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BW-Shirts tragen + Rechte von Feldjägern ggü. Zivilpersonen

Begonnen von zivilist123, 25. Dezember 2015, 21:55:15

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zivilist123

Guten Abend,

ich bin nun schon seit über einem Jahr raus aus der Truppe.
Heute wurde ich nun beim trainieren im Fitnessstudio von jemandem angesprochen,
dass ich die Hoheitsabzeichen von den BW-Shirts entfernen müsste, da es sonst eine Straftat
gemäß §132a wäre.
Ich habe mich nun ein bisschen hier durchs Forum gelesen, um diese Aussage zu überprüfen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte das Tragen des T-Shirts allein keinen Straftatbestand darstellen,
da es nur ein einzelnes Uniformteil ist und nicht der Anschein erweckt wird, dass ich Soldat sei?

Desweiteren habe ich noch eine Frage bzgl. der Weisungsbefugnis von Feldjägern ggü. Zivilpersonen.
Grundsätzlich kann mir ja ein Soldat keine Befehle erteilen, V-Fall oder mögliche Einsätze im Inland mal außenvorgelassen.
Jedoch stellt sich mir die Frage, ob ein Feldjäger meine Personalien feststellen dürfte?

Jetzt mal angenommen, die Person die mich angesprochen hat wäre Feldjäger gewesen und hätte mich anzeigen wollen,
hätte diese Person dann meine Personalien feststellen dürfen oder hätte die Polizei hinzugezogen werden müssen?

Gruß, ein Zivilist

Tommie

Haben Sie sich den § 132 a StGB einmal durchgelesen? Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Schon da könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Aussage, die Ihnen gegenüber getätigt wurde, vollkommener Bullshit ist ;) ! Verurteilungen nach § 132 a StGB erfolgen dann, wenn aufgrund der "Verkleidung" der Eindruck entsteht, dass da eine Amtsperson stehen könnte, die auch entsprechende Amtshandlungen vornimmt! Welche Amtshandlung haben Sie denn in der Muckibude vorgenommen ;) ?

Ach ja, Feldjäger sind für Soldaten zuständig, nicht für Leute, die nicht in einem Wehrdienstverhältnis stehen! Somit können diese Ihnen nur dann etwas, wenn sie z. B. unterstützend für die Polizei tätig wären!

Damit sollte die Aussage "Das ist eine Uniform, die Sie nicht tragen dürfen und ich rufe jetzt die Feldjäger an, die kommen dann und nehmen Sie fest!" so etwas von sinnbefreit, dass man der Person, die so etwas von sich gibt, eigentlich nur raten kann, das nächste Mal den Schirm zu schließen, wenn der Herr Hirn vom Himmel wirft ;D !

zivilist123

Hallo Tommie,

danke für die schnelle Antwort.
Es wurde in versch. Foren immermal ein Präzedenzfall gepostet, wo jemand wegen Tragen eines T-Shirts mit "Polizei"-Aufdruck belangt wurde,
deshalb war ich mir bzgl. der Rechtslage nicht völlig sicher, auch nach lesen des §.

Von Feldjägern hat die Person nicht gesprochen,
hat auch nicht mit einer Anzeige gedroht oder sowas. ;)

Das war eine hypothetische Überlegung, wie es wäre, wenn mich jemand wirklich wegen soetwas anzeigen wollen würde.
Einem normalen Soldaten müsste ich ja meine Personalien nicht vorzeigen, d.h. der müsste dann wohl Anzeige gegen unbekannt schreiben oder
die Polizei rufen. ;D
Es war mir allerdings nicht ganz klar, ob Feldjäger hier irgendwelche Sonderrechte haben,
da in einem Forum namens Military-Police oder so jmd. davon fantasierte, Zivilpersonen, die Uniform tragen, anzuzeigen
(wobei es da wohl um komplette Uniformen ging).


Jens79

Das hier ist mal wieder ein typischer "Was wäre wenn" Fall.  ::)

Man könnte jetzt ewig konstruieren und irgendwelche Fantasiefälle stricken.

