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Bundeswehr als Feldwebel nach knapp vier Jahren verlassen.

Begonnen von ronzo, 09. Oktober 2012, 13:11:16

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ronzo

Guten Tag Kameraden!
Ich will mich kurz vorstellen.
Ich bin Ausgebildeter PzGren-Fw und nun im 4. Dienstjahr.
In den letzten 2,5 Monaten war ich im ISAF-Einsatz. Warum so kurz? Ich wurde aus persönlichen Gründen und auf Empfehlung der Truppenpsychologin repatriiert. Ich bin jetzt seit letzten Diesntag wieder in Deutschland. Morgen muss ich in meine Einheit und ich habe vor die Bundeswehr zu verlassen. Dabei stellen sich mir jetzt einige Fragen.
1. Kann ich über den §55 SG entlassen werden? Ich bin nicht gewillt der Bundeswehr weiterhin zur Verfügung zu stehen und habe private Probleme die sich durch den Dienst ergeben haben. Ich habe keinerlei Studium oder Fachausbildung in vorm von ZAW bei der Bundeswehr genossen und habe mein 4. Dienstjahr noch nicht beendet. Da sollte es ja möglich sein entlassen zu werden.
2. Kann ich den weg über den Sozialdienst nehmen? Inwiefern kann mir der Sozialdienst weiterhelfen?
3. Oder soll ich vielleicht weiterhin den Weg über den Truppenpsychologen wählen?

Ich bin gespannt ob mir jemand helfen kann oder mir zumindest einen Rat geben kann.
Vielen Dank im Vorraus

wolverine

Sie können nur einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Dabei können Sie den Sozialdienst oder den Truppenpsychologen beteiligen. Wenn Dienstunfähigkeit vorliegt, wird ein entsprechendes Verfahren eröffnetr. Ob das vorliegt, weiß ich nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ronzo

Nachtrag:

Wie ist es richtig den Dienstweg einzuhalten? Soll ich erst mit dem KpChef / KpFw darüber reden oder erst zum Sozialdienst / Psychologen?

Mit welchen folgen muss ich bei einer Dienstunfähigkeit noch rechnen?

KlausP

ZitatWie ist es richtig den Dienstweg einzuhalten? Soll ich erst mit dem KpChef / KpFw darüber reden

Würde ich empfehlen. Sind die denn vor Ort oder sind die im Einsatz?

ZitatMit welchen folgen muss ich bei einer Dienstunfähigkeit noch rechnen?

Ein DU-Verfahren dauert. Da sollten Sie aber erst mit dem Truppenarzt reden, ob das aus seiner Sicht überhaupt in Frage kommt.

Wo sind Sie stationiert? (Müssen Sie nicht unbedingt beantworten, ist nur interessehalber)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ronzo


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ronzo

Es sind ja momentan auch einige im Einsatz: Bad Salzungen, Marienberg, Regen und wer weiß wer noch alles.

Kann bei meinem Wunsch die Bundeswehr zu verlassen die Repatriierung eine Rolle spielen bzw mir helfen?

F_K

ZitatKann bei meinem Wunsch die Bundeswehr zu verlassen

Du hast einen Wunsch - dies ist nicht die Intention von § 55.

Sprich mit Deinem Arzt, ob ein DU Verfahren überhaupt in Frage kommt. Ansonsten kannst Du einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen - aber ausgebildete (junge) Fw sind "Mangelware", ich würde die Chancen nicht zu hoch einschätzen.

ZitatIch bin nicht gewillt der Bundeswehr weiterhin zur Verfügung zu stehen

Du hast Dich freiwillig auf 12 Jahre gebunden (willst Du nun nicht mehr wissen, ist klar ...).

ulli76

Ich denke, dass du als erstes mal mit deinem Truppenarzt sprechen solltest. Evtl. gibt es auch auf der gesundheitlichen Seite Handlungsbedarf. Ich nehme mal an, dass der Psychologe im Einsatz eine ausführliche Stellungnahme geschrieben hat- die solltest du mit deinem Truppenarzt besprechen.

