungsgrund zur Teilnahme an einem Laufbahnlehrgang liegt jedenfalls aufgrund deiner Schilderungen nicht vor.
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KlausP

Laufbahnlehrgänge werden ja vom BAPersBw per Ausbildungsplanung (grob) vorab mitgeteilt, um den Soldaten eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Ich denke eher, hier verwechsekt jemand Laufbahn- und Verwendungslehrgänge. Letztere werden durch die Einheit geplant und angefordert. Ich warte ja noch auf die Antwort des TE auf meine Frage. Scheint aber nicht sooo wichtig zu sein.
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LegendOfLager

Schonmal Danke für die reichlichen Antworten.
Also Punkt 1. Laut Planung von Letztem Jahr sollte mein SysTech(Der Lehrgang um den es hier geht) im 1. Quartal dieses Jahres stattfinden.
Ich habe schon da sehr oft versucht herauszufinden wann genau dieser sein sollte, aber mein Lehrgangsbearbeiter sagte das diese Lehrgänge direkt von BAPers kommen und er deshalb dazu nichts sagen könnte. Auch ein Gespräch mit BAPers hat nichts ergeben, da diese sagten: "Das müsse man dann sehen wenns soweit ist." Und Genau 1 Monat bevor dieser dann endlich auch beginnen sollte kam dann erst die Kommandierung dazu.
Zu Punkt 2: Es geht dabei nicht um einen Auslandseinsatz sondern um einen Urlaub im Ausland. Man liest sehr viel darüber, dass wenn dieser nach Genehmigung des Urlaubs gebucht wurde und der Urlaub aus diversen Gründen gestrichen wird, die Bundeswehr dann für die Rückerstattungskosten, bzw. der Stornogebühren aufkommt.
Zu Punkt 3: Ja diese "grobe" Planung hab ich letztes Jahr bereits erhalten, jedoch hab ich mit der Kommandierung zusammen eine Planungsänderung bekommen, das der SysTech nicht wie vorher im 1. Quartal sein wird, sondern Irgendwann zwischen Anfang März und Ende Juni.




KlausP

Okay, danke. Dann liegt das aber nicht an Ihrer Einheit und ich würde als Ihr Spieß meinem Chef genau das empfehlen, was @Ralf ausgeführt hat.
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griesgrenni

ZitatZu Punkt 3: Ja diese "grobe" Planung hab ich letztes Jahr bereits erhalten, jedoch hab ich mit der Kommandierung zusammen eine Planungsänderung bekommen, das der SysTech nicht wie vorher im 1. Quartal sein wird, sondern Irgendwann zwischen Anfang März und Ende Juni.
Eine vergleichbare Problematik haben wir auch: Durchführung des gleichen (Laufbahn-) Lehrgangs nahezu über das ganze Jahr, Bekanntgabe aller Termine noch in 2014, Vorlauf der Zuweisung aber natürlich fraglich. Schwierigkeit KpChef: Jeden EU in betreffenden Zeiträumen ablehnen? Wenn nicht, EU bei Zuweisung aufheben?

ZitatLaufbahnlehrgänge werden ja vom BAPersBw per Ausbildungsplanung (grob) vorab mitgeteilt, um den Soldaten eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Absolut richtig, nur wenn grobe Planung in Richtung "irgendwann im Jahr" geht, ist das kaum zielführend. Ob das an der organisatorischen Komplexität oder an der Motivation der verantwortlichen Planern liegt, kann ich natürlich nicht bewerten.

anonymaus

@griesgrenni:
Auch da hat der Chef alle Mittel in der Hand. Der Soldat hat das Recht EU zu beantragen. Wird der Antrag aus dienstlicher Notwendigkeit abgelehnt, ist es am Chef dem Soldaten einen Ausweichzeitraum zu nennen! Dazu braucht es nur eine kurze Abstimmung mit dem Personalführer des Soldaten. Der kann ja in Köln, schlecht sehen, wann der Soldat gerne Urlaub hätte.


KlausP

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Interessierter03

Zitat von: KlausP am 13. März 2015, 19:28:30
Was sollen das denn für Laufbahnlehrgänge sein? Die kommen in der Regel nämlich nicht so kurzfristig.

Dem kann ich nur zustimmen  ???

InstUffzSEAKlima

Es kann schon mal vorkommen, dass kurzfristig jemand ausfällt und ein anderer seinen eigentlich für später geplanten Lg somit eher antritt. Leider ist es aber auch hin und wieder der Fall, das die Bearbeiter in der Einheit nicht so organisiert und sorgfältig arbeiten und informieren, wie es für einen reibungslosen Betrieb des Tagesgeschäftes notwendig ist und dann "plötzlich was auftaucht". Wenn Letzters nicht durch den Soldaten verursacht oder beeinflusst wurde, stehen ja die bekannten Möglichkeiten zur Verfügung, allem voran ein klärendes Gespräch.

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