Befindet sich die Person in einem MSB darf der FJg sehr wohl die Personalien feststellen.

Also ist es wie immer, Recht haben und Recht haben sind zwei Paar Schuhe. 
 

ulli76

Maßgeblich ist, ob der normale Durschnittsbürger anhand der Bekleidung denken könnte, dass es sich um einen Soldaten handelt.

Es gibt aber ein anderes Problem: Das T-Shirt gehört dir zur Zeit nicht. Es wurde dir nur zur Aufbewahrung mitgegeben. Erst nach 3 Jahren ohne Wehrübung isses deins.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


zivilist123

Zitat von: ulli76 am 25. Dezember 2015, 22:43:11
Maßgeblich ist, ob der normale Durschnittsbürger anhand der Bekleidung denken könnte, dass es sich um einen Soldaten handelt.

Es gibt aber ein anderes Problem: Das T-Shirt gehört dir zur Zeit nicht. Es wurde dir nur zur Aufbewahrung mitgegeben. Erst nach 3 Jahren ohne Wehrübung isses deins.
Interessant, wo finde ich dazu die passende Vorschrift?
Gilt das auch für ehemalige FWDler, ohne Reservistenstatus?

SGBunny

Sobald man auch nur einen Tag gedient hat *ist* man Reservist, ob nun beordert oder nicht.

SGBunny

https://www.jurion.de/Gesetze/WPflG/24?from=0:1356566#jurabs_6

Zitatausgehändigte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ohne Entschädigung jederzeit erreichbar sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen, sie nicht außerhalb des Wehrdienstes zu verwenden, eine missbräuchliche Benutzung durch Dritte auszuschließen, den Weisungen zur Behandlung der Sachen nachzukommen, die Sachen der zuständigen Dienststelle auf Aufforderung vorzulegen oder zurückzugeben - dabei ist § 19 Absatz 5 Satz 2 bis 5 anzuwenden - und ihr Schäden sowie Verluste unverzüglich zu melden,

Jens79

Kann man ein Wehrpflichtgesetz anführen obwohl es derzeit keine Wehrpflicht mehr gibt?

Und denkt sich der Durchschnittsbürger das ein Soldat vor im steht, nur weil jemand ein TShirt trägt das man überall kaufen kann?
 

SGBunny

Sie ist nur "ausgesetzt" und nicht "abgeschafft"
Und als Ex-FWDL-er unterliegt man ihm, zumindest nach meinem Kenntnisstand, nach wie vor.

Ich argumentiere hier übrigens nicht "pro" oder "kontra", das war als reine "Quellennennung" gedacht.

KlausP

Zitat von: Jens79 am 25. Dezember 2015, 23:09:25
Kann man ein Wehrpflichtgesetz anführen obwohl es derzeit keine Wehrpflicht mehr gibt?

Und denkt sich der Durchschnittsbürger das ein Soldat vor im steht, nur weil jemand ein TShirt trägt das man überall kaufen kann?

Das Wehrpflichtgesetz gilt nach wie vor, lediglich die Heranziehung zum Grundwehrdienst ist ausgesetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

 

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Zitat von: Tommie am 25. Dezember 2015, 22:03:48
Haben Sie sich den § 132 a StGB einmal durchgelesen? Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Schon da könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Aussage, die Ihnen gegenüber getätigt wurde, vollkommener Bullshit ist ;) ! Verurteilungen nach § 132 a StGB erfolgen dann, wenn aufgrund der "Verkleidung" der Eindruck entsteht, dass da eine Amtsperson stehen könnte, die auch entsprechende Amtshandlungen vornimmt! Welche Amtshandlung haben Sie denn in der Muckibude vorgenommen ;) ?


Tommie, ich frage mich ob du denn §132a gelesen hast. Wo steht da bitte was von Amtshandlungen?
Absatz 1 Satz 4 sagt doch z.B. eindeutig, dass es reicht, wenn man "inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt".

Du hättest hier eher den §132 erwähnen sollen, wenn du von Amtshandlungen bzw. Amtsanmaßung sprichst ;)

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