Je nach dem worum es genau geht, kommt eine Entlassung mittels DU-Verfahren in Betracht. Ist in meinen Augen sogar die sinnvollste Möglichkeit. Dauert aber halt so 6-9 Monate. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dann auch entlassen wirst, gerade wenn du das auch selber willst, ist sehr groß.

Des weiteren solltest du NACH dem Gespräch mit de Truppenarzt mit deinem Spieß und dann dem Chef sprechen wie es genau weiter gehen soll.
Der Sozialdienst kann dich unterstützen und der wird dich auch beraten müssen, wie es mt der Absicherung nach der Entlassung angeht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ronzo

Erstmal danke für die weiteren Antworten.
Naja Wunsch ist so daher gesagt. Ich werde eine weitere Verrwendung bei der Bundeswehr rein psychologisch (meiner Meinung nach) nicht überstehen. Ich kann nicht mehr stolz darauf sein Soldat zu sein und es wiederstrebt mir mir weiter diese Qual an zu tun. Die Gedanke daran wieder zum Dienst zu müssen belastet mich unglaublich und macht mich wahnsinnig. Ich kann und will das alles nicht mehr.
Und als ich mit 19 für die Feldwebellaufbahn unterschrieben habe hatte ich noch keine genaue Vorstellung von meinem Leben, was ich mal erreichen will und worauf es wirklich ankommt. Diese Erkenntnis ist mir im Einsatz gekommen und deswegen wurde ich auch repatriiert.

ronzo

Oder besser gesagt ich wurde auf eigenen Wunsch aus persönlichen Gründen mit Empfehlung der Truppenpsychologin repatriiert.

bayern bazi

das hört scih fürmich aber auch nach PTBS mit an


schau erst, das  du da die schne alle auf eien reihe bekommst - und da ist die zeit wo du noch soldat bist evtl auch von nutzen, da du dann wenigstens finanziell abgesichert bist

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ronzo

Ich weis nicht ob das PTBS ist denn ich habe im Einsatz nichts dramatisches erlebt. Ganz im Gegenteil unsere Auftragslage hat dafur gesorgt das wir die meiste zeit im Container bzw im Zelt verbracht haben. Die Umstände zuhause sind immer schlechter geworden und ich wollte da nicht tatenlos zusehen und es hat mich extrem belastet das ich in Afghanistan meine Zeit vergeude. Weis ja nicht ob das auch eine Form von PTBS ist. Wie das heißt ist mir auch eigentlich egal denn nur weil das Kind einen Namen hat ist mir noch lange nicht geholfen. Ich werde morgen dem Arzt erklären was los ist und wenn er mir psychologische Hilfe anbietet werde ich die bestimmt nicht ablehnen denn nervlich bin ich im Moment am Ende.

justice005

Ohne Ihre Situation zu kennen, möchte ich darauf hinwiesen, dass es auch andere Entlassungsgründ gibt, als das DU-Verfahren.

Zum Beispiel:

§ 55 Abs. 3 Soldatengesetz: Das setzt voraus, dass ein Verbleiben im Dienst für Dich eine besondere Härte wäre, auch aus persönlichen Gründen. Die Voraussetzungen sind zwar ziemlich hoch, aber man kann sich ja mal damit beschaffen.

weiteres Beispiel:

§ 40 Abs 7 Soldatengesetz:

Dienstzeitverkürzung: Das Problem ist, dass hierfür ein Interesse des Dienstherrn vorliegen muss. Aber wenn die Vorgesetzten mitspielen, dann geht auch das.

Sie sollten sich daher umfassend erkundigen. Vielleicht aber auch die ganze Sache erstmal etwas sacken lassen, bevor Sie eine vielleicht voreilige Entscheidung treffen.


Schamane

Ich schließe mich Ulli76 an. Erst zum Truppenarzt und mit dem das Besprechen, dann zum Facharzt. Weil wenn im Rahmen eines DU eine WDB festgestellt wird, sind sie zumindest in diesem Belang abgesichert.

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