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Bundeswehr trotz Zivildienst

Begonnen von Lumpie1988, 28. Januar 2017, 18:16:50

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Lumpie1988

Moin zusammen.
Und zwar habe ich Folgendes anliegen.
Vor 10 Jahren habe ich leider den Wehrdienst verweigert weil einfach zu viele auf mich eingeredet haben.
Nun würde ich allerdings gerne zur Bundeswehr.

Meine frage. Ist dies noch möglich trotz damaligen verweigern?
Bin jetzt 28 jahre alt und wohne in der nähe von Kiel.
Habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Küchenbauer.

Da vor 4 Monaten mein Sohn geboren ist würde ich gerne abends nach Hause fahren. Wäre dies auch möglich.

Währe mir noch nicht sicher in welcher Abteilung ich mich verpflichten würde da ich erst einmal klären wollte ob das überhaupt funktionieren würde.

Freue mich über jede Antwort.

KlausP

ZitatMeine frage. Ist dies noch möglich trotz damaligen verweigern?

Sie müssen zuerst Ihren damaligen KDV-Antrag gegenüber der Nachfolgebehörde des früheren Bundesamtes für den Zivildiemnst zurücknehmen. So lange das nicht passiert ist, werden Sie nicht zur Eignungsfeststellung eingeladen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Wir sollten hier, noch bevor Sie überhaupt einmal tätig werden, ein paar Dinge klar stellen:

1. Die Institution, bei der Sie sich bewerben möchten, heißt "Bundeswehr" und nicht "Heimatwehr des Landkreises Kiel"! Mit Ihrer Unterschrift unter die Einstellungspapiere bestätigen Sie Ihre bundesweite Mobilität! Wer dies nicht möchte, sollte vor einer Bewerbung bei der Bundeswehr Abstand nehmen!

2. Mit aktuell 28 Jahren ist es für Sie schon sehr spät, wenn Sie bei der Bundeswehr eine Ausbildung durchlaufen möchten! Sofern Ihr Beruf "Küchenbauer" verwendbar wäre, bestünde (theoretisch) die Möglichkeit im Fachdienst mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden. Wenn nicht, haben Sie nach dem 29. Geburtstag leider nur noch die Möglichkeit, sich in der Laufbahn der Mannschaften zu bewerben. Damit wäre bei BBesO A5 für Sie das Ende der Karriereleiter erreicht!

3. Nach einer Bewerbung kommt eine Eignungsfeststellung, die herausarbeiten soll und wird, für welche Laufbahn Sie geeignet sind. Danach wird man Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten, das Sie annehmen oder ablehnen können. Und "Wunschkonzert" ist nur in den wenigsten Fällen!

4. Sollten Sie für eine höhere Laufbahn geeignet sein, werden Sie der Laufbahn und dem laufbahnziel entsprechende Lehrgänge durchlaufen, die meist auch nicht "um die Ecke" stattfinden. Die Sanitäter gehen in der Regel nach München, die Führungsunterstützer in der Regel nach Feldaffing am Starnberger See! Auch das ist nicht um die Ecke von Kiel, das ja bekanntlich zu Südschweden gehört ;D !

Daher komme ich persönlich zu dem Schluss, dass erstens für Sie der Zug wahrscheinlich sehr bald abgefahren ist, weil Sie für die höherwertigen Laufbahnen schlicht und ergreifend zu alt werden, und Sie sich damit nur noch in der niedrigsten Laufbahn mit entsprechend niedrigen Bezügen verpflichten können. Und mit der Einschränkung, jeden Abend zu Hause sein zu wollen, taugt der Arbeitgeber Bundeswehr für Sie ungefähr so, wie ein Igel zum sich den A.... abputzen ;D ! Lassen Sie es, wenn Sie meinen Rat haben wollen!

Lumpie1988

Vielen dank für die ausführliche Antwort vin ihnen. Sie haben auf jede Fall Recht vielen dank

Tommie

Ich habe gerade in unserem System (AVK SK) nachgeschaut und mit dem Suchbegriff "Küche*" bekomme ich als förderliche Berufe lediglich die "Fachkraft Möbel-, Küchen- und Umzugsservice" sowie "Geprüfte/r Küchenmeister/in". Das heißt im Klartext, dass Ihr Beruf als Küchenbauer keine förderliche Berufsausbildung darstellt und Sie daher nicht im Fachdienst mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können. Zum Rest ... siehe oben ;) !